Grundbuchamt für Durlangen

Das Grundbuchamt Schwäbisch Gmünd ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Durlangen.

Das Grundbuchamt Schwäbisch Gmünd spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Durlangen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Durlangen
Hermann-Löns-Weg 5
73568 Durlangen

Web: www.durlangen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Ostalbkreis

Gemarkungen:
Burgau, Fasanenhof

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Durlangen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Durlangen

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd
Heugenstraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd

E-Mail: Poststelle@GBASchwGmuend.justiz.bwl.de
Telefon: 07171 7969-0
Fax: 07171 7969-148

Öffnungszeiten*

Montag: Keine angegeben.
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Schwäbisch Gmünd - zuständig für Durlangen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Schwäbisch Gmünd für Durlangen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Durlangen

Für Grundstücke in der Gemeinde Durlangen ist das zuständige Grundbuchamt dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zugeordnet; das bedeutet, dass alle Grundbuchblätter, Eintragungen und Anfragen zu Eigentum, Belastungen und Rechten an Grundstücken mit der Ortsbezeichnung Durlangen dort geführt und bearbeitet werden. Das Grundbuchamt führt das Grundbuch nach den Regelungen der Grundbuchordnung (GBO) und dokumentiert in den Grundbuchblättern die aktuellen Eigentumsverhältnisse sowie alle dinglichen Rechte wie Hypotheken und Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauch, Vormerkungen und Vermerke (z. B. Zwangsversteigerung, Insolvenzeinträge). Die Eintragungen dienen der Rechtsklarheit und Verkehrssicherheit bei Grundstücksgeschäften und sind häufig die Grundlage für Finanzierungen und rechtsverbindliche Beurkundungen.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd gehört die Führung, Pflege und Änderung der Grundbuchblätter; die Umsetzung von notariell beurkundeten Rechtsvorgängen (z. B. Eigentumsübertragung, Bestellung und Ablösung von Grundschulden) sowie die Prüfung und Erteilung von Grundbuchauszügen an Berechtigte mit rechtlichem Interesse. Praktisch heißt das: Kaufverträge und Belastungen werden in der Regel erst wirksam bzw. vollzogen, wenn die erforderlichen Eintragungen vorgenommen sind; viele Anträge bedürfen einer notariellen Urkunde oder eines richterlichen Beschlusses. Das Grundbuchamt arbeitet eng mit Notaren, dem Liegenschaftskataster (Vermessungsamt) und weiteren Behörden zusammen, etwa bei Grundstücksteilungen, Grenzänderungen oder Vermessungsmaßnahmen.

Besonderheiten sind unter anderem die eingeschränkte Zugänglichkeit der Daten: Grundbuchauszüge werden nur bei Bestehen eines berechtigten Interesses ausgegeben, um den Persönlichkeitsschutz und rechtliche Belange zu wahren. Weiterhin ist das Rangverhältnis von Belastungen im Grundbuch entscheidend für die Durchsetzbarkeit von Rechten (Prioritätsprinzip). Bei der Abwicklung von Immobilienkauf, Kreditaufnahme oder Zwangsvollstreckung spielen zudem die Gebührenordnung für Gerichte sowie notarielle Kosten eine Rolle. In den letzten Jahren wurden die Abläufe schrittweise digitalisiert; dennoch sind für viele Maßnahmen nach wie vor notariell beurkundete Dokumente und formale Anträge erforderlich. Bei technischen Maßnahmen wie Flurstücksänderungen ist außerdem eine Abstimmung mit dem Vermessungsamt nötig, weil Kataster und Grundbuch unterschiedliche, aber zusammenwirkende Aufgaben haben.

Praktische Hinweise: Vor einem Kauf oder einer Belastung ist es ratsam, einen aktuellen Grundbuchauszug einzuholen und die im Grundbuch vermerkten Lasten prüfen zu lassen; viele Schritte erledigen Notare im Auftrag der Beteiligten. Konkrete Öffnungszeiten, Kontaktdaten, Formulare und Informationen zu elektronischen Diensten finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd. Für spezielle Fragen zu Eintragungen, Berichtigungen oder besonderen Verfahrensabläufen ist eine Beratung durch Notar oder Fachanwalt empfehlenswert, da viele Änderungen im Grundbuch form- und fristgebunden sind.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Durlangen

Das Grundbuchamt für Durlangen ist organisatorisch beim zuständigen Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd angesiedelt und führt für die Gemarkung Durlangen die offiziellen Grundbücher. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Führung und Pflege der Grundbucheinträge, also die fortlaufende Dokumentation der Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie aller darauf lastenden Rechte und Belastungen (z. B. Hypotheken, Grundschulden, Nießbrauch, Dienstbarkeiten). Außerdem nimmt das Grundbuchamt Vormerkungen auf, die Anwartschaftsrechte sichern, entscheidet über Anträge auf Eintragung, Löschung oder Berichtigung und erteilt auf berechtigtes Interesse hin Auszüge aus dem Grundbuch.

Für die praktische Abwicklung von Eigentumsübertragungen und Belastungen ist in der Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich: Notare reichen die Anträge bzw. die notwendigen Urkunden beim Grundbuchamt ein. Das Amt prüft die formellen Voraussetzungen und trägt nach rechtlicher Beurteilung die Eintragungen ein. Einträge im Grundbuch haben eine hohe Beweis- und Sicherungswirkung gegenüber Dritten und dienen damit dem Rechtsschutz bei Immobilientransaktionen. Einsicht in das Grundbuch und die Ausstellung von Auszügen erfolgen dabei nur gegenüber berechtigten Personen (Eigentümer, Grundpfandgläubiger, Notare, Gerichte u. a.) nach Vorlage geeigneter Legitimation.

Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd als Träger des Grundbuchamts übernimmt daneben die übergeordnete rechtliche Verantwortlichkeit; es ist zugleich örtlich zuständiges Gericht für Zivil-, Familien- und Strafsachen sowie für Nachlassangelegenheiten in seinem Bezirk. In der Praxis bedeutet das für Grundstücksangelegenheiten: Rechtsstreitigkeiten um Grundstücksrechte, Klagen auf Berichtigung des Grundbuchs oder Vollstreckungsverfahren, in denen Grundpfandrechte eine Rolle spielen, werden ebenfalls vom Amtsgericht bearbeitet. Wegen fortschreitender Digitalisierung bieten viele Amtsgerichte inzwischen elektronische Aktenführung und teilweise Online-Anfragen an; konkrete digitale Dienste und Abläufe können beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd erfragt werden.

Besonderheiten in der Betreuung kleinerer Gemeinden wie Durlangen liegen oft in der regionalen Struktur der Immobilientransaktionen: Viele Übertragungen betreffen private Wohn- und landwirtschaftliche Grundstücke, die Verfahrensabläufe sind aber rechtlich identisch mit denen in größeren Städten. Für Bürger bedeutet das: Wichtige Schritte (Kauf, Belastung, Löschung von Rechten) laufen primär über Notar und Grundbuchamt beim Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd; für konkrete Auskünfte, erforderliche Unterlagen oder Nachfragen zur Einsichtnahme sollte man sich direkt an das dortige Grundbuchamt wenden oder den beratenden Notar bzw. Rechtsanwalt einschalten.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Durlangen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Durlangen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Durlangen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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