Grundbuchamt für Donaueschingen

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Donaueschingen.

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Donaueschingen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Donaueschingen
Rathausplatz 1
78166 Donaueschingen

Web: www.donaueschingen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Schwarzwald-Baar-Kreis

Gemarkungen:
Allmendshofen

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Donaueschingen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Donaueschingen

Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Telefon: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Villingen-Schwenningen - zuständig für Donaueschingen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen für Donaueschingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Donaueschingen

Das Grundbuchamt Donaueschingen führt das amtliche Grundbuch für die in seinem Bezirk gelegenen Grundstücke und ist organisatorisch dem Amtsgericht Villingen‑Schwenningen zugeordnet. Aufgabe des Grundbuchamts ist die lückenlose Führung des Grundbuchs: es nimmt Eintragungen von Eigentumsrechten sowie deren Änderungen vor, trägt Grundpfandrechte (z. B. Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauchsrechte, Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung) und Löschungen ein und erteilt beglaubigte Auszüge und Abschriften (Grundbuchauszug). Das Grundbuch dient als öffentliches Register zur Rechtssicherheit bei Grundstücksgeschäften: die Eintragung begründet oder dokumentiert in vielen Fällen Rechtsschutz und Priorität von Rechten.

Das zuständige Amtsgericht Villingen‑Schwenningen ist die übergeordnete Justizbehörde, die nicht nur das Grundbuchamt beaufsichtigt, sondern auch Zuständigkeiten wie Zwangsversteigerungen und damit verbundene gerichtliche Verfahren wahrnimmt. Bei strittigen Grundbuchangelegenheiten, bei notwendigen richterlichen Genehmigungen oder bei Streichungen und Berichtigungen, die nicht allein durch notarielle Urkunden bewirkt werden können, entscheidet das Amtsgericht.

Praktische Hinweise und Abläufe: Viele Eintragungen im Grundbuch erfolgen aufgrund notariell beurkundeter Erklärungen (z. B. Kaufvertrag mit Auflassung und Auflassungsvormerkung) – Notar und Grundbuchamt arbeiten eng zusammen. Für Eigentumsübertragungen, Belastungen oder Löschungen sind in der Regel schriftliche Anträge und die erforderlichen Nachweise (z. B. notarielle Urkunden, Vollmachten, Erbscheine) vorzulegen; bei Vermessungsfragen ist eine Abstimmung mit dem Liegenschaftskataster/Vermessungsamt nötig, da Flurstücke und Lageinformationen dort geführt werden. Einsicht in das Grundbuch erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist; Auszüge werden gegen Gebühr erteilt. Kosten orientieren sich an den gesetzlichen Gebührentatbeständen.

Besonderheiten, die zu beachten sind: Das Grundbuch ist ein formgebundenes Register – viele Änderungen sind nur mit notarieller Mitwirkung oder richterlicher Entscheidung möglich. Zusätzlich zum Grundbuch kann es relevante Eintragungen in anderen Registern geben (z. B. Baulastenverzeichnis der Gemeinde), die das Grundstücksrecht beeinflussen; diese sind zwar gesondert zu prüfen, sind aber für Käufer und Kreditgeber oft ebenso wichtig. In den letzten Jahren wurde die digitale Bearbeitung und das elektronische Grundbuch schrittweise ausgebaut, wodurch elektronische Einreichungen und interne digitale Abläufe zunehmend möglich sind; dennoch bleiben Originalurkunden und beglaubigte Nachweise in vielen Fällen erforderlich. Bei geplanten Kauf-, Beleihungs‑ oder Erbangelegenheiten empfiehlt es sich, frühzeitig Notar, Grundbuchamt und ggf. das Amtsgericht einzubeziehen, um Belastungen und Formalitäten zu klären und Verzögerungen zu vermeiden.

Wenn Sie konkrete Vorgänge (z. B. Kauf einer Immobilie in Donaueschingen, Löschung einer Grundschuld oder Eintragung einer Dienstbarkeit) planen, hilft der Gang zum Notar oder eine direkte Nachfrage beim Grundbuchamt bzw. beim Amtsgericht Villingen‑Schwenningen zur Klärung der erforderlichen Unterlagen, Fristen und Gebühren.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Donaueschingen

Das Grundbuchamt Donaueschingen führt für die Gemeinde Donaueschingen die amtlichen Liegenschaftsregister (Grundbücher) und gehört organisatorisch zum Geschäftsbereich des zuständigen Amtsgerichts, das für diesen Bezirk das Amtsgericht Villingen‑Schwenningen ist. Als Teil der Justizverwaltung arbeitet das Grundbuchamt nach den Vorschriften der Grundbuchordnung (GBO) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs; es bildet die rechtliche Grundlage für Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und für dingliche Rechte (z. B. Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten).

Aufgaben des Grundbuchamts Donaueschingen sind insbesondere:

– Führung und Fortführung der Grundbücher: Eintragung, Änderung und Löschung von Eigentumsverhältnissen und dinglichen Rechten.

– Durchführung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Käuferanspruchs), Sicherungshypotheken und anderen Sicherungsrechten.

– Erteilung von Grundbuchauszügen und Abschriften für Berechtigte und Einsichtnahme nach rechtlicher Prüfung (Zugang meist nur bei berechtigtem Interesse).

– Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen und Vollstreckungsmaßnahmen in das Grundbuch, z. B. nach Zwangsversteigerungen (ZVG-Verfahren) oder nach richterlichen Beschlüssen.

– Prüfung von Anträgen, die in der Regel durch Notare oder berechtigte Beteiligte gestellt werden; viele Eintragungen erfolgen auf Antrag des Notars im Rahmen von Grundstücksverträgen.

Besonderheiten und praktische Hinweise:

– Die eigentliche Rechtssicherheit des Grundbuchs ergibt sich aus seiner dokumentierenden Funktion: Dritte dürfen sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf die eingetragenen Verhältnisse verlassen. Gleichwohl schützt das Grundbuch nicht automatisch vor allen Rechtsrisiken; zumeist sind notarielle Beurkundung und spezielle Vormerkungen wichtig.

– Grundbucheinsichten sind nicht uneingeschränkt öffentlich: Schutz persönlicher Daten und berechtigtes Interesse sind Voraussetzung für Einsicht oder für die Ausstellung eines vollständigen Auszugs. Für viele Geschäftsprozesse (Kauf, Beleihung) sind Notar oder Kreditinstitute die üblichen Antragsteller.

– Technische Modernisierung: Auch die Grundbuchführung wird zunehmend elektronisch unterstützt; Anträge und Vorgänge laufen teilweise digital über die Justizinfrastruktur. Konkrete Abläufe (Fristen, Formblätter, Gebühren) können sich daher von früher unterscheiden.

– Gebühren und Kosten richten sich nach den einschlägigen Vorschriften (GKG/Gerichts- und GNotKG/Notarkostenordnung) und variieren je nach Art der Eintragung und dem Streit‑/Wertverhältnis.

– Regionale Aspekte: In Donaueschingen, einer Stadt mit städtisch‑ländlicher Struktur im Schwarzwald‑Baar‑Kreis, spielen neben innerstädtischen Grundstücksfragen auch land- und forstwirtschaftliche, denkmalpflegerische oder immissionsrechtliche Belange eine Rolle, die sich in den Eintragungen und Anträgen widerspiegeln können.

Das zuständige Amtsgericht Villingen‑Schwenningen hat übergeordnet die richterliche und verwaltende Aufsicht; es entscheidet bei streitigen oder gerichtlich zu regelnden Grundstücksangelegenheiten (z. B. Klagen auf Berichtigung des Grundbuchs, Zwangsversteigerungen, Vollstreckungsmaßnahmen). Bei konkreten Anliegen (Eigentumsübertragungen, Belastungen, Einsicht in das Grundbuch, Auskünfte zu Verfahrensabläufen) empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Grundbuchamt Donaueschingen bzw. dem Amtsgericht Villingen‑Schwenningen oder die Konsultation eines Notars, der den formellen Antrag routiniert stellt und die notwendigen Unterlagen zusammenstellt.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Donaueschingen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Donaueschingen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Donaueschingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

Weitere Grundbuchämter in Baden-Württemberg

Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)