Grundbuchamt für Bad Wurzach

Das Grundbuchamt Ravensburg ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Bad Wurzach.

Das Grundbuchamt Ravensburg spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Bad Wurzach

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Bad Wurzach
Marktstraße 16
88410 Bad Wurzach

Web: www.bad-wurzach.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Ravensburg

Gemarkungen:
Berghof, Gottesberg, Greut, Heiligkreuzberg, Herrgotts, Hrloch, Hürloch, Josenhof, Leprosenberg, Maxhof, Niedermhle, Niedermühle, Oberried, Oberschwanden, Reinstein, Reute, Schwende, Untergreut, Wiesen, Wölflisberg, Zimmerjock

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Bad Wurzach

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Bad Wurzach

Amtsgericht Ravensburg
Gartenstraße 100
88212 Ravensburg

E-Mail: poststelle@gbaravensburg.justiz.bwl.de
Telefon: 0751 806-1700
Fax: 0751 806-1710

Öffnungszeiten*

Montag: 08:30 – 11:30
Dienstag: 08:30 – 11:30
Mittwoch: 08:30 – 11:30
Donnerstag: 08:30 – 11:30 13:30 – 15:00
Freitag: 08:30 – 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ravensburg - zuständig für Bad Wurzach

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ravensburg für Bad Wurzach benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Bad Wurzach

Das für Bad Wurzach zuständige Grundbuchamt ist Teil der Justizverwaltung und wird vom Amtsgericht Ravensburg als Grundbuchbehörde geführt. Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des öffentlichen Registers über die Grundstücke (Grundbuch) in seinem Zuständigkeitsbereich: Es dokumentiert Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte (z. B. Grundschulden, Hypotheken), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Nießbrauch sowie Vormerkungen und Löschungen. Eintragungen im Grundbuch haben konstitutive oder deklaratorische Wirkung und sind – soweit gesetzlich vorgeschrieben – nur auf Antrag und in der Regel aufgrund notariell beurkundeter Erklärungen möglich; viele Übertragungen und Belastungen werden deshalb vom Notar direkt beim Grundbuchamt beantragt. Das Amt erteilt außerdem Grundbuchauszüge und beglaubigte Abschriften, prüft die formellen Voraussetzungen von Anträgen, veranlasst Berichtigungen und führt Vermerke im Zusammenhang mit Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren.

Besonderheiten ergeben sich in der Praxis daraus, dass es sich beim Grundbuch nicht um ein bloßes Informationsregister, sondern um ein rechtsgestaltendes Register handelt: Eintragungen schützen Rechtspositionen und können Rechtsfolgenträger für Dritte schaffen oder ändern. Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist (z. B. Eigentümer, Notar, Gläubiger); öffentliche Auskünfte werden daher restriktiv erteilt. Weitere Besonderheiten sind die enge Zusammenarbeit mit dem Katasteramt (Liegenschaftsbuch/Flurstücksangaben, Lagepläne) und mit dem Notariat (Auflassungen, Auflassungsvormerkungen). In den letzten Jahren haben Modernisierungs- und Digitalisierungsprozesse auch die Abläufe beim Grundbuchamt verändert; viele Anträge laufen weiterhin über den Notar, zuständige Entscheidungen und Eintragungen bleiben aber gerichtliche Amtshandlungen.

Das Amtsgericht Ravensburg als übergeordnete Stelle übernimmt neben der Geschäftsführung des Grundbuchamtes die gerichtliche Zuständigkeit für immobiliarrechtliche Streitigkeiten und Zwangsversteigerungen im Bezirk. Bei Streit über die Eintragung, bei Anträgen auf gerichtliche Berichtigung des Grundbuchs oder bei Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (z. B. Zwangsversteigerung eines Grundstücks) sind die zuständigen Abteilungen des Amtsgerichts die Adressen für die Verfahren. Die Rechtspflege des Amtsgerichts umfasst zudem Verfahren nach der Grundbuchordnung (GBO) und andere immobilienbezogene Gerichtssachen; Beratung und Rechtsauskünfte können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grundbuchamtes nicht erteilen, hier sind Notare oder Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner. Für konkrete Vorgänge in Bad Wurzach (z. B. Anfragen zu einem bestimmten Flurstück, benötigte Unterlagen, Gebührenhöhe) empfiehlt es sich, direkt das Amtsgericht Ravensburg bzw. das dort geführte Grundbuchamt zu kontaktieren oder die Informationen auf der offiziellen Website des Gerichts einzuholen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Bad Wurzach

Das Grundbuchamt Bad Wurzach ist die zuständige Stelle für die Führung der Liegenschaftsbücher (Grundbücher) im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk und ist organisatorisch dem Amtsgericht Ravensburg zugeordnet. Seine Hauptaufgabe besteht in der lückenlosen und amtlich geführten Registrierung aller dinglichen Rechte an Grundstücken: Eintragung und Löschung von Eigentum, Hypotheken und Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauchsrechte sowie Vormerkungen und Anmerkungen (etwa Auflassungsvormerkung). Das Grundbuch dient dabei dem Verkehrsschutz: Die Eintragungen schaffen rechtsverbindliche und für Dritte erkennbare Rechtslagen („öffentlicher Glaube des Grundbuchs“), weshalb viele Verfügungen über Immobilien notariell beurkundet und anschließend beim Grundbuchamt zur Eintragung angemeldet werden müssen.

Das Amtsgericht Ravensburg als übergeordnete Gerichtsstelle nimmt ergänzende und steuernde Funktionen wahr: Es entscheidet über streitige Grundbucheintragungen, gibt gerichtliche Anordnungen zur Löschung oder Änderung von Eintragungen, leitet Zwangsversteigerungsverfahren und ist zuständig für umfassendere zivilgerichtliche Fragen rund um Immobilien (z. B. Eigentumsstreitigkeiten, Insolvenzsachen mit grundstücksrelevanten Folgen). Rechtliche Grundlage der Arbeit sind insbesondere die Grundbuchordnung (GBO), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie kostenrechtliche Vorschriften (z. B. GNotKG). Gebühren und Formvorschriften sind streng geregelt; viele Eintragungen setzen einen notariell beglaubigten Antrag voraus, damit der Rechtsschutz Dritter gewährleistet bleibt.

Besonderheiten können sich lokal ergeben: In ländlich geprägten Kommunen wie Bad Wurzach spielen häufig zahlreiche landwirtschaftliche Flurstücke, Erbbaurechte, Flurstücksteilungen und Denkmalschutzauflagen eine Rolle, was die Sachbearbeitung und die Dokumentation der Lage- und Nutzungsverhältnisse komplexer macht. Parallel führt die fortschreitende Digitalisierung dazu, dass zunehmend elektronische Anträge, elektronische Grundbucheinblicke und eine enge Zusammenarbeit mit Notariaten und anderen Behörden zum Arbeitsalltag gehören. Für Grundstückskäufer, Gläubiger oder Eigentümer gilt: Rechtzeitig notariell beraten lassen, die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen und bei Unsicherheiten das zuständige Grundbuchamt bzw. das Amtsgericht Ravensburg kontaktieren, da nur diese Stellen verbindliche Auskünfte und rechtsgestaltende Maßnahmen erteilen können.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Bad Wurzach beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Bad Wurzach einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Bad Wurzach falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)