Grundbuchamt für Eberbach

Das Grundbuchamt Mannheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Eberbach.

Das Grundbuchamt Mannheim spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Eberbach

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Eberbach
Leopoldsplatz 1
69412 Eberbach

Web: www.eberbach.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Rhein-Neckar-Kreis

Gemarkungen:
Ernsttal, Waldleiningen

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Eberbach

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Eberbach

Amtsgericht Mannheim
Voltastraße 9
68199 Mannheim

E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Telefon: 0621 292-1363
Fax: 0621 292-1307

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Mannheim - zuständig für Eberbach

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Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Eberbach

Das für Eberbach zuständige Grundbuchamt ist Teil der Justizverwaltung und organisatorisch dem Amtsgericht Mannheim zugeordnet. Es führt für die Grundstücke und Flurstücke in Eberbach das Grundbuch, das die maßgeblichen Daten zum Grundstück (Lage, Flurstücksnummer, Fläche), die eingetragenen Eigentümer sowie dingliche Belastungen und Beschränkungen dokumentiert. Organisatorisch und rechtlich liegt die richterliche und verwaltende Aufsicht beim Amtsgericht Mannheim; komplexe Rechtsfragen, Widersprüche oder gerichtliche Entscheidungen zu Grundbuchangelegenheiten werden ebenfalls durch das Amtsgericht bearbeitet.

Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Pflege der Grundbuchblätter, die Vornahme von Eigentumsumschreibungen nach Eigentumsübertragungen, die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken, Grundschulden), die Eintragung von Beschränkungen und Rechten Dritter (Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Wegerechte) sowie Vormerkungen und Auflassungsvormerkungen. Das Amt stellt berechtigten Personen Auszüge aus dem Grundbuch aus, prüft und verbucht notarielle Anträge und sorgt für die form- und fristgerechte Abwicklung der im Grundbuch einzutragenden Rechtsänderungen. Darüber hinaus nimmt das Grundbuchamt die Durchführung von Beschlüssen des Gerichts in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten vor, z. B. Zwangsversteigerungen oder zwangsweise Eintragungen.

Einige Besonderheiten und praktische Hinweise: Einsicht in das Grundbuch wird nicht allgemein gewährt; ein berechtigtes Interesse oder eine Berechtigung (z. B. als Eigentümer, Erwerber, Gläubiger mit Vollmacht oder Notar) ist Voraussetzung für die Erteilung eines Grundbuchauszugs. Viele Eintragungen, insbesondere Übertragungen und Bestellung von Grundpfandrechten, erfolgen nur auf Antrag und in der Regel auf Grundlage notariell beurkundeter Urkunden. Gebühren fallen nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. GNotKG) an. Inhaltlich ist das Grundbuch in Abteilungen gegliedert, die schwerpunktmäßig Eigentumsverhältnisse, dingliche Beschränkungen und Grundpfandrechte dokumentieren; diese Gliederung erleichtert die Einsicht und die rechtliche Bewertung von Belastungen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Verwaltungsabläufe digitalisiert; trotzdem können Bearbeitungszeiten – je nach Umfang und Komplexität der Angelegenheit – mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Bei strittigen oder ungewöhnlichen Sachverhalten ist das Amtsgericht Mannheim als zuständiges Gericht die Anlaufstelle für gerichtliche Entscheidungen, Bevollmächtigungen oder Vollstreckungsmaßnahmen. Für Käufer, Verkäufer und Kreditgeber empfiehlt es sich, frühzeitig einen Notar oder Rechtsanwalt einzubeziehen, um die formalen Voraussetzungen für Eintragungen zu klären und die notwendigen Unterlagen korrekt vorzubereiten. Bei konkreten Fragen zu Fristen, Gebühren oder Zuständigkeiten gibt das Grundbuchamt bzw. das Amtsgericht Mannheim Auskunft; für verlässliche, fallbezogene Beratung sollte jedoch stets ein fachkundiger Notar oder Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Eberbach

Das Grundbuchamt Eberbach ist die örtliche Dienststelle, die für die Führung des Grundbuchs der in seinem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig ist. Es dokumentiert rechtlich bedeutsame Verhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten – vorrangig Eigentum, eingetragene Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) sowie Vormerkungen und weitere Eintragungen, die zur Sicherung künftiger Rechte dienen. Zu den typischen Aufgaben des Grundbuchamtes gehören die Führung und Aktualisierung der Grundbucheinträge, die Ausstellung von Grundbuchauszügen, die Prüfung und Umsetzung notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte (z. B. Kaufverträge, Auflassungen, Bestellung und Löschung von Grundschulden) sowie die Bearbeitung von Anträgen auf Vormerkung, Auflassungsvormerkung und Löschung. Eintragungen erfolgen in aller Regel aufgrund notariell beurkundeter Urkunden oder gerichtlicher Entscheidungen; Einsicht in das Grundbuch wird nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gewährt.

Das dazugehörige Amtsgericht (in vielen Fällen das für die Region zuständige Amtsgericht, das u. a. die Registergerichtsfunktion innehat) übernimmt die übergeordnete Aufsicht und trifft gerichtliche Entscheidungen, soweit diese erforderlich sind, etwa bei Streitigkeiten über die Richtigkeit von Eintragungen, bei Löschungen entgegenstehender Rechte oder bei Zwangsversteigerungen. Das Amtsgericht prüft außerdem formell die Voraussetzungen für Übertragungen und Belastungen und entscheidet in Erbsachen, die sich auf grundstücksbezogene Eintragungen auswirken können. Gebühren und Kosten für Eintragungen und Auskünfte richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind wertabhängig; Notare wirken meist als Vermittler zwischen den Beteiligten und dem Grundbuchamt, da viele Eintragungsverfahren notariell vorbereitet oder beantragt werden.

Besonderheiten vor Ort können sich aus der regionalen Grundstücksstruktur ergeben (z. B. viele landwirtschaftliche Flächen, Wald- oder Weinberge, Wege- und Nutzungsrechte, gemeindliche Belastungen), sowie aus der engen Zusammenarbeit mit dem Katasteramt, das Flurstücke vermessungstechnisch dokumentiert. Praktisch wichtig ist: Vormerkungen sichern künftige Ansprüche (z. B. Kaufpreisforderung oder Eigentumsübertragung) und haben oft Vorrang vor späteren Belastungen; Löschungen eingetragener Rechte bedürfen eines entsprechenden Nachweises (z. B. Löschungsbewilligung der Gläubigerin oder gerichtlicher Entscheidung). Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Immobiliengeschäfte laufen meist über den Notar, Grundbuchauszüge sind die verlässliche Auskunftsquelle über Rechte und Belastungen, und bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist das Amtsgericht die zuständige Instanz für rechtliche Klärung. Wenn Sie konkrete Auskünfte, Fristen oder Formulare für Eberbach benötigen, empfiehlt es sich, direkt beim örtlichen Grundbuchamt oder beim zuständigen Amtsgericht anzufragen, da Zuständigkeiten und Verfahrenswege je nach Bundesland und Gerichtsbezirk variieren können.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Eberbach beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Eberbach einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Eberbach falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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