Grundbuchamt für Eggingen

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Eggingen.

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Eggingen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Eggingen
Bürgerstraße 7
79805 Eggingen

Web: www.eggingen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Waldshut

Gemarkungen:
Abach, Abshofen, Afham, Amsham, Birkenöd, Egglham, Frauentödling, Fraundorf, Gigeröd, Gopping, Grub, Haag, Haiden, Hasenöd, Hausschwendt, Herrendobl, Hinterskirchen, Hochaich, Hofreuth, Hoibach, Hoisberg, Holz, Kallham, Krieglmhle, Krieglmühle, Kuglenz, Lenzloh, Limbach, Lohe, Martinstödling, Matzöd, Oberegglham, Öd, Peisting, Reschdobl, Reuth, Riegelsberg, Ringdobl, Schacha, Schlott

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Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Eggingen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Eggingen

Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Telefon: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Villingen-Schwenningen - zuständig für Eggingen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen für Eggingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Eggingen

Das Grundbuchamt für Eggingen ist die zuständige Stelle des Amtsgerichts Villingen‑Schwenningen für alle Angelegenheiten rund um die Liegenschaften in der Gemarkung Eggingen. Es führt das Grundbuch nach den Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und ist verantwortlich für die rechtlich verbindliche Dokumentation von Eigentumsverhältnissen und dinglichen Rechten an Grundstücken. Zu den typischen Aufgaben gehören die Führung und Pflege der Grundbuchblätter, die Eintragung und Löschung von Eigentum, Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauchsrechten sowie die Behandlung von Vormerkungen (insbesondere Auflassungsvormerkungen als Sicherung des Käuferanspruchs bei Grundstückskauf).

Das Grundbuchamt nimmt Anträge zur Eintragung nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form entgegen – viele Eintragungen erfolgen auf Veranlassung von Notaren, weil beispielsweise der Eigentumsübergang beim Kauf notariell beurkundet und die Auflassungsvormerkung durch den Notar beantragt wird. Für viele Maßnahmen sind beglaubigte oder öffentlich beurkundete Urkunden erforderlich; außerdem sind Angaben wie Grundbuchblattnummer, Gemarkung und Flurstücksnummer bzw. ein aktueller Katasterauszug nötig, um Vorgänge eindeutig dem richtigen Grundstück zuordnen zu können. Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben und bemessen sich in der Regel nach dem Geschäftswert (z. B. Kaufpreis oder Höhe der Grundschuld).

Wenn Dritte Grundbuchauszüge benötigen, gilt das Prinzip des „berechtigten Interesses“: Vollständige Grundbuchauszüge werden grundsätzlich nur Eigentümern, Berechtigten oder Personen mit besonderem Interesse (z. B. Notaren, Beteiligten eines Geschäfts) erteilt. Öffentlich zugängliche Auskünfte sind daher eingeschränkt; für viele Fragestellungen genügt die Einsichtnahme über einen Notar oder ein gerichtliches Verfahren. Das Amtsgericht Villingen‑Schwenningen ist außerdem zuständig für Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Grundstücke (Zwangsversteigerung) sowie für die Eintragung oder Änderung der Zwangssicherheiten im Grundbuch.

Besonderheiten, auf die Eigentümer, Käufer oder Gläubiger bei Vorgängen im Grundbuchamt Eggingen achten sollten, sind unter anderem: Vormerkungen gelten als Sicherungsinstrumente und verhindern, dass frankierte Verfügungen den Käufer gefährden; Löschungen von Belastungen benötigen häufig Nachweise über Erledigung (z. B. Löschungsbewilligung der Gläubiger oder Pfandbestellungs‑/Tilgungsurkunden); bei Erbfällen sind Erbnachweise bzw. Erbscheine vorzulegen; bei Firmen sind aktuelle Handelsregisterauszüge notwendig. Technische Besonderheiten können die Notwendigkeit aktueller Flur‑/Katasterunterlagen oder Vermessungsnachweise sein, z. B. bei Grenzänderungen, Teilungsvermessungen oder bei der Eintragung von Baulasten, die im Baulastenverzeichnis geführt werden.

Praktisch bedeutet das für Antragsteller: Anträge an das Grundbuchamt am Amtsgericht sollten vollständig und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden (Urkunden, Ausweise, notariell beurkundete Verträge, Nachweise über Vertretungsbefugnis usw.). Viele standardmäßige Anfragen und Eintragungswünsche werden heute digital vorbereitet oder durch Notare elektronisch an das Grundbuchamt vermittelt. Die Dauer bis zur endgültigen Eintragung kann je nach Komplexität und Vollständigkeit der Unterlagen von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen variieren. Bei speziellen oder streitigen Fällen (z. B. Anfechtung, Berichtigung des Grundbuchs) ist mit längeren Fristen und gegebenenfalls gerichtlichen Verfahren zu rechnen – dann ist häufig anwaltliche oder notarielle Unterstützung ratsam.

Wenn Sie ein konkretes Anliegen für Eggingen haben (z. B. Antrag auf Grundbuchauszug, Löschungsbewilligung, Eintragung einer Grundschuld oder Fragen zur Vormerkung), kann ich Ihnen helfen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und die üblichen Formulierungen für Anträge zu entwerfen oder die nächsten Schritte zu erklären.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Eggingen

Das Grundbuchamt für Eggingen ist die zuständige Stelle, die das Grundbuch für alle Grundstücke in der Gemeinde führt; organisatorisch ist ein Grundbuchamt Teil des örtlichen Amtsgerichts (in Ihrem Fall das Amtsgericht Villingen‑Schwenningen). Seine Hauptaufgabe besteht in der öffentlichen und rechtlich verbindlichen Erfassung und Verwaltung von Grundstücksrechten: eingetragen werden Eigentumsverhältnisse, Belastungen wie Grundschulden und Hypotheken, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauchsrechte sowie Vormerkungen und Löschungen. Das Grundbuch dokumentiert damit die rechtlichen Verhältnisse an einem Grundstück und gibt Dritten Orientierung über Belastungen und Rangverhältnisse.

Zu den konkreten Aufgaben gehören die Prüfung und Durchführung von Eintragungsanträgen (meist über Notare eingereicht), die Führung und Pflege der Grundbuchakten, die Ausstellung von Grundbuchauszügen (Abschriften, beglaubigte Auszüge) sowie die Abwicklung von Löschungen, Berichtigungen und Vormerkungen nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen (z. B. notarielle Urkunden, gerichtliche Beschlüsse). Das Grundbuchamt arbeitet eng mit Notaren, Rechtsanwälten, Katasterämtern und den Vollstreckungsabteilungen der Gerichte zusammen. Viele Vorgänge erfordern formale Voraussetzungen (Notariatsurkunde, Eintragungsbewilligung, Nachweis über Gebühren), da das Grundbuch Rechtssicherheit bieten soll.

Besonderheiten ergeben sich aus dem rechtlichen Rang- und Publizitätsprinzip: Die Reihenfolge der Eintragungen bestimmt bei konkurrierenden Rechten die Rangfolge (Priorität), und der ins Grundbuch Eingetragene genießt eine besondere Schutzwirkung gegenüber Dritten. Gleichwohl gewährt das Grundbuch nur Schutz für eingetragene Rechte; nicht eingetragene oder tatsächlich bestehende, aber nicht eingetragene Verhältnisse sind nicht gegen Dritte geschützt. Ein weiteres Merkmal ist die eingeschränkte Einsicht: Vollständige, beglaubigte Grundbuchauszüge werden in der Regel nur berechtigten Personen (Eigentümer, diejenigen mit berechtigtem Interesse, Notare, Behörden) ausgehändigt; anonyme Einsicht ist nicht vorgesehen.

In ländlich geprägten Gemeinden wie Eggingen treten häufig spezielle Eintragungsfragen auf (z. B. forstwirtschaftliche Flurstücke, Wegerechte über benachbarte Grundstücke, besondere Belastungen aus landwirtschaftlichen Förderungen oder Nutzungseinschränkungen). Zudem ist in grenznahen Regionen gegebenenfalls auf grenzüberschreitende Aspekte (z. B. Zugänge, Erschließung, Grenzverläufe) zu achten. In den letzten Jahren wurden Grundbuchverfahren zunehmend digitalisiert (elektronisches Grundbuch, Online‑Anträge über die Gerichte/Grundbuchportale), trotzdem bleiben für viele Vorgänge notarielle Urkunden und persönliche Bevollmächtigte erforderlich.

Praktisch empfiehlt es sich, vor einem Antrag oder einer Einsichtnahme die genauen Zuständigkeiten, benötigten Unterlagen und Gebühren beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht Villingen‑Schwenningen für die zugeordneten Grundbuchämter) zu erfragen und gegebenenfalls einen Notar oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da Formfehler oder unvollständige Nachweise zu Verzögerungen führen können.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Eggingen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Eggingen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Eggingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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