Grundbuchamt für Ottenbach

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Ottenbach.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Ottenbach

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Ottenbach
Margarete-Steiff-Weg 3
25524 Itzehoe

Web: www.amt-itzehoe-land.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Göppingen

Gemarkungen:
Stahfast, Westermühlen

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Ottenbach

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Ottenbach

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Ottenbach

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Ottenbach benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Ottenbach

Das Grundbuchamt für eine Gemeinde wie Ottenbach ist die amtliche Stelle, die alle Eintragungen zum Grundstücks- und Eigentumsrecht vornimmt und damit Rechtssicherheit für Immobilien schafft. Zu seinen Kernaufgaben zählen die Führung des Grundbuchs (Einträge von Eigentümerwechseln, Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, Dienstbarkeiten und Wegerechte sowie Vormerkungen), die Beurkundung und Durchführung von Eintragungen auf Grundlage notariell beglaubigter Verträge oder gerichtlicher Entscheidungen, die Erteilung von Grundbuchauszügen und die Auskunftserteilung im zulässigen Umfang. Wichtig ist, dass Eigentumsumschreibungen und Belastungen in der Regel erst wirksam werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (z. B. notariell beurkundeter Kaufvertrag, Löschungsbewilligung der Gläubiger) vorliegen und das Grundbuchamt die Eintragung vorgenommen hat. Für Antragstellungen sind in der Praxis meist vollständig ausgefüllte Formulare, die Vorlage der notariellen Urkunde oder rechtskräftiger Entscheidungen sowie gegebenenfalls Vollmachten erforderlich; viele Amtsgerichte bieten inzwischen auch elektronische Verfahren (z. B. das elektronische Grundbuch) oder weitergehende Hinweise und Terminvereinbarungen online an. Zu beachten ist ferner die Unterscheidung zwischen Kataster/Flurkarte (Vermessungsinformationen, beim Katasteramt) und dem Grundbuch (rechtliche Verhältnisse) sowie die eingeschränkte Zugänglichkeit: vollständige Einsicht in ein Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, allgemeine Auskünfte oder getragene Auszüge können dagegen gegen Gebühr erteilt werden.

Das zuständige Amtsgericht – in Ihrem Fall das Amtsgericht Ulm – ist Träger des Grundbuchamtes für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke und übernimmt neben der Grundbuchführung eine Reihe weiterer hoheitlicher Aufgaben. Ein Amtsgericht wie Ulm bearbeitet zivilrechtliche Streitigkeiten erster Instanz, Familiensachen, Nachlass- und Betreuungsangelegenheiten, Insolvenzverfahren in den entsprechenden Fällen sowie die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit (z. B. Grundbuchangelegenheiten, Vormundschaftssachen). Als Besonderheiten können beim Amtsgericht Ulm regionale Zuständigkeitsgrenzen, spezielle Öffnungs- und Sprechzeiten, die Möglichkeit zur vorherigen Terminvereinbarung und der Einsatz elektronischer Aktenführung bzw. elektronische Einreichungsmöglichkeiten gelten. Praktisch relevant ist, dass viele grundbuchrechtliche Änderungen nur auf Antrag (durch Notar oder Beteiligte) und gegen Gebühr erfolgen; Bearbeitungszeiten variieren je nach Komplexität des Vorgangs und Arbeitsauslastung. Für konkrete Vorgänge empfiehlt es sich, vorab beim Amtsgericht Ulm oder auf dessen offizieller Internetseite die zuständige Abteilung, erforderliche Unterlagen, anfallende Gebühren und mögliche Online‑Services zu prüfen oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie möchten, kann ich auf Basis der genauen Ottenbacher Gemeinde (z. B. Kreiszugehörigkeit) die zuständige Grundbuchstelle und Kontaktdaten recherchieren oder ein Musterschreiben für die Anfrage/Antragstellung an das Amtsgericht Ulm formulieren.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Ottenbach

Das Grundbuchamt in Ottenbach ist die Verwaltungsstelle, in der alle rechtlich bedeutsamen Eintragungen zu Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten geführt werden. Organisatorisch ist ein Grundbuchamt dem örtlich zuständigen Amtsgericht zugeordnet; für den Gerichtsbezirk Ulm nimmt das Amtsgericht die übergeordnete Funktion des Grundbuchgerichts wahr. Grundlage seiner Arbeit bilden die Grundbuchordnung (GBO) und die zugehörigen gesetzlichen Regelungen, die Publizitäts-, Verkehrs- und Rechtssicherheit für Grundstücksgeschäfte herstellen sollen.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung der Grundbücher (Bestands-, Eigentümer- und Belastungsblätter), die Prüfung und Durchführung von Anträgen auf Eigentumsübertragung, Eigentumsumschreibungen, Auflassungen, Löschungen und Eintragungen von Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden) sowie Vormerkungen und Beschränkungen wie Wegerechte oder Nießbrauch. Viele Eintragungen setzen einen notariell beurkundeten Antrag oder besondere deklaratorische Voraussetzungen voraus; das Amt überprüft formelle Voraussetzungen und trägt erst nach unaufgeregeltem vorgelagerten Notarverfahren ein. Außerdem bearbeitet das Grundbuchamt Vollstreckungsmaßnahmen, übermittelt Daten an andere Behörden und stellt Abschriften, Auszüge und beglaubigte Abschriften des Grundbuchs gegenüber berechtigten Personen aus.

Besonderheiten ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen dem örtlichen Grundbuchamt und dem Amtsgericht: Das Amtsgericht Ulm entscheidet in strittigen Fällen, in Verfahren zur Berichtigung des Grundbuchs und ist zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren, die aus Zwangsvollstreckungen gegen Immobilien entstehen. Praktisch bedeutet das für Beteiligte, dass Anträge zwar oft beim Zweigstelle/Grundbuchamt in Ottenbach eingereicht werden können, die rechtliche Verantwortung und übergeordnete Entscheidungsbefugnis beim Amtsgericht liegt. Weiterhin ist die Einsichtnahme in das Grundbuch grundsätzlich nur Personen mit berechtigtem Interesse oder deren Bevollmächtigten erlaubt; Datenschutz und die Publizitätswirkung des Grundbuchs müssen abgewogen werden.

Aktuelle Entwicklungen wie die schrittweise Digitalisierung (elektronisches Grundbuch / eAkte) verändern Abläufe: Antrags- und Einsichtswege werden zunehmend elektronisch angeboten, zugleich bleiben notarielle Dokumente und formelle Prüfungen zentral. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für Notare und Kreditinstitute ist es daher empfehlenswert, sich vorab zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind, in welcher Form Anträge gestellt werden können und welche Zuständigkeit – Zweigstelle Ottenbach oder das Amtsgericht Ulm als Grundbuchgericht – konkret besteht. Bei konkreten Vorgängen (Kauf, Grundschuld, Löschung, Zwangsversteigerung) ist die direkte Rückfrage beim zuständigen Grundbuchamt oder beim Amtsgericht Ulm sinnvoll, da dort auch Auskünfte zu Gebühren, Fristen und benötigten Unterlagen gegeben werden.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ottenbach beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Ottenbach einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ottenbach falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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