Grundbuchamt für Herbertingen

Das Grundbuchamt Ravensburg ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Herbertingen.

Das Grundbuchamt Ravensburg spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Herbertingen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Herbertingen
Holzgasse 6
88518 Herbertingen

Web: www.herbertingen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Sigmaringen

Gemarkungen:
Riedmhle, Riedmühle, Talmhle, Talmühle

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Herbertingen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Herbertingen

Amtsgericht Ravensburg
Gartenstraße 100
88212 Ravensburg

E-Mail: poststelle@gbaravensburg.justiz.bwl.de
Telefon: 0751 806-1700
Fax: 0751 806-1710

Öffnungszeiten*

Montag: 08:30 – 11:30
Dienstag: 08:30 – 11:30
Mittwoch: 08:30 – 11:30
Donnerstag: 08:30 – 11:30 13:30 – 15:00
Freitag: 08:30 – 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ravensburg - zuständig für Herbertingen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ravensburg für Herbertingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Herbertingen

Das Grundbuchamt in Herbertingen ist eine Dienststelle der Justiz, die der Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Ravensburg angegliedert ist. Als Teil des Amtsgerichts ist es zuständig für die Führung des Grundbuchs für die ihm zugewiesenen Liegenschaften: Es dokumentiert Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte wie Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauch und Vormerkungen und sorgt für die rechtssichere Eintragung, Änderung und Löschung dieser Rechte. Rechtliche Grundlage sind vor allem die Grundbuchordnung (GBO) sowie die einschlägigen Vorschriften des BGB und der Justizverwaltung; die tatsächliche Durchführung erfolgt meist durch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Amtsgerichts.

Zu den konkreten Aufgaben zählen unter anderem:

– Führung und Aktualisierung des Grundbuchs (Einschreibungen, Löschungen, Berichtigungen).

– Prüfung und Durchführung grundbuchlicher Anträge, z. B. nach notariell beurkundeten Kaufverträgen oder Vollmachten.

– Ausstellung von Grundbuchauszügen und Abschriften für Berechtigte oder Personen mit berechtigtem Interesse.

– Durchführung von Eintragungen für Kreditsicherheiten (Grundschulden, Hypotheken) und deren Löschung nach Erfüllung.

– Entgegennahme von Anträgen auf Vormerkung zum Schutz künftiger Erwerber.

– Zusammenarbeit mit Notaren, dem Kataster- bzw. Vermessungsamt und dem Liegenschaftskataster zur Abklärung von Flurstücksangaben und Grenzen.

– Auskunfts- und Beratungsfunktionen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags (Hinweis: umfassende Rechtsberatung leisten die Mitarbeiterinnen des Grundbuchamts in der Regel nicht; dafür sind Notare oder Rechtsanwälte zuständig).

Verfahrenspraktisch ist zu beachten:

– Viele Eintragungen im Grundbuch erfolgen nicht direkt durch die Parteien, sondern auf Antrag, häufig durch den Notar. Bei Eigentumsübertragungen ist die notarielle Beurkundung erforderlich; die Eintragung im Grundbuch vollendet den rechtlichen Eigentumsübergang.

– Einsicht in das Grundbuch und die Ausstellung eines vollständigen Grundbuchauszugs sind grundsätzlich nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich (z. B. Eigentümer, Gläubiger, Notar oder andere mit nachweisbarem Interesse). Informationen zur gesetzlichen Berechtigung und zum Ablauf gibt das Amt selbst.

– Für Anträge benötigen Sie in der Regel genaue Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) sowie die einschlägigen Urkunden (z. B. notarielle Verträge, Vollmachten, Nachweise über die Löschung von Sicherheiten).

– Gebühren werden nach den gesetzlichen Gebührentabellen erhoben; deren Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Vorgangs sowie dem Geschäftswert.

Besonderheiten im Zuständigkeitsverhältnis Herbertingen – Amtsgericht Ravensburg:

– Das Grundbuchamt Herbertingen arbeitet als örtliche Außenstelle innerhalb des Geschäftsbereichs des Amtsgerichts Ravensburg. Verfahrensrechtliche Entscheidungen, über die das Grundbuchamt nicht selbst entscheiden kann (z. B. streitige Berichtigungsverfahren), werden beim Amtsgericht Ravensburg bzw. durch dort zuständige Rechtspfleger oder Richter behandelt.

– Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Raum Herbertingen bedeutet dies kurze Wege zur örtlichen Grundbuchstelle, gleichzeitig aber professionelle Anbindung an die zentralen Strukturen des Amtsgerichts Ravensburg (z. B. bei komplexen Fragen, Rechtsschutz oder gerichtlichen Verfahren).

– Üblich ist enge Zusammenarbeit mit den regionalen Notaren und dem Vermessungswesen, sodass typische ländliche Besonderheiten (z. B. landwirtschaftliche Flurstücke, Wege- und Nutzungsrechte für landwirtschaftliche Nutzung) routiniert bearbeitet werden.

Praktische Hinweise:

– Bevor Sie persönlich vorsprechen, empfiehlt es sich, die Website des Amtsgerichts Ravensburg bzw. der Gemeinde Herbertingen zu prüfen oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren; viele Angelegenheiten werden heute nur noch nach Termin oder durch schriftlichen Antrag bearbeitet.

– Halten Sie für Auskunfts- oder Antragssituationen die Flurstücksangaben und, falls vorhanden, relevante Urkunden bereit. Bei Fragen zu Kosten, Formvorschriften oder Zuständigkeiten ist ein vorab eingeholter Rat durch Notar oder Rechtsanwalt sinnvoll.

– Falls gewünscht, kann das Amt informieren, welche Unterlagen genau erforderlich sind und wie lange die Bearbeitung voraussichtlich dauert.

Wenn Sie möchten, suche ich Ihnen die aktuelle Anschrift, Telefonnummer, Öffnungszeiten und die zuständige Sachbearbeitung des Grundbuchamts Herbertingen bzw. des Amtsgerichts Ravensburg heraus oder formuliere Vorlagen für Anträge (z. B. Antrag auf Grundbuchauszug, Formular für Vollmacht).

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Herbertingen

Das Grundbuchamt für Herbertingen ist die amtliche Stelle, die die Grundbücher für alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in der Gemeinde führt. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register mit konstitutiver und deklaratorischer Funktion: Es dokumentiert Eigentumsverhältnisse sowie Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch und sonstige Rechte und stellt damit die rechtsverbindliche Grundlage für Verkehrssicherheit und Kreditvergabe dar. Eintragungen erfolgen in der Regel nur auf Antrag und auf Grundlage geeigneter Urkunden (z. B. notariell beurkundeter Kaufverträge, Auflassungserklärungen, Vollstreckungstitel).

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamtes gehören das Eröffnen und Schließen von Grundbuchblättern, die Umschreibung von Eigentum nach Erwerb, die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten und sonstigen Belastungen, die Eintragung von Vormerkungen zum Schutz künftiger Rechte sowie die Führung von Anmerkungen und Ergänzungsblättern. Darüber hinaus prüft das Amt die formellen Voraussetzungen der vorgelegten Dokumente, stellt beglaubigte Grundbuchauszüge bzw. Abschriften aus und kooperiert eng mit Notaren, dem Kataster- bzw. Vermessungsamt sowie den kommunalen Bau- und Liegenschaftsstellen. In vielen Fällen ist für eine Eintragung eine notarielle Beurkundung und der Nachweis von Vollzugs- bzw. Bewilligungsvoraussetzungen (z. B. Erbschein, Löschungsvollmacht) erforderlich.

Das Grundbuchamt ist organisatorisch einem Amtsgericht zugeordnet; in der Praxis bedeutet das, dass das Amtsgericht als übergeordnete Stelle auch Aufgaben wie die Durchführung von Zwangsversteigerungen wahrnimmt und bei strittigen Fragen oder Verfügungen der gerichtliche Weg einschlägig ist. Das Amtsgericht (hier in der Region Ravensburg) ist daneben für zahlreiche weitere zivilgerichtliche und familienrechtliche Angelegenheiten zuständig und fungiert als Träger der Gerichtsbarkeit vor Ort. Für Grundstücksangelegenheiten sind deshalb oft Schnittstellen zwischen dem Grundbuchamt und dem Amtsgericht wichtig — etwa wenn es um die zwangsweise Verwertung von Immobilien, Zwangshypotheken oder Vollstreckungsverfahren geht.

Besonderheiten, die für ein Grundbuchamt in einer kleineren Kommune wie Herbertingen relevant sein können, sind die häufig enge Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen (z. B. Flurneuordnungs- oder Katasterangelegenheiten) sowie lokale Gegebenheiten (z. B. land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, Wege- und Nutzungsrechte), die sich in einer Vielzahl historischer Eintragungen widerspiegeln können. Seit einigen Jahren werden digitale Verfahren und elektronische Akten auch im Grundbuchwesen intensiv ausgebaut; dennoch sind viele Eintragungen weiterhin an notarielle Urkunden und prüfbare Papierakten gebunden. Wichtig ist außerdem: Einsicht in Grundbuchauszüge erhalten nur Berechtigte (Eigentümer, Pfandgläubiger, Notare, berechtigte Dritte mit berechtigtem Interesse), und für Auszüge sowie gerichtliche Leistungen fallen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz an.

Wenn Sie konkrete Informationen zur Zuständigkeit, zu Öffnungszeiten, Ansprechpartnern oder zu erforderlichen Unterlagen für einen konkreten Vorgang wünschen, empfehle ich, die Webseite des zuständigen Amtsgerichts (Ravensburg) bzw. die des Grundbuchamtes zu konsultieren oder direkt dort telefonisch bzw. per E‑Mail nachzufragen — so erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu Formularen, Fristen und Gebühren.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Herbertingen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Herbertingen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Herbertingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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