Grundbuchamt für Ölbronn-Dürrn

Das Grundbuchamt Maulbronn ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Ölbronn-Dürrn.

Das Grundbuchamt Maulbronn spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Ölbronn-Dürrn

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Ölbronn-Dürrn
Rebhuhnstraße 18
82140 Olching

Web: www.olching.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Enzkreis

Gemarkungen:
Bergkirchen-Lus, Esting, Geiselbullach, Gernlinden-Ost, Graßlfing, Neu-Esting

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Ölbronn-Dürrn

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Ölbronn-Dürrn

Amtsgericht Maulbronn
Frankfurter Straße 52
75433 Maulbronn

E-Mail: poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de
Telefon: 07043 9578-0
Fax: 07043 9578-199

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Maulbronn - zuständig für Ölbronn-Dürrn

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Maulbronn für Ölbronn-Dürrn benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Ölbronn-Dürrn

Das Grundbuchamt Ölbronn-Dürrn ist als Teil des Amtsgerichts Maulbronn die staatliche Stelle, die für die Führung und die Rechtssicherheit des Grundbuchs in der betreffenden Gemarkung zuständig ist. Nach den Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO) verwaltet das Amt die Grundbücher, die in der Regel in drei Abteilungen aufgebaut sind: Abteilung I (Eigentumsverhältnisse), Abteilung II (Rechte Dritter, z. B. beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Nießbrauch) und Abteilung III (Lasten und Beschränkungen wie Hypotheken oder Grundschulden). Zu den Kernaufgaben gehören die Eintragung und Löschung von Eigentumsumschreibungen, Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten und Vormerkungen (insbesondere die Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs), die Führung von Notizen über Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Erteilung von beglaubigten Grundbuchausdrucken und Abschriften.

Für die Durchführung vieler Eintragungen ist eine notarielle Urkunde erforderlich; häufig leiten Notare die Anträge auf Umschreibung oder Bestellung von Grundpfandrechten beim Grundbuchamt ein. Einsicht in das Grundbuch kann grundsätzlich gewährt werden, jedoch bestehen Beschränkungen: Während Eigentumsverhältnisse zugänglich sind, ist die Einsicht in die Abteilungen II und III nur bei berechtigtem Interesse möglich. Rechtliche Entscheidungen über strittige Eintragungen oder Löschungen fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Maulbronn als Zwangsversteigerungs- und Grundbuchgericht; hier werden auch Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt, wenn Gläubiger ihre Rechte durchsetzen müssen.

Praktisch bedeutet das für Bürger und Beteiligte: Wer ein Grundstück kaufen, beliehen oder mit Belastungen versehen will, arbeitet in der Regel mit einem Notar zusammen, der die erforderlichen Eintragungsanträge vorbereitet und beim Grundbuchamt einreicht. Das Grundbuchamt prüft formell die Voraussetzungen der Eintragung (z. B. Vollständigkeit der Urkunden, Zustimmungserklärungen, bestehende Lasten) und nimmt dann die Eintragung vor, die mit Rechtswirkung gegenüber Dritten erfolgt. Gebühren und Kosten für Eintragungen richten sich nach den gesetzlichen Gebührenordnungen (u. a. GNotKG, GKG) und sind abhängig vom Geschäftswert bzw. der eingetragenen Summe.

Besonderheiten des örtlichen Amtes ergeben sich oft aus dem Umfang und der Art der Fälle: In ländlich geprägten Gemeinden wie Ölbronn-Dürrn sind die Eintragungsfälle meist überschaubarer, während das Amtsgericht Maulbronn als zentrale Instanz für die Region neben Routineangelegenheiten auch solche Verfahren betreut, die gerichtliche Klärung, Zwangsvollstreckung oder öffentlich-rechtliche Entscheidungen erfordern. Zudem sind auch beim Grundbuchamt die Prozesse zunehmend digitalisiert; viele Anträge und Zusammenarbeit mit Notariaten erfolgen elektronisch, während Einsichtnahmen und Auskünfte weiterhin formalen Anforderungen unterliegen. Für konkrete Vorgänge (benötigte Unterlagen, Antragswege, Gebühren, Öffnungszeiten oder besondere örtliche Regelungen) empfiehlt es sich, direkt beim Amtsgericht Maulbronn bzw. dem dortigen Grundbuchamt nachzufragen oder die Website des Gerichts zu konsultieren, da Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten im Detail variieren können.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Ölbronn-Dürrn

Das Grundbuchamt für Ölbronn-Dürrn ist die zuständige Stelle zur Führung des Grundbuchs für die dortigen Grundstücke und gehört organisatorisch zum Amtsgericht Maulbronn. Rechtsgrundlage der Arbeit ist die Grundbuchordnung (GBO); praktisch bedeutet das, dass alle dinglichen Rechte an Grundstücken – Eigentum, Belastungen und dingliche Sicherheiten – in einem amtlichen Register geführt und rechtlich abgesichert werden. Das Amt sorgt dafür, dass die Eintragungen mit den vorgelegten Nachweisen (Notarverträge, gerichtliche Beschlüsse, Vollmachten etc.) übereinstimmen und die Publizitätswirkung des Grundbuchs gewahrt bleibt.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Aktualisierung der Grundbucheinträge (Umschreibungen auf neue Eigentümer, Eintragungen von Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallasten sowie die Eintragung und Löschung von Grundschulden oder Hypotheken), die Vormerkung zur Sicherung künftiger Ansprüche, das Ausstellen von Grundbuchauszügen für Berechtigte sowie die Abwicklung von Zwangsversteigerungs- und Vollstreckungseintragungen in Zusammenarbeit mit dem Gerichtsverfahren. Das Amt prüft außerdem Formalien bei notariell beurkundeten Verträgen und stellt beglaubigte Unterlagen aus, die für Rechtsgeschäfte am Grundstück nötig sind.

Besonderheiten ergeben sich oft aus der örtlichen Struktur: in ländlich geprägten Gemeinden wie Ölbronn-Dürrn können zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Flurstücke, Erbbaurechte oder komplexe Nutzungs- und Wegerechte vorliegen, die besondere fachliche Kenntnisse bei der Einordnung erfordern. Das Grundbuchamt arbeitet eng mit Kataster- und Vermessungsstellen sowie mit Notaren, dem Finanzamt (z. B. bei der Feststellung der Grunderwerbsteuer) und der Bauverwaltung zusammen. Zudem ist seit einigen Jahren die Digitalisierung ein Thema: Übertragungswege und elektronische Registerverfahren werden schrittweise erweitert, wobei dennoch bestimmte Eintragungen weiterhin nach den strengen Formvorschriften der GBO erfolgen müssen.

Für Grundstücksinteressenten und Eigentümer bedeutet das praktisch: Kaufverträge sollten notariell beurkundet und die zur Umschreibung nötigen Unterlagen vollständig eingereicht werden; wichtige Schutzinstrumente wie die Vormerkung sind rechtzeitig zu beantragen; Einsicht in das Grundbuch ist nur berechtigten Personen möglich. Konkrete Auskünfte zu Zuständigkeiten, Verfahrensabläufen, Gebühren und Formularen erteilt das Amtsgericht Maulbronn bzw. das dort angesiedelte Grundbuchamt auf Anfrage; für verbindliche Schritte empfiehlt sich die Einbindung eines Notars oder die direkte Kontaktaufnahme mit dem Amt.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ölbronn-Dürrn beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Ölbronn-Dürrn einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ölbronn-Dürrn falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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