Grundbuchamt für Burladingen

Das Grundbuchamt Sigmaringen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Burladingen.

Das Grundbuchamt Sigmaringen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Burladingen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Burladingen
Hauptstraße 49
72393 Burladingen

Web: www.burladingen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Zollernalbkreis

Gemarkungen:
Berg, Hermannsdorf, Kche, Küche, Ziegelhtte, Ziegelhütte

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Burladingen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Burladingen

Amtsgericht Sigmaringen
Fidelis-Graf-Straße 2
72488 Sigmaringen

E-Mail: Poststelle@GBASigmaringen.justiz.bwl.de
Telefon: 07571 1821-250
Fax: 07571 1821-299

Öffnungszeiten*

Montag: Keine angegeben.
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Sigmaringen - zuständig für Burladingen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Sigmaringen für Burladingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Burladingen

Das Grundbuchamt für Burladingen ist organisatorisch Teil des zuständigen Amtsgerichts Sigmaringen und erfüllt dort als Fachabteilung die hoheitliche Aufgabe der Führung des Grundbuches für die Gemeinde Burladingen und die zugehörigen Flurstücke. Das Grundbuch ist das öffentliche Register über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken; es dokumentiert in den Grundbuchblättern die Eigentümer, dingliche Belastungen wie Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden), Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) sowie andere Eintragungen und Vermerke. Die Eintragungen im Grundbuch sind rechtserzeugend und bilden die wichtigste Rechtsgrundlage für Grundstücksgeschäfte, Kreditbestellungen und die Klarstellung von Rechtsverhältnissen an Immobilien.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Pflege der Grundbücher, die Durchführung von Eintragungen aufgrund notariellem Antrag (z. B. Eigentumsübertragungen bei Kauf, Bestellung oder Löschung von Grundpfandrechten, Eintragung von Reallasten oder Dienstbarkeiten), die Prüfung von Voraussetzungen für Eintragungen (z. B. Form- und Legitimationserfordernisse) sowie die Ausstellung von Grundbuchauszügen. Viele Maßnahmen setzen eine notarielle Beurkundung voraus; das Gericht prüft die Anträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit und nimmt die Eintragungen in das Register vor. Zudem bearbeitet das Amt Anträge im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen und Teilungsversteigerungen, soweit diese das Grundbuch berühren.

Für Bürgerinnen und Bürger aus Burladingen gilt in der Praxis: Anträge auf Eintragung werden in der Regel durch Notare eingereicht; persönlich oder schriftlich können berechtigte Personen unter Vorlage ihrer Legitimation Grundbuchauszüge beantragen. Der Zugang zu Grundbuchinformationen ist nicht uneingeschränkt öffentlich — zur Einsicht oder zum Erhalt eines Auszugs ist grundsätzlich ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. Eigentum, Kaufabsicht, Vollmacht durch den Berechtigten). Kosten fallen nach den einschlägigen Gebührenordnungen an; Bearbeitungszeiten hängen von Umfang und Komplexität des Vorgangs sowie der Arbeitsauslastung des Amtsgerichts Sigmaringen ab.

Besonderheiten, die bei Vorgängen rund um Burladingen beachtet werden sollten, sind die enge Verzahnung mit dem Liegenschaftskataster: Grundstücksbezeichnungen und Grenzbeschreibungen im Grundbuch beziehen sich auf die Katasterdaten (Flurstücksnummern, Gemarkung), weshalb bei Grenzfragen oder Vermessungsbedarf eine Abstimmung mit dem Katasteramt bzw. dem Vermessungswesen erforderlich ist. In ländlich geprägten Gebieten wie Burladingen kommen häufig komplexe Konstellationen vor — etwa viele land- und forstwirtschaftliche Flurstücke, Teilungs- und Zusammenlegungsfragen oder historische Lasten — die besondere Prüfsorgfalt beim Grundbuchamt erfordern. Außerdem sind bei Familien- und Ehegüterständen (z. B. Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerungen) und bei Erbfällen besondere Nachweise zu erbringen.

Das Amtsgericht Sigmaringen als Träger des Grundbuchamts ist Ansprechpartner bei strittigen Fällen, Zwangsvollstreckungen in Grundstücksrechte sowie bei der gerichtlichen Klärung von Eintragungsansprüchen. Es gewährleistet die Rechtmäßigkeit der Registerführung und trifft bei Bedarf gerichtliche Entscheidungen, wenn formelle Voraussetzungen für Eintragungen nicht erfüllt sind oder Widersprüche vorliegen. Für Antragsteller empfiehlt sich stets eine frühzeitige Abstimmung mit einem Notar, die Vollständigkeit der Unterlagen (Kaufvertrag, notarielle Urkunden, Erbscheine, Nachweise über Ehegattenzustimmungen, ggf. Vollmachten) sowie die Prüfung, ob ein berechtigtes Interesse für eine Grundbuchauskunft vorliegt.

Kurz zusammengefasst: Das Grundbuchamt für Burladingen (bei Amtsgericht Sigmaringen) führt das zentrale Register über Grundstücksrechte, nimmt nur form- und rechtskonforme Eintragungen vor, arbeitet eng mit Notaren und dem Kataster zusammen und verlangt bei Einsicht und Auskünften einen Nachweis des berechtigten Interesses. Bei konkreten Vorgängen (Kauf, Belastung, Erbfall, Grenzfeststellungen) ist eine notarielle Begleitung empfehlenswert; bei strittigen Fragen oder Zwangsmaßnahmen klärt das Amtsgericht Sigmaringen die rechtlichen Streitpunkte. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen Hinweise zusammenstellen, welche Unterlagen typischerweise für einen konkreten Antrag benötigt werden oder wie das weitere Vorgehen konkret organisiert wird.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Burladingen

Das Grundbuchamt (die Grundbuchstelle) ist die amtliche Stelle, die alle dinglichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert und verwaltet. Organisatorisch ist das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt; es führt für jede Gemarkung ein oder mehrere Grundbücher und nimmt Eintragungen vor, die das Eigentum und Belastungen (z. B. Grundschuld, Hypothek, Nießbrauch, Wegerechte, Dienstbarkeiten) regeln. Zum Aufgabenbereich gehören insbesondere:

– Führung und Pflege der Grundbücher (Bestandsverzeichnis, Abteilungen I–III) und die Gewährleistung der formellen Ordnung der Einträge;

– Prüfung von Anträgen auf Eintragung, Löschung oder Änderung von Rechten und die Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit nach den gesetzlichen Voraussetzungen;

– Durchführung von Eintragungen aufgrund notariell beurkundeter Erklärungen (z. B. Eigentumsübertragung), Vormerkungen (Auflassungsvormerkung), Löschungsbewilligungen und Sicherungshypotheken/Grundschulden;

– Erteilung von Grundbuchauszügen bzw. Abschriften an Berechtigte (Zutrittsberechtigung erfordert ein berechtigtes Interesse; Einsicht ist nicht uneingeschränkt öffentlich);

– Mitwirkung bei Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Zwangsversteigerung) sowie Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten, Finanzämtern und Vermessungsämtern.

Besonderheiten, die häufig im Zusammenhang mit ländlichen Gemeinden wie Burladingen auftreten:

– Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Flurstücken: größere, oft historisch gewachsene Parzellierungen, Sonderregelungen für Wald- und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie häufig vorhandene Dienstbarkeiten (Wegerecht, Wasserrechte);

– ältere historische Eintragungen oder nicht mehr zeitgemäße Bezeichnungen in den Bestandsverzeichnissen, die eine ergänzende Flurstücksklärung durch das Vermessungsamt erfordern können;

– bei Grenz- oder Nutzungsstreitigkeiten ist oft eine enge Abstimmung mit dem Kataster/Vermessungsamt nötig; Bebauungs- oder Erschließungsfragen können zusätzliche Voraussetzungen für Eintragungen mit sich bringen.

Zum Amtsgericht (hier: Amtsgericht Sigmaringen) als übergeordneter Stelle:

– Das Amtsgericht ist die Gerichtsinstanz, bei der das Grundbuchamt organisatorisch geführt wird; es trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Amtsgeschäfte und entscheidet in bestimmten Streitfällen (z. B. Anfechtung von Eintragungen, Zwangsversteigerungsverfahren);

– Zuständigkeiten des Amtsgerichts umfassen außerdem Zivilverfahren, Familiensachen, Nachlass- und Betreuungsverfahren sowie die gerichtliche Aufsicht über das Grundbuchamt;

– Bei komplexen oder strittigen Fragestellungen (z. B. Anfechtung einer Eigentumseintragung, einstweilige Verfügungen betreffend Grundstücke, Zwangsversteigerungen) sind die Gerichte die verbindliche Instanz.

Praktische Hinweise:

– Eigentumsübertragungen und Belastungen sollten immer notariell beurkundet werden; ohne die vorgeschriebene notarielle Form sind viele Eintragungen nicht möglich;

– Grundbuchauszüge erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist (Eigentümer, Gläubiger, Notar, Rechtsanwalt usw.); es gibt keine allgemeine öffentliche Online-Einsicht ohne Legitimation;

– Gebühren richten sich nach dem Grundstückswert bzw. nach den Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes; konkrete Kosten lassen sich vorab nur grob schätzen oder nach Mitteilung des Geschäftswerts berechnen;

– Für konkrete Auskünfte (zuständiges Grundbuchamt, Öffnungszeiten, Kontakt, Formulare) empfiehlt sich die offizielle Webseite des Amtsgerichts Sigmaringen oder eine direkte Anfrage beim dortigen Grundbuchamt beziehungsweise beim örtlichen Rathaus/Bauamt von Burladingen, das oft Hinweise zur Zuständigkeit gibt.

Wenn Sie möchten, suche ich für Sie die konkrete Zuständigkeit (ob das Grundbuchamt für Burladingen tatsächlich dem Amtsgericht Sigmaringen zugeordnet ist), die aktuelle Kontaktadresse und Öffnungszeiten heraus oder formuliere ein Musterschreiben/Antragsformular für eine Grundbucheinsicht oder Eintragung.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Burladingen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Burladingen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Burladingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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