Grundbuchamt für Ebersbach an der Fils

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Ebersbach an der Fils.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Ebersbach an der Fils

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Ebersbach an der Fils
Marktplatz 1
73061 Ebersbach

Web: www.ebersbach.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Göppingen

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Ebersbach an der Fils

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Ebersbach an der Fils

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Ebersbach an der Fils

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Ebersbach an der Fils benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Ebersbach an der Fils

Das Grundbuchamt für den Grundbuchbezirk „Ebersbach an der Fils“ ist kein eigenständiges Verwaltungsorgan, sondern Teil der landesweiten Organisation der Grundbuchführung und wird durch das zuständige Amtsgericht geführt — in diesem Fall durch das Amtsgericht Ulm. Das Grundbuch dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken (Eigentum, Belastungen, Beschränkungen) und ist damit für Immobilienverkehr, Kreditgeschäfte, Zwangsversteigerungen und Erbangelegenheiten von zentraler Bedeutung.

Aufgaben und Leistungen

– Führung der Grundbücher: Jedes Grundstück hat ein Grundbuchblatt mit Angaben zum Eigentümer, den Flurstücksnummern, Rechten Dritter (z. B. Grundschulden, Hypotheken), Dienstbarkeiten (Wohn-, Wegerechte) und Vormerkungen.

– Eintragungen und Änderungen: Das Amt nimmt Eintragungen vor (Eigentumsumschreibungen, Eintragung von Grundschulden, Löschungen, Vormerkungen). Viele dieser Vorgänge erfordern vorherige notarielle Beurkundung.

– Ausstellung von Grundbuchauszügen: Berechtigte Personen (z. B. Eigentümer, Gläubiger, Notare, Personen mit rechtlichem Interesse) können Auszüge bzw. Abschriften erhalten. Der Zugang ist nicht öffentlich, Einsicht ist nur zulässig bei Interesse oder gesetzlicher Berechtigung.

– Prüfung für Kreditgeber und Notare: Banken und Notare nutzen das Grundbuch zur Prüfung von Belastungen und zur Vorbereitung von Finanzierungen bzw. Kaufverträgen.

– Durchführung von Zwangsversteigerungen und Vollstreckungsmaßnahmen: Das Amtsgericht Ulm ist zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren in seinen Zuständigkeitsbezirken.

– Beglaubigungen und Beurkundungen im Zusammenhang mit Grundbuchsachen: Notarielle Urkunden sind Voraussetzung für viele Eintragungen; das Gericht prüft die formellen Voraussetzungen und führt die Eintragungen durch.

Erforderliche Unterlagen und formale Hinweise

– Für Übereignung/Vormerkung: notarielle Auflassungserklärung bzw. Kaufvertrag, Vollmachten bei Vertretung, Personalausweis oder Handelsregisterauszug bei juristischen Personen.

– Für Eintragungen von Sicherungsrechten (Grundschuld/Hypothek): notarielle Vollmacht oder entsprechende Urkunde sowie ggf. Nachweise über Darlehen.

– Bei Erbfällen: Erbschein oder notarielle Erbfolgefeststellung bzw. Testament; ggf. Sterbeurkunde.

– Gebühren: Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bzw. bei bestimmten Dienstleistungen nach landesrechtlichen Regelungen; sie sind wertabhängig (z. B. nach dem Geschäftswert bei Eintragungen).

– Elektronische Kommunikation: Anwälte und Notare können vielfach elektronische Übermittlungswege (z. B. beA/EGVP) nutzen; private Antragsteller reichen Unterlagen meist schriftlich oder über den beurkundenden Notar ein.

– Bearbeitungszeiten: hängen von Umfang und Komplexität der Unterlagen sowie von externen Beteiligten (z. B. Banken) ab; bei vollständigen Unterlagen sind einfache Eintragungen oft in wenigen Wochen erledigt, komplexere Vorgänge benötigen länger.

Besonderheiten und Hinweise speziell zur Praxis

– Zugangsbeschränkung: Das Grundbuch ist nicht öffentlich zugänglich; Einsicht bzw. Auszüge erfordern ein rechtliches Interesse. Dies schützt personenbezogene und wirtschaftliche Belange.

– Notarpflicht: Viele Grundbuchsangelegenheiten (insbesondere Eigentumsübertragungen und Belastungen) sind notariell zu beurkunden. Der Notar nimmt oft die Kommunikation mit dem Grundbuchamt vor und sorgt für die korrekte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

– Vormerkungen: Die Eintragung einer Vormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsumschreibung und ist ein wichtiges Instrument bei Kaufverträgen, weil sie Dritten gegenüber Priorität verschafft.

– Abgleich mit Kataster und Bauamt: Das Grundbuch enthält rechtliche Daten; flächenmäßige Angaben stammen aus dem Liegenschaftskataster (Katasteramt). Baurechtliche Einschränkungen (Bauleitplanung, Denkmalschutz) sind dagegen bei der Gemeindeverwaltung/Bauamt zu erfragen.

– Regionale Besonderheiten: In kleineren Gemeinden wie Ebersbach können Grundstücke historisch gewachsene Belastungen oder kommunale Vorkaufsrechte eine Rolle spielen; außerdem können Teile einer Gemeinde in unterschiedlichen Grundbuchbezirken geführt werden — bei Unsicherheit sollte man die Zuständigkeit beim Amtsgericht Ulm erfragen.

– Verfahrenssicherheit: Banken verlangen oft eine sogenannte Löschungsbewilligung des Gläubigers, falls Belastungen entfernt werden sollen; für solche Vorgänge sind häufig Originalurkunden nötig.

Praktische Empfehlungen

– Bei Kauf oder Belastung einer Immobilie rechtzeitig einen Notar einschalten; dieser prüft das Grundbuch, bereitet die Urkunden vor und reicht sie beim Grundbuchamt ein.

– Vor Anträgen auf Auszüge oder Einsicht klären, ob ein rechtliches Interesse vorliegt bzw. welche Vollmachten benötigt werden.

– Bei Fragen zu Gebühren, Zuständigkeit oder speziellen Verfahren direkt beim Amtsgericht Ulm nachfragen oder die Webseite des Gerichts konsultieren; für rechtliche Zweifel einen Fachanwalt für Grundstücks- bzw. Immobilienrecht hinzuziehen.

Wenn Sie konkrete Vorgänge (z. B. Verkauf, Grundschuldeintragung, Erbschaftseintragung) planen, nennen Sie mir kurz den Fall — dann kann ich Ihnen die notwendigen Schritte, typischen Unterlagen und die voraussichtlichen Gebühren Auskunft konkreter darstellen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Ebersbach an der Fils

Das Grundbuchamt Ebersbach an der Fils ist die örtliche Stelle zur Führung des Grundbuchs für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Grundstücke. Organisatorisch ist das Grundbuchamt Teil der Gerichtsbarkeit und arbeitet eng mit dem jeweils zuständigen Amtsgericht zusammen; für übergeordnete Fragen des Gerichts- und Vollstreckungsrechts sowie für Zwangsversteigerungen ist in der Region häufig das Amtsgericht Ulm bzw. das Landgericht Ulm als übergeordnete Instanz von Bedeutung. Rechtlich basiert die Tätigkeit des Grundbuchamts auf der Grundbuchordnung (GBO) sowie ergänzenden Vorschriften (z. B. Zwangsversteigerungsgesetz ZVG, Gerichtsverfassungsgesetz GVG, Kostenrecht).

Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Aktualisierung der Grundbücher (Einträge und Löschungen von Eigentum und Rechten), die Eintragung von Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden), die Eintragung von Vormerkungen (z. B. Sicherung von Kaufansprüchen), Auflassungen und weitere dingliche Rechte sowie die Erteilung von Grundbuchauszügen. Das Amt prüft die formellen Voraussetzungen notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte, trägt Beschlüsse öffentlicher Stellen ein und bearbeitet Anträge auf Berichtigung oder Eintragung. Viele Maßnahmen setzen die Mitwirkung eines Notars voraus; außerdem ist Einsicht in das Grundbuch in der Regel nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich.

Besonderheiten in der Praxis sind die starke Publizitäts- und Vertrauenswirkung des Grundbuchs (verlässliche Auskunft über Bestehendes), die immer weiter voranschreitende Digitalisierung der Verfahren (elektronale Grundakte, Online-Abfragen über Justizportale) sowie die enge Kooperation mit Kataster- und Vermessungsämtern (Flurstücksnummern, Liegenschaftskarten). Das Amtsgericht (z. B. Amtsgericht Ulm bei übergeordneten Verfahren) übernimmt daneben Aufgaben wie die Durchführung von Zwangsversteigerungen, Entscheidungen in streitigen Grundbuchsachen und die Aufsicht über die Grundbuchführung; Gebühren richten sich nach dem einschlägigen Kostenrecht (z. B. GNotKG).

Praktische Hinweise: Für Anfragen, Grundbuchauszüge oder Eintragungsanträge benötigen Sie in der Regel genaue Angaben zum Grundstück (Gemeinde, Flurstücksnummer, ggf. Blattnummer des Grundbuchs) und gegebenenfalls einen Nachweis Ihres Interesses oder die Mitwirkung eines Notars. Öffnungszeiten, genaue Zuständigkeiten (manche Grundbuchaufgaben werden zentralisiert) und Kontaktinformationen sollten Sie direkt beim zuständigen Amtsgericht/Grundbuchamt oder über das Justizportal des jeweiligen Bundeslandes prüfen.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ebersbach an der Fils beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Ebersbach an der Fils einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ebersbach an der Fils falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)