Grundbuchamt für Eppelheim

Das Grundbuchamt Mannheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Eppelheim.

Das Grundbuchamt Mannheim spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Eppelheim

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Eppelheim
Schulstraße 2
69214 Eppelheim

Web: www.eppelheim.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Rhein-Neckar-Kreis

Gemarkungen:
Birkighöfe

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Eppelheim

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Eppelheim

Amtsgericht Mannheim
Voltastraße 9
68199 Mannheim

E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Telefon: 0621 292-1363
Fax: 0621 292-1307

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Mannheim - zuständig für Eppelheim

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Mannheim für Eppelheim benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Eppelheim

Das Grundbuchamt ist die für die Führung des Grundbuchs zuständige Stelle; rechtlich ist es ein Teil des zuständigen Amtsgerichts. Für Grundstücke in Eppelheim ist das Amtsgericht Mannheim als Registergericht in der Regel zuständig. Das Grundbuch dokumentiert rechtsverbindlich Eigentumsverhältnisse und dingliche Rechte an Grundstücken (z. B. Eigentümer, Hypotheken/Grundschulden, Dienstbarkeiten, Beschränkungen) und dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören das Führen und Fortführen des Grundbuchs, die Eintragung, Änderung und Löschung dinglicher Rechte sowie die Führung der drei Grundbuchabteilungen: Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen, z. B. Dienstbarkeiten, Nießbrauch) und Abteilung III (Rechte Dritter zur Sicherung von Forderungen, z. B. Hypotheken, Grundschulden). Das Amt nimmt Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung), Berichtigungen nach gerichtlichen Entscheidungen, Eintragungen aufgrund notarieller Erklärungen und die Eintragungen aus Zwangsvollstreckungsverfahren (z. B. Zwangsversteigerung) vor. Das Grundbuchamt stellt darüber hinaus vollständig oder teilweise beglaubigte Auszüge aus dem Grundbuch aus; allerdings ist der Zugriff auf Grundbuchdaten nicht frei für die Öffentlichkeit, sondern nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich (z. B. bei Eigentümerwechsel, Gläubigerinteresse, notarieller Beurkundung).

Das Amtsgericht Mannheim bearbeitet damit alle gerichtlichen und registerrechtlichen Angelegenheiten zu Grundstücken in seinem Bezirk: die Tätigkeit als Registergericht/Grundbuchamt, Verfahren der Zwangsversteigerung und -verwaltung, Anträge auf Berichtigung des Grundbuchs sowie Entscheidungen in immobilienrechtlichen Streitsachen. Das Grundbuchamt arbeitet eng mit Notaren zusammen: Übertragungen von Grundstücken, Bestellung oder Löschung von Grundschulden und viele sonstige Eintragungen werden meist mittels notariell beglaubigter Urkunden beim Amtsgericht beantragt, da das notarielle Verfahren die Rechtssicherheit und Beweiskraft gewährleistet. Außerdem besteht eine enge fachliche Verbindung zum Kataster- und Vermessungsamt (Liegenschaftskataster), denn flurstücksspezifische Angaben und Vermessungsänderungen sind für korrekte Grundbucheinträge erforderlich.

Besonderheiten und praktische Hinweise für Eigentümer oder Beteiligte aus Eppelheim:

– Antragstellung und Belege: Viele Eintragungen erfordern notarielle Urkunden (Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Löschungsbewilligung der Bank, Erbschein oder gerichtliche Entscheidung). Fehlen formelle Voraussetzungen, werden Eintragungsanträge zurückgewiesen oder es werden Nachweise nachgefordert.

– Berechtigtes Interesse: Ein Grundbuchauszug wird in der Regel nur bei glaubhaftem berechtigten Interesse oder über einen Notar ausgegeben; Privatpersonen sollten dies berücksichtigen, wenn sie Einsicht benötigen.

– Vorsorge bei Finanzierungen: Banken verlangen üblicherweise die Eintragung einer Grundschuld; die Bestellung und Löschung erfolgen über das Grundbuchamt nur gegen die entsprechenden Erklärungen und Nachweise (z. B. Löschungsbewilligung).

– Vormerkungen: Zur Absicherung von Kaufansprüchen empfiehlt sich die Auflassungsvormerkung, die dem Erwerber Vorrang im Grundbuch sichert.

– Zwangsversteigerung und Vollstreckung: Das Amtsgericht Mannheim führt Zwangsversteigerungen und entsprechende Verfahrensschritte für Grundstücke im Bereich durch.

– Keine Baulasten: Wichtig zu wissen ist, dass Baulasten in der Regel nicht im Grundbuch stehen, sondern im Baulastenverzeichnis der jeweiligen Gemeinde geführt werden; bei Planungsvorhaben muss also zusätzlich dort nachgefragt werden.

– Digitalisierung und Fristen: Das Grundbuchwesen wird zunehmend digitalisiert; Anträge laufen oft über notarielle Kommunikationswege elektronisch. Trotzdem können Eintragungsfristen und Prüfzeiten mehrere Wochen dauern, sodass rechtzeitige Planung notwendig ist.

– Gebühren: Eintragungen, Auszüge und Verfahren sind gebührenpflichtig; Höhe und Art der Gebühren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und sind vom Gegenstandswert abhängig.

Bei konkreten Vorgängen (z. B. Kauf, Belastung, Löschung, Teilung von Flurstücken) ist es empfehlenswert, frühzeitig einen Notar oder eine fachkundige Rechtsberatung einzubeziehen. Das Grundbuchamt selbst erteilt keine rechtliche Beratung, sondern vollzieht die Eintragungen nach form- und rechtsgemäßer Vorlage der Unterlagen. Für Fragen zur Zuständigkeit oder zur Verfahrensabwicklung ist das Amtsgericht Mannheim als Registergericht der erste Ansprechpartner.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Eppelheim

Das Grundbuchamt für Eppelheim ist als sachliche Einheit in das Amtsgericht Mannheim eingebunden und führt das Grundbuch für die Grundstücke der Gemeinde Eppelheim. Seine Hauptaufgabe ist die ordnungsgemäße Führung des Grundbuchs nach den Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO): Aufnahme und Änderung von Eigentumsverhältnissen, Eintragung und Löschung von Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, Eintragungen von Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) sowie die Eintragung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung) zum Schutz künftiger Ansprüche. Das Grundbuchamt prüft die vorzulegenden Urkunden und Anträge formell und materiell, entscheidet über Eintragungen und stellt auf Anfrage berechtigten Personen Grundbuchauszüge aus.

Das Amtsgericht Mannheim als übergeordnete Dienststelle erfüllt dabei die richterliche Aufsicht und trägt die Verantwortung für die rechtliche Bewertung und den Rechtsschutz rund um das Grundbuchwesen. Notarielle Erklärungen und Kaufverträge für Grundstücke werden in der Regel dem Grundbuchamt zur Umsetzung übermittelt; die tatsächliche Wirksamkeit vieler grundstücksrechtlicher Rechtsgeschäfte hängt in Deutschland von der Eintragung im Grundbuch ab (Eintragungswirkung und Schutzwirkungen des Grundbuchs). Außerdem ist das Amtsgericht zuständig für zahlreiche damit zusammenhängende Gerichtsaufgaben wie die Entscheidung bei Streitigkeiten über Eintragungen, Zwangsversteigerungen und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Immobilien.

Besonderheiten im praktischen Umgang: Einträge ins Grundbuch sind nicht frei zugänglich; Auskünfte werden nur bei Berechtigtem oder auf Antrag mit berechtigtem Interesse erteilt, häufig vermittelt durch Notare, Anwälte oder Pflichten und Rechte der Beteiligten. Für Käufer ist die Auflassungsvormerkung ein zentrales Instrument, um die vorgemerkte Forderung gegen Drittverfügungen zu sichern. In den letzten Jahren haben Digitalisierungsschritte, insbesondere die elektronische Übermittlung notarieller Anträge, die Abläufe beschleunigt; konkrete Verfahrensweisen können jedoch je nach Amtsgericht variieren. Für Eppelheim bedeutet dies: alle Grundbuchangelegenheiten laufen über das Amtsgericht Mannheim, dort sind die Ansprechpartner für die Eintragungen, Auskünfte und gerichtlichen Verfahren rund um Immobilien angesiedelt.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Eppelheim beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Eppelheim einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Eppelheim falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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