Grundbuchamt für Binau
Das Grundbuchamt Tauberbischofsheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Binau.
Das Grundbuchamt Tauberbischofsheim spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Binau
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Binau
Reichenbucherstraße 38a
74862 Binau
Web: www.binau.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Neckar-Odenwald-Kreis
Gemarkungen:
Zuständiges Amtsgericht für Binau
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Binau
Amtsgericht Tauberbischofsheim
Würzburger Straße 17
97941 Tauberbischofsheim
E-Mail: poststelle@gbatauberbischofsheim.justiz.bwl.de
Telefon: 09341 9498-0
Fax: 09341 9498-777
Öffnungszeiten*
Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Tauberbischofsheim - zuständig für Binau
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Tauberbischofsheim für Binau benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Binau
Das Grundbuchamt für die Gemeinde Binau ist die staatliche Stelle, die die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken dokumentiert und Rechtssicherheit bei Immobiliengeschäften schafft. Es führt für jedes Grundstück ein Grundbuchblatt mit Eigentumsvermerken, Rechten Dritter (z. B. Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten) und Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Eigentumsübergangs). Die Eintragungen im Grundbuch erfolgen nach Antrag und in der Regel nur auf Grundlage notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte oder mit richterlicher Anordnung; Änderungen werden nicht ohne Nachweis der Berechtigung vorgenommen. Einsicht in ein Grundbuchblatt ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich (Eigentümer, Gläubiger, Notare, Behörden), und die Ausstellung von beglaubigten Auszügen oder Abschriften ist gebührenpflichtig. Wichtige Besonderheiten sind die enge Verknüpfung mit notariellen Beurkundungen (Notartermin, Einreichung der Urkunden beim Grundbuchamt), die Möglichkeit, Belastungen wie Grundschulden oder Dienstbarkeiten einzutragen, sowie die Unterscheidung zwischen Grundbuch (rechtliche Lage) und Liegenschaftskataster/Flurstücksvermessung (vermessungstechnische Daten), die beim Katasteramt geführt werden.
Das zuständige Amtsgericht – in Ihrem Fall das Amtsgericht Tauberbischofsheim – ist Träger des Grundbuchamtes und trägt die übergeordneten gerichtlichen Aufgaben für die Region. Neben der Führung der Grundbücher übernimmt das Amtsgericht Tauberbischofsheim die allgemeine gerichtliche Infrastruktur: Zivil- und Strafsachen erster Instanz, Familiensachen, Betreuungs- und Nachlassverfahren, Insolvenzverfahren in bestimmten Fällen sowie die Durchführung von Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Immobilien. Das Grundbuchamt selbst wird fachlich oft von Rechtspflegern geleitet; richterliche Entscheidungen sind vor allem dann erforderlich, wenn Eintragungen ohne Einigung der Beteiligten oder gegen den Willen Dritter durchgesetzt werden müssen (z. B. Löschung strittiger Rechte, Anordnung von Vormerkungen oder Zwangsmaßnahmen). Praktisch bedeutet das für Grundstücksverkäufe oder -belastungen: notarielle Beurkundung, Vorlage aller erforderlichen Unterlagen beim Amtsgericht, Abwicklung nach den gesetzlichen Gebührenordnungen und gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten bei komplexen Rechtsverhältnissen oder fehlenden Nachweisen.
Für Ratsuchende ist es nützlich zu wissen, dass Anträge und Auskünfte heute zunehmend elektronisch vorbereitet werden können, dass für die meisten Änderungen eine notarielle Urkunde oder Vollmacht nötig ist, und dass neben dem Grundbuchamt oft weitere Behörden (z. B. Bauamt für Baulasten, Katasteramt für Flurstücksangaben, Finanzamt für Grundsteuerfragen) beteiligt sind. Wer einen aktuellen Grundbuchauszug, eine Belastungsübersicht oder Informationen zur Zuständigkeit benötigt, sollte die Blattnummer bzw. Flurstücksnummer bereithalten und sich vorab beim Amtsgericht Tauberbischofsheim bzw. beim zuständigen Grundbuchamt erkundigen, welche Unterlagen und Gebühren notwendig sind.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Binau
Das für die Führung der Liegenschaften relevanten Register (Grundbuch) ist organisatorisch beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt; für kleinere Gemeinden wie Binau wird das jeweilige Grundbuchamt in der Regel dem Amtsgericht der Region zugeordnet (hier: Amtsgericht Tauberbischofsheim). Das Grundbuchamt führt für jeden Flurstücks- bzw. Grundstücksbestand Eintragungen über Eigentum, Belastungen (z. B. Hypotheken, Grundschulden), dingliche Rechte (Dienstbarkeiten/Nießbrauch), Auflassungsvormerkungen, Vorkaufsrechte und sonstige Eintragungen, die für die dingliche Rechtslage von Bedeutung sind.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
– Führung und laufende Aktualisierung der Grundbücher: Änderungen erfolgen grundsätzlich nur aufgrund form- und fristgerechter Anträge, meist auf Grundlage notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte (Kaufvertrag, Übertragungsurkunde, Auflassung).
– Prüfung der formellen Voraussetzungen von Eintragungsanträgen (Zuständigkeit, Vollständigkeit der Unterlagen, Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben) und Anordnung bzw. Vornahme der Eintragungen.
– Erteilung von Grundbuchauszügen (oder Auszügen aus dem elektronischen Grundbuch) an berechtigte Personen bzw. auf Antrag; das Grundbuch ist zwar öffentlich einsehbar, der Zugang ist jedoch beschränkt – berechtigtes Interesse oder Vollmacht/Identifikation sind üblich.
– Abwicklung von Zwangsversteigerungen und Vollstreckungsmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit der Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts durchgeführt werden; das Amtsgericht organisiert die Versteigerungstermine und sorgt für Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen.
– Schutz Dritter und Rechtssicherheit: Das Grundbuch hat Publizitätswirkung – Dritte dürfen sich grundsätzlich auf den Inhalt verlassen; Falscheintragungen können gerichtlich berichtigt werden.
Besonderheiten und praktische Hinweise:
– Notarzwang: Viele grundbuchlichen Veränderungen (insbesondere Eigentumsübertragungen bei Grundstückskauf) sind an eine notarielle Beurkundung gebunden. Das Grundbuchamt nimmt Eintragungen in der Regel nur auf Anträge mit den erforderlichen notariellen Unterlagen vor.
– Elektronisches Grundbuch: Auch die Digitalisierung hat vor den Grundbuchämtern nicht Halt gemacht; viele Amtsgerichte arbeiten inzwischen mit elektronischen Verfahrensakten. Dennoch bleiben rechtliche Formvorschriften und Nachweise entscheidend.
– Rechtsschutz und Fristen: Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts (z. B. Zurückweisung eines Antrags) stehen Rechtsbehelfe offen; Fristen und formale Anforderungen sind zu beachten.
– Gebühren und Kosten: Für Auszüge, Eintragungen und Vollstreckungsverfahren fallen Gerichts- und Registergebühren an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz bzw. nach den jeweiligen gesetzlich vorgegebenen Tarifen.
– Datenschutz: Persönliche Daten im Grundbuch unterliegen zum Teil dem Publizitätsprinzip, dennoch werden schutzwürdige Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behandelt; bei sensiblen Anliegen empfiehlt sich Rückfrage beim Amtsgericht.
– Ortsbezogene Zuständigkeit: Welches Amtsgericht für ein konkretes Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Gerichtsbezirk. Deshalb ist es sinnvoll, vor Anträgen oder bei Unklarheiten das zuständige Grundbuchamt bzw. die Amtsgerichtsverwaltung zu kontaktieren.
Das Amtsgericht Tauberbischofsheim selbst erfüllt neben der Aufgabe als Träger des Grundbuchamts die üblichen Amtsgerichtsaufgaben: Zivil-, Familien- und Strafsachen erster Instanz, Register- und Vollstreckungsangelegenheiten sowie die Durchführung von Zwangsversteigerungen und -verwaltungen im jeweiligen Gerichtsbezirk. Die enge Verzahnung von Grundbuchamt und Amtsgericht sorgt dafür, dass formelle Rechtsschutzmechanismen (z. B. Berichtigungsklagen, Widersprüche gegen Eintragungen, Zwangsversteigerungsverfahren) zeitnah und rechtssicher bearbeitet werden.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen ein kurzes Musterschreiben zur Anforderung eines Grundbuchauszugs formulieren, die typischen Unterlagen für eine Eigentumsumschreibung aufzählen oder Hinweise zur Vorbereitung einer Zwangsversteigerung geben.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Binau beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Binau beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Binau einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Binau falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.