Grundbuchamt für Reichartshausen

Das Grundbuchamt Tauberbischofsheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Reichartshausen.

Das Grundbuchamt Tauberbischofsheim spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Reichartshausen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Reichartshausen
Rathausstraße 3
74934 Reichartshausen

Web: www.reichartshausen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Rhein-Neckar-Kreis

Gemarkungen:
Neudorf

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Reichartshausen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Reichartshausen

Amtsgericht Tauberbischofsheim
Würzburger Straße 17
97941 Tauberbischofsheim

E-Mail: poststelle@gbatauberbischofsheim.justiz.bwl.de
Telefon: 09341 9498-0
Fax: 09341 9498-777

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Tauberbischofsheim - zuständig für Reichartshausen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Tauberbischofsheim für Reichartshausen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Reichartshausen

Das Grundbuchamt für Reichartshausen ist als Abteilung des Amtsgerichts Tauberbischofsheim zuständig für die Führung der Grundbücher des entsprechenden Grundbuchbezirks. Die rechtliche Grundlage bildet die Grundbuchordnung (GBO); die eigentlichen Eintragungen und Verfügungen werden durch die Rechtspfleger und die Amtsgerichtsorganisation vorgenommen. Das Amtsgericht Tauberbischofsheim ist damit übergeordnetes Gericht für zivilrechtliche und grundbuchrechtliche Angelegenheiten im Bezirk und bearbeitet neben der landbuchlichen Führung auch damit zusammenhängende gerichtliche Verfahren wie Zwangsversteigerungen und Vollstreckungen.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Verzeichnung von Eigentumsrechten, Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten, Vorkaufs- und Vormerkungen sowie die Löschung oder Änderung von Eintragungen. Typische Vorgänge sind Eintragungen bei Eigentumsübertragungen (Auflassung und Umschreibung), Eintragung von Belastungen zur Sicherung von Krediten, Eintragungen aus Erb- und Familienrecht (Erbfolge, Zugewinnausgleich), die Eintragung von Auflassungsvormerkungen zum Schutz des Erwerbers sowie die Durchführung von Zwangsversteigerungen und Sicherstellungsverfahren. Das Grundbuchamt prüft formelle Voraussetzungen, wertet Urkunden aus und entscheidet über die Zulässigkeit von Eintragungsanträgen; viele Rechtsgeschäfte (z. B. Kaufvertrag über ein Grundstück, Bestellung einer Grundschuld) bedürfen zudem notarieller Beurkundung.

Besonderheiten, die für den Grundbuchbezirk Reichartshausen und das Amtsgericht Tauberbischofsheim relevant sind: Das Amt ist Teil einer kleinräumigen, regionalen Gerichtsbarkeit, sodass viele Verfahren über Notare laufen und Terminvereinbarungen beziehungsweise die Einreichung vollständig beurkundeter Unterlagen üblich sind. Die Einsicht in das Grundbuch ist nicht allgemein öffentlich, sondern nach § 12 GBO grundsätzlich nur Personen mit berechtigtem Interesse beziehungsweise in Form von beglaubigten Auszügen möglich. Entscheidungen über Eintragungen trifft das Grundbuchamt auf Grundlage der vorgelegten Urkunden; in strittigen oder komplexen Fällen erfolgt eine gerichtliche Klärung durch das Amtsgericht. Praktisch wichtig ist ferner, dass Löschungen von Belastungen in der Regel der Zustimmung der Berechtigten oder gerichtlicher Anordnungen bedürfen und dass häufig die Zusammenarbeit zwischen Notaren, dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuchamt zur Klärung von Flurstücksnummern und Grenzen erforderlich ist.

Für Antragsteller und Beteiligte bedeutet das: Vollständige und korrekt beurkundete Unterlagen (notarieller Kaufvertrag oder Auflassungserklärung, Flurstücksangaben/Katasterauszug, Personaldaten, ggf. Erbschein, Sterbeurkunde, Vollmachten) beschleunigen das Verfahren; Gebühren werden nach den einschlägigen Gebührentatbeständen berechnet und bemessen sich meist am Wert des Grundstücks oder der eingetragenen Rechte. Außerdem ist zu beachten, dass viele Abläufe inzwischen elektronisch vorbereitet oder dokumentiert werden können, die formale Einreichung aber oft weiterhin über Notare oder das Gericht erfolgt. Bei konkreten Vorgängen empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit dem beurkundenden Notar oder dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Tauberbischofsheim aufzunehmen, um die notwendigen Unterlagen und Verfahrensschritte zu klären.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Reichartshausen

Das für Reichartshausen zuständige Grundbuchamt wird formal vom zuständigen Amtsgericht Tauberbischofsheim geführt; in der Praxis bedeutet das, dass alle Eintragungen, Prüfungen und Auskünfte zum Liegenschaftsbestand von Reichartshausen durch die Grundbuchstelle dieses Amtsgerichts vorgenommen werden. Die Kernaufgabe des Grundbuchamts ist die Führung des Grundbuchs: hier werden Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte (z. B. Dienstbarkeiten, Nießbrauch), Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines zukünftigen Eigentumserwerbs) sowie Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) dauerhaft dokumentiert. Das Grundbuch hat dabei eine hohe praktische und rechtliche Bedeutung, weil die eingetragenen Verhältnisse gegenüber Dritten Schutzwirkung entfalten (sog. öffentlicher Glaube des Grundbuchs) und Rechtsverhältnisse klar und überprüfbar machen.

Operativ arbeitet das Amtsgericht in diesem Bereich eng mit Notaren zusammen: Kaufverträge, Belastungen oder Löschungen von Rechten werden in der Regel notariell beurkundet, der Notar leitet die erforderlichen Unterlagen an die Grundbuchstelle des Amtsgerichts weiter, die dann formell und materiell prüft und die Eintragung vornimmt. Vor Eintragungen werden die formellen Voraussetzungen (z. B. Übereinstimmung mit dem Bestandsverzeichnis des Liegenschaftskatasters, Vollständigkeit der Urkunden) kontrolliert; erst nach positiver Prüfung erfolgt die Umtragung oder Eintragung. Für den Erwerber ist die Vormerkung ein wichtiges Sicherungsinstrument, weil sie die spätere Eintragung des Eigentumsanspruchs vorrangig sichert.

Auskunft aus dem Grundbuch erhalten nur berechtigte Personen oder Stellvertreter (Notare, Behörden, Inhaber eines rechtlichen Interesses); das Grundbuch ist also nicht frei einsehbar wie ein öffentliches Register. Anfragen an die Grundbuchstelle werden in der Regel schriftlich oder über die üblichen elektronischen Übermittlungswege abgewickelt. Gebühren fallen nach den für Gerichte und notarielle Tätigkeiten geltenden Gebührensätzen an; Höhe und Fälligkeit richten sich nach Art des Geschäfts (z. B. Kaufpreis, Grundschuldhöhe) und den jeweils anwendbaren Gebührenordnungen.

Besonderheiten im ländlich geprägten Bereich rund um Reichartshausen und das Amtsgericht Tauberbischofsheim sind praktischer Natur: Vorgänge können seltener und damit teilweise weniger standardisiert auftreten als in städtischen Ballungsräumen, örtliche Eigentümerstrukturen (mehr kleinere Flurstücke, oft familieninterne Übertragungen) sind häufiger, und es ist daher ratsam, bei komplexen Sachverhalten frühzeitig Notar oder die Grundbuchstelle zu kontaktieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Außerdem ist in den letzten Jahren die Digitalisierung der Registerarbeit vorangeschritten; viele Amtsgerichte arbeiten bereits mit elektronischen Akten und ermöglichen elektronische Kommunikation, allerdings kann der genaue Digitalisierungsgrad variieren, weshalb auch hier eine vorherige Abstimmung empfehlenswert ist.

Das Amtsgericht Tauberbischofsheim selbst erfüllt als örtliches Gericht vielfältige Aufgaben über die Grundbuchführung hinaus: es ist erstinstanzlich zuständig für Zivil- und Strafsachen geringeren Umfangs, für Familiensachen, Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten sowie für die Führung weiterer öffentlicher Register (z. B. Vereinsregister, soweit zutreffend). Für Grundstücksangelegenheiten bedeutet dies, dass richterliche Entscheidungen, die das Eigentum oder die zugehörigen Rechte betreffen (z. B. Zwangshypotheken, Zwangsvollstreckung in Immobilien), ebenfalls beim Amtsgericht veranlasst und durchgeführt werden.

Kurz zusammengefasst ist das Grundbuchamt für Reichartshausen als Teil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim die zentrale Stelle zur sicheren, formell geprüften Dokumentation aller dinglichen Rechte an Grundstücken; es arbeitet eng mit Notaren und anderen Behörden zusammen, schützt Dritte durch die Publizitätswirkung der Eintragungen und verlangt für Einsicht und Änderungen jeweils einen berechtigten Antrag sowie die Einhaltung formeller Voraussetzungen. Bei konkreten Vorgängen (Kauf, Belastung, Löschung, Einsicht) empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Notar oder der Grundbuchstelle des Amtsgerichts Tauberbischofsheim aufzunehmen, um Fristen, notwendige Unterlagen und anfallende Gebühren zu klären.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Reichartshausen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Reichartshausen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Reichartshausen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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