Grundbuchamt für Uhldingen-Mühlhofen

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Uhldingen-Mühlhofen.

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Uhldingen-Mühlhofen
Aachstraße 4
88690 Uhldingen-Mühlhofen

Web: https://www.uhldingen-muehlhofen.de/

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Bodenseekreis

Gemarkungen:
Birnau, Killenberg, Maurach

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Uhldingen-Mühlhofen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Uhldingen-Mühlhofen

Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Telefon: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Villingen-Schwenningen - zuständig für Uhldingen-Mühlhofen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen für Uhldingen-Mühlhofen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Uhldingen-Mühlhofen

Das für Uhldingen-Mühlhofen zuständige Grundbuchamt ist dem Amtsgericht Villingen‑Schwenningen zugeordnet und erfüllt in seinem Zuständigkeitsbereich die Kernaufgaben der Grundbuchführung, Rechtssicherheit und Rechtserhaltung für Grundstücke. Konkret bedeutet das: Das Amt führt das Grundbuch als öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse, beschränkte dingliche Rechte (z. B. Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden), Abteilungen mit Vormerkungen, Lasten und Beschränkungen sowie Verfügungsverbote verzeichnet sind. Änderungen im Grundbuch erfolgen auf Antrag und in der Regel nur auf Grundlage notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte (Kaufvertrag, Schenkung, Erbfallfeststellung, Übertragungen) oder durch gerichtliche Entscheidung. Das Grundbuchamt erteilt beglaubigte Abschriften, Auszüge und einfache Auskünfte; solche Auskünfte werden nur bei berechtigtem Interesse (z. B. Käufer, Gläubiger, Notar) herausgegeben.

Zu den praktischen Abläufen gehört die Prüfung eingereichter Urkunden auf Form- und Rechtsmängel, die Eintragung von Eigentumswechseln, die Eintragung oder Löschung von Grundpfandrechten, Vormerkungen zur Sicherung von Ansprüchen sowie die Durchführung von Eintragungsmaßnahmen nach rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen. Viele Verfahren laufen in enger Abstimmung mit dem Notariat: Notare reichen Urkunden beim Grundbuchamt ein, die dann die Eintragungen veranlassen. Gebühren und Auslagen für Auskünfte und Eintragungen richten sich nach den gesetzlichen Gebührentabellen (Gebührenordnung/Gerichtskosten), sodass Kosten vorab geprüft werden sollten.

Besonderheiten im Bereich Uhldingen‑Mühlhofen betreffen die geographische und rechtliche Situation am Bodensee: Ufergrundstücke, Nutzungseinschränkungen durch Ufer-, Landschafts- und Naturschutz, denkmalpflegerische Regelungen (bei historischen Uferanlagen oder Gebäuden) sowie besondere Anforderungen bei Ferien- und Zweitnutzungen (Vermietung, Tourismusnutzung) können zusätzliche Genehmigungen und Hinweise in Kaufverträgen bzw. Grundbucheintragungen notwendig machen. Für Bestandteile wie Wege, Wasserrechte oder Liegeplätze können gesonderte Eintragungen oder Vermerke erforderlich sein; auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. wasserrechtliche Genehmigungen, Bebauungspläne, Ufer- und Hochwasserschutz) wirken sich oft auf die Übertragungs- und Nutzungsmöglichkeiten aus. Bei Erbfällen, Güterstandssachen oder Grundstücksteilungen sind ergänzende Nachweise (Erbschein, notarielle Teilungsvereinbarungen, Grundbuchsberichtigungen) üblich.

Wichtig für Antragsteller: Viele Eintragungen verlangen die Vorlage der Originalurkunden oder beglaubigte Abschriften; Vollmachten müssen notariell beglaubigt sein, sofern sie nicht vom Notar selbst erstellt wurden. Online‑Dienste und elektronische Aktenführung haben in den letzten Jahren zugenommen, dennoch sind persönliche Vorsprachen oder postalische Einreichungen nach wie vor üblich. Wer einen Grundbuchauszug benötigt, sollte prüfen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt und welche Form (einfacher Auszug, beglaubigte Abschrift) erforderlich ist. Bei komplexen Sachverhalten — etwa Miteigentumsrechten (Wohnungseigentum), eingetragenen Nießbrauchs- oder Wegerechten, Altlasten oder konkurrierenden Forderungen — ist die frühzeitige Einbindung eines Notars oder eines fachkundigen Rechtsanwalts ratsam, um formelle Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

Als praktische Hinweise: Kontaktinformationen, zuständige Sachbearbeiter und aktuelle Hinweise zu Öffnungszeiten, Terminvereinbarungen oder elektronischen Übermittlungswegen finden sich auf der Website des Amtsgerichts Villingen‑Schwenningen; dort lassen sich auch Formularanforderungen und Hinweise zu Gebühren einsehen. Wer einen Immobilienkauf, eine Grundschuldeintragung, eine Löschung oder eine erbrechtliche Umstellung plant, sollte Vorabklärung mit Notar und Grundbuchamt treffen, vollständige Unterlagen bereithalten und mit bearbeitungsabhängigen Fristen und Gebühren rechnen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Uhldingen-Mühlhofen

Das Grundbuchamt Uhldingen‑Mühlhofen ist die für die Liegenschaften der Gemeinde Uhldingen‑Mühlhofen zuständige Stelle, die die Grundbücher führt und Änderungen am Grundbuch vornimmt. Organisatorisch gehört es zur Justizverwaltung des zuständigen Amtsgerichts (in Ihrem Hinweis: Amtsgericht Villingen‑Schwenningen) und arbeitet unter dessen gerichtlicher Aufsicht. Das Amt dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Rechte Dritter (z. B. Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden), Belastungen und Beschränkungen sowie Vormerkungen, die künftige Rechte sichern (z. B. Auflassungsvormerkung bei Kaufverträgen). Eintragungen ins Grundbuch erfolgen in der Regel nur aufgrund notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte oder richterlicher Anordnungen; die Einträge haben deklaratorischen beziehungsweise konstitutiven Charakter und begründen Rechts­sicherheit gegenüber Dritten.

Zu den zentralen Aufgaben gehören die Prüfung der Eintragungsanträge auf Form- und Rechtsmängel, die Führung der Bestands- und Lastenverzeichnisse, die Ausstellung von beglaubigten Grundbuchauszügen und Abschriften sowie die Durchführung von Löschungen und Berichtigungen. Das Grundbuchamt bearbeitet außerdem Vollstreckungs‑ und Zwangsversteigerungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht: Während das Grundbuchamt Eintragungen vornimmt, führt das Amtsgericht die gerichtlichen Verfahrens‑ und Entscheidungsaufgaben (z. B. Eröffnung von Zwangsversteigerungen, Beschlüsse zu streitigen Eintragungen) durch. Öffentlich zugänglich sind Grundbuchdaten nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses; aus Datenschutz‑ und Schutzgründen ist die Einsicht nicht allgemeingültig frei.

Besonderheiten, die für Uhldingen‑Mühlhofen bedeutsam sein können: Als Gemeinde am Bodensee gibt es häufiger Grundstücke mit Uferlagen, besondere Erschließungs‑ und Nutzungsfragen sowie ggf. historische Dienstbarkeiten oder Sonderrechte, die in der Praxis bei Eintragungen geprüft werden müssen. Zu beachten ist ferner, dass baulastrechtliche Eintragungen nicht im Grundbuch, sondern in gesonderten Baulastenverzeichnissen der kommunalen Bauaufsicht geführt werden. In den letzten Jahren wurde auch im Bereich der Grundbuchführung verstärkt digitalisiert: Elektronische Verfahren und die Zusammenarbeit mit Notaren und Gerichten verkürzen Abläufe, dennoch sind formelle Anforderungen (insbesondere notarielle Urkunden) weiterhin Voraussetzung für viele Eintragungen.

Praktische Hinweise: Immobilientransaktionen laufen in der Regel über Notar und das Grundbuchamt; Verkäufer und Käufer sollten mit einigen Wochen Bearbeitungszeit rechnen und die anfallenden Gebühren und Kosten (Notar, Grundbuchrecht, ggf. Gerichtskosten) einplanen. Bei Unklarheiten oder strittigen Sachverhalten empfiehlt es sich, frühzeitig Notar oder Fachanwalt für Grundstücks‑/Immobilienrecht hinzuzuziehen. Für konkrete Auskünfte, Anträge oder Terminfragen wenden Sie sich an das Grundbuchamt bzw. das zuständige Amtsgericht; viele Vorgänge lassen sich mittlerweile elektronisch oder über den Notar erbitten.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Uhldingen-Mühlhofen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Uhldingen-Mühlhofen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Uhldingen-Mühlhofen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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