Grundbuchamt für St. Leon-Rot

Das Grundbuchamt Mannheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region St. Leon-Rot.

Das Grundbuchamt Mannheim spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde St. Leon-Rot

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung St. Leon-Rot
Rathausstraße 2
68789 St. Leon-Rot

Web: www.st-leon-rot.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Rhein-Neckar-Kreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für St. Leon-Rot

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für St. Leon-Rot

Amtsgericht Mannheim
Voltastraße 9
68199 Mannheim

E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Telefon: 0621 292-1363
Fax: 0621 292-1307

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Mannheim - zuständig für St. Leon-Rot

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Mannheim für St. Leon-Rot benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts St. Leon-Rot

Das Grundbuchamt für St. Leon‑Rot ist dem Amtsgericht Mannheim zugeordnet; das bedeutet, dass alle grundbuchrechtlichen Angelegenheiten zu Grundstücken in der Gemeinde St. Leon‑Rot beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Mannheim geführt werden und dort auch bearbeitet werden müssen. Zuständigkeitsmäßig gehört St. Leon‑Rot zum Grundbuchbezirk, der vom Amtsgericht Mannheim betreut wird. Das Amtsgericht selbst ist damit die örtliche Register‑ und Vollzugsstelle für die Eintragungen in das Grundbuch sowie Ansprechpartner für gerichtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Grundstücken (z. B. Zwangsvollstreckung oder Anträge auf Zwangsversteigerung).

Die Hauptaufgaben des Grundbuchamts sind die Führung des Grundbuchs und die rechtssichere Dokumentation der dinglichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken: Eigentumseintragungen, Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauchseintragungen, Vormerkungen (insbesondere die Auflassungsvormerkung zum Schutz des Erwerbers) sowie Löschungen und Berichtigungen. Das Grundbuch gibt Auskunft über die Rechtsverhältnisse, Rangverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks und hat für Dritte eine verbindliche und belastbare Funktion — die Eintragung begründet häufig erst oder sichert Rechte (z. B. wird Eigentum an Grundstücken in der Regel erst mit der Eintragung wirksam). Die Priorität von Rechten richtet sich nach der Reihenfolge der Eintragungen.

Für typische Geschäftsvorfälle (Kauf, Belastung mit einer Grundschuld, Löschung von Belastungen, Auskunftserteilung) gelten bestimmte Verfahrenswege und Formalien: Eintragungsanträge werden meist durch den Notar gestellt, weil viele Verfügungen über Grundstücke der notariellen Form bedürfen (z. B. Übertragungsvertrag mit Auflassung). Nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags beantragt der Notar in der Regel die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zum Schutz des Käufers; nach vollständiger Erfüllung (Zahlung Kaufpreis, etwaige Löschungen von Belastungen) wird die Eigentumsumschreibung durchgeführt. Für Teilungen, Zusammenlegungen oder Grenzberichtigungen sind oft zusätzlich Vermessungsunterlagen des Katasteramts erforderlich; das Grundbuch ist rechtlich vom Liegenschaftskataster zu unterscheiden, mit dem es aber eng zusammenarbeitet (Kataster liefert die Flurstücksangaben, Lage- und Flächeninformationen).

Besonderheiten, die in der Praxis wichtig sind: Das Grundbuch ist nicht öffentlich zugänglich im Sinne eines jedermann‑Zugriffs; Einsicht und Ausdruck des Grundbuchauszugs erhalten nur berechtigte Personen oder solche mit schutzwürdigem Interesse (z. B. Eigentümer, Gläubiger, Notare, berechtigte Erwerber). Die Auflassungsvormerkung ist eine zentrale Schutzvorrichtung bei Immobilienkäufen, weil sie die Verfügungsbefugnis des Veräußerers einschränkt und damit die Rechte des Erwerbers sichert. Änderungen im Grundbuch können Gebühren auslösen, die nach den einschlägigen Gebührengesetzen (z. B. GNotKG/Gebührenordnung) berechnet werden; die Bearbeitungsfristen variieren und können von wenigen Wochen bis mehrere Monate reichen, abhängig von Komplexität, Vorlage vollständiger Unterlagen und internen Kapazitäten. Das Grundbuchamt arbeitet zudem zunehmend digitaler; die elektronische Übermittlung von Anträgen durch Notare bzw. die Anbindung an das elektronische Registerwesen ist in vielen Bereichen bereits Gang der Dinge.

Praktische Hinweise: Bei Immobiliengeschäften sollte rechtzeitig ein aktueller Grundbuchauszug eingeholt werden (über den Notar oder direkt über das Amtsgericht), damit Belastungen oder Vormerkungen bekannt sind. Für die Antragstellung sind genaue Objektangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer) erforderlich. Bankseitige Löschungsnachweise, Vollmachten, Sterbeurkunden oder Erbscheine werden oftmals als Unterlagen verlangt – insbesondere bei Eigentumsumschreibungen nach Erbfall oder bei Löschungen von Hypotheken. Bei Unstimmigkeiten oder vermuteten Fehlern im Grundbuch können Berichtigungsanträge gestellt werden; erforderlichenfalls entscheidet das Gericht.

Für konkrete Abläufe, erforderliche Unterlagen, aktuelle Gebühren oder Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten wenden Sie sich am besten direkt an das Amtsgericht Mannheim bzw. dessen Grundbuchamt oder an einen Notar in Ihrer Nähe; bei Fragen zur Lage oder Vermessung des Flurstücks ist zusätzlich das zuständige Kataster‑/Vermessungsamt des Rhein‑Neckar‑Kreises zu kontaktieren. Bei rechtlichen Unklarheiten ist eine Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt zu empfehlen, da viele Eintragungen formgebunden sind und rechtliche Konsequenzen für Eigentum und Sicherheiten haben.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt St. Leon-Rot

Das Grundbuchamt für St. Leon‑Rot ist die zuständige Stelle, die die Grundbücher für die dortigen Grundstücke führt. Organisatorisch gehört es zum Amtsgericht, in diesem Fall zum Amtsgericht Mannheim, das als übergeordnete Behörde für die Führung, Änderung und Einsicht in das Grundbuch zuständig ist. Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sowie Belastungen und Rechte Dritter (z. B. Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Wegerechte) offiziell und dauerhaft dokumentiert; es dient damit der Rechtssicherheit im Immobilienverkehr.

Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehören die Eintragung und Löschung von Eigentumsübertragungen, Grundpfandrechten und sonstigen Lasten sowie die Führung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung künftiger Eigentumsübertragungen). Viele Eintragungen setzen eine notariell beurkundete Rechtsgrundlage voraus (z. B. Kaufverträge, Grundschuldbestellungsverträge). Das Amt stellt Grundbuchauszüge und beglaubigte Abschriften aus, prüft die formalen Voraussetzungen von Anträgen und sorgt für die Rangordnung der Eintragungen (Priorität der Belastungen).

Wesentliche Besonderheiten sind die eingeschränkte Einsicht und die Wirkung des Grundbuchs: Grundbuchauszüge werden nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses ausgegeben — das Grundbuch ist also nicht allgemein öffentlich zugänglich. Gleichzeitig genießt das Grundbuch eine hohe Glaubenswirkung; die im Grundbuch eingetragenen Verhältnisse sind für Dritte maßgeblich, auch wenn tatsächliche Besitzverhältnisse abweichen können. Zur Sicherung künftiger Ansprüche dient insbesondere die Vormerkung, die Übertragungen gegen Verfügung Dritter schützt. Außerdem ist das Grundbuchamt oft in Zwangsversteigerungsverfahren involviert, die vom Amtsgericht durchgeführt werden, wenn z. B. Grundpfandrechte durchgesetzt werden.

Das Amtsgericht Mannheim als zuständiges Gericht hat neben der Grundbuchführung noch weitere Funktionen: es ist für Zivil‑ und Strafsachen erster Instanz (in seinem Bezirk), für Nachlass‑ und Vormundschaftssachen, für Registeraufgaben und für die Durchführung von Zwangsversteigerungen zuständig. In Immobilienangelegenheiten trägt das Amtsgericht damit die gerichtliche Zuständigkeit für Vollstreckung und Versteigerung sowie die Aufsicht über die ordnungsgemäße Führung des Grundbuchs. In den letzten Jahren haben gerichtliche Stellen schrittweise digitale Verfahren eingeführt; Anträge, Informationsabfragen und die elektronische Weiterverarbeitung werden zunehmend digital unterstützt.

Für Immobilienkäufer und -verkäufer in St. Leon‑Rot bedeutet das konkret: notarielle Beurkundung des Kaufs, Prüfung des Grundbuchauszugs (auf Belastungen und Vormerkungen) vor Vollzug, Eintragung der Eigentumsumschreibung und gegebenenfalls Bestellung oder Löschung von Grundpfandrechten über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim. Bei Fragen zur Einsicht in das Grundbuch oder zu konkreten Eintragungsverfahren ist es ratsam, sich an den zuständigen Notar oder direkt an das Grundbuchamt/Amtsgericht Mannheim zu wenden, da formale Voraussetzungen und Verfahrensdauer variieren können.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt St. Leon-Rot beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für St. Leon-Rot einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt St. Leon-Rot falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)