Grundbuchamt für Dürbheim

Das Grundbuchamt Sigmaringen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Dürbheim.

Das Grundbuchamt Sigmaringen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Dürbheim

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Dürbheim
Probststraße 2
78589 Dürbheim

Web: www.duerbheim.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Tuttlingen

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Dürbheim

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Dürbheim

Amtsgericht Sigmaringen
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen

E-Mail: Poststelle@GBASigmaringen.justiz.bwl.de
Telefon: 07571 1821-250
Fax: 07571 1821-299

Öffnungszeiten*

Montag: Keine angegeben.
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Sigmaringen - zuständig für Dürbheim

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Sigmaringen für Dürbheim benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Dürbheim

Das Grundbuchamt für Dürbheim ist die zuständige Grundbuchstelle für alle grundstücksrechtlichen Eintragungen in der Gemeinde Dürbheim und ist organisatorisch dem Amtsgericht Sigmaringen zugeordnet. Grundbuchämter sind in Deutschland keine eigenständigen Behörden, sondern Abteilungen der Amtsgerichte; für alle Rechtsvorgänge rund um Eigentum, Belastungen und Rechte an Grundstücken ist deshalb das zuständige Amtsgericht (hier: Sigmaringen) die zentrale Anlaufstelle.

Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung der Grundbücher (Grundbuchblätter und Eintragung von Eigentum), die Vornahme und Prüfung von Eintragungen und Löschungen (z. B. Eigentumsumschreibungen, Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten), die Eintragung vorgemerkter Rechte wie der Auflassungsvormerkung sowie die Ausstellung von Auszügen und Abschriften aus dem Grundbuch. Das Amt prüft formelle Voraussetzungen (z. B. notarielle Urkunden, Eintragungsbewilligungen) und schützt dadurch die Rechtsverkehrssicherheit: Dritte können sich im Regelfall auf die eingetragenen Verhältnisse verlassen. Einsicht in das Grundbuch gewährt das Amt berechtigten Personen (Eigentümer, Gläubiger, Notare, Behörden u. ä.); für Dritte ist in der Regel ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Das Amtsgericht Sigmaringen übernimmt daneben die übergeordneten gerichtlichen Aufgaben: Es führt das Grundbuchamt, entscheidet über strittige grundbuchrechtliche Anträge, ist zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren und bearbeitet zahlreiche zivil- und familiengerichtliche Angelegenheiten sowie Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten. Bei Zwangsversteigerungen organisiert das Gericht das Verfahren, legt Termine fest und führt die Versteigerung durch; Informationen zu anstehenden Versteigerungen (Aushänge, Versteigerungsbedingungen, Mindestgebot, Besichtigungstermine) sind über das Amtsgericht erhältlich.

Für Bürgerinnen und Bürger aus Dürbheim gibt es einige praktische Hinweise: Eigentumsübertragungen erfolgen in der Regel über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag; der Notar reicht die notwendigen Unterlagen beim Grundbuchamt ein oder bereitet sie so vor, dass das Grundbuchamt eintragen kann (z. B. Eintragungsbewilligung des Veräußerers, Nachweise über Zahlung des Kaufpreises, ggf. Löschungsbewilligungen, Vollmachten). Wer eine Grundschuld oder Hypothek eintragen lassen will, benötigt ebenfalls die entsprechende Urkunde bzw. Vollmacht des Gläubigers. Für Löschungen ist meist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers erforderlich. Grundbuchauszüge werden gegen Gebühr ausgestellt; die Höhe der Gebühren richtet sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Arbeitsaufkommen und Komplexität des Vorgangs.

Besonderheiten, auf die man bei Grundstücken in kleineren Gemeinden wie Dürbheim achten sollte, sind z. B. kommunale Vorkaufsrechte, denkmalrechtliche oder naturschutzrechtliche Beschränkungen, landwirtschaftliche Nutzungsregelungen oder spezifische Lasten in älteren Grundbuchblättern. Zudem ist häufig eine enge Zusammenarbeit mit dem Katasteramt/der Vermessungsbehörde nötig, da Flurstücksnummern, Flächenangaben und Lagepläne für viele Eintragungen benötigt werden.

Für verbindliche Auskünfte, konkrete Formulare, Öffnungszeiten und mögliche Online-Angebote sollten Sie direkt das Amtsgericht Sigmaringen bzw. die zuständige Grundbuchstelle kontaktieren oder die jeweilige Justiz-Webseite nutzen. Vor größeren Rechtsvorgängen (Kauf, Belastung, Versteigerung) empfiehlt sich die frühzeitige Abstimmung mit dem Notar oder einem im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwalt, um erforderliche Unterlagen vollständig vorzubereiten und Verzögerungen zu vermeiden.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Dürbheim

Das Grundbuchamt in Dürbheim ist die zuständige registrierende Stelle für alle grundbuchrechtlichen Angelegenheiten in seinem Bezirk und ist organisatorisch dem zuständigen Amtsgericht zugeordnet. In der Praxis bedeutet das: Es führt das Grundbuch für die jeweiligen Flurstücke und Wohneinheiten, nimmt Eintragungen vor (Eigentumsumschreibungen, Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken, Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte) und vermerkt Vormerkungen oder Anmerkungen, die Rechtspositionen sichern sollen. Eintragungen erfolgen in der Regel auf Antrag – häufig durch Notare bei Immobilientransaktionen – und setzen die notwendigen dokumentarischen Nachweise sowie gegebenenfalls gerichtliche Entscheidungen voraus. Das Amt stellt zudem Grundbuchauszüge und beglaubigte Abschriften aus, die für Kaufverträge, Finanzierungen oder Zwangsversteigerungen benötigt werden.

Zu den zentralen Aufgaben gehören darüber hinaus die Prüfung formeller Voraussetzungen für Eintragungen, die Führung eines vollständigen und dauerhaften Registers sowie die Gewährleistung der Rechtssicherheit beim Immobilienverkehr: Das Grundbuch schafft Transparenz über Eigentumsverhältnisse und Belastungen und bietet damit Schutz für Käufer, Gläubiger und den Immobilienmarkt insgesamt. Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist; viele Anfragen erfolgen mittlerweile elektronisch, Notare übermitteln Überschreibungsanträge und Pfandrechtseintragungen digital.

Das zugehörige Amtsgericht in Sigmaringen übernimmt die übergeordnete richterliche Verantwortung für Grundbuchsachen im Amtsgerichtsbezirk. Es entscheidet bei Streitigkeiten um Eintragungsansprüche, Rechtshängigkeiten und in Zwangsversteigerungsverfahren; außerdem ist es allgemein zuständig für zivilrechtliche, familien-, betreuungs- und nachlassrechtliche Verfahren sowie Strafsachen auf Amtsgerichtsebene. Eine Besonderheit in der Praxis kleinerer Grundbuchämter wie dem in Dürbheim ist oft die enge Zusammenarbeit mit dem benachbarten Amtsgericht und den ortsansässigen Notaren: Viele Abläufe sind formalisiert und werden standardisiert bearbeitet, trotzdem können z. B. persönliche Vorsprachen oder Terminvereinbarungen erforderlich sein. Seit einigen Jahren erfolgt die Bearbeitung vieler Vorgänge zunehmend elektronisch, wodurch Fristen, Dokumentenprüfung und die Erteilung von Auszügen effizienter werden.

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen konkrete Hinweise geben, welche Unterlagen für einen Eigentumswechsel oder die Eintragung einer Grundschuld typischerweise erforderlich sind, oder wie das Verfahren für eine Vormerkung abläuft.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Dürbheim beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Dürbheim einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Dürbheim falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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