Grundbuchamt für Tengen
Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Tengen.
Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Tengen
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Tengen
Marktstraße 1
78250 Tengen
Web: www.tengen.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Konstanz
Gemarkungen:
Nordhalden, Talheim, Uttenhofen
Zuständiges Amtsgericht für Tengen
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Tengen
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen
E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Telefon: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490
Öffnungszeiten*
Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Villingen-Schwenningen - zuständig für Tengen
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen für Tengen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Tengen
Nachfolgend finden Sie kompakt formulierte Informationen, typische Aufgaben und besondere Hinweise zum Grundbuchamt Tengen sowie zum dazugehörigen Amtsgericht Villingen‑Schwenningen. Bitte beachten Sie: Zuständigkeiten und Abläufe können im Einzelfall abweichen; prüfen Sie daher immer die aktuellen Angaben auf der Webseite des zuständigen Amtsgerichts oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Allgemeines und Zuständigkeit
– Das Grundbuch wird in Deutschland von einem Grundbuchamt geführt, das organisatorisch Teil des jeweils zuständigen Amtsgerichts ist. Für Grundstücke in einer Gemeinde wie Tengen ist ein bestimmtes Amtsgericht als Grundbuchamt zuständig; häufig ist dies das Amtsgericht, das für den jeweiligen Gerichtbezirk ausgewiesen ist. In Ihrem Fall nennen Sie das Amtsgericht Villingen‑Schwenningen als übergeordnetes Gericht — prüfen Sie bitte online oder telefonisch, ob für Tengen tatsächlich dieses Amtsgericht oder ein anderes Amtsgericht zuständig ist (Gerichtsbezirke sind verbindlich geregelt).
– Das Grundbuch enthält rechtsverbindlich Angaben über Eigentümer, Belastungen (z. B. Grundpfandrechte wie Hypothek/Grundschuld), Beschränkungen (z. B. Vormerkungen) und dingliche Rechte (z. B. Dienstbarkeiten). Es bildet die wichtigste Informationsquelle bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften.
Aufgaben des Grundbuchamts
– Führung und Führungssicherung des Grundbuchs: Eintragung, Änderung und Löschung von Eigentum und Rechten.
– Prüfung und Durchführung von Anträgen auf Eintragung, Löschung oder Änderung (z. B. nach notariell beurkundeten Verträgen).
– Prüfung der formellen Voraussetzungen (z. B. Nachweise, Identität, notarielle Beurkundung) und ggf. Einholung gerichtlicher Entscheidungen bei Streitfragen.
– Ausstellung von Grundbuchauszügen (auch beglaubigt) für Berechtigte.
– Verwaltung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Forderungsübergangs beim Kauf) und Eintragung/Änderung von Grundpfandrechten.
– Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten, Kataster- und Vermessungsbehörden.
Typische Dienstleistungen / häufige Vorgänge und notwendige Unterlagen
– Anforderung eines Grundbuchauszugs: Nennung des Grundstücks durch Gemarkung und Flurstücksnummer oder durch Adresse; Vorlage eines Berechtigungsnachweises (z. B. Eigennachweis, Vollmacht oder notariell belegtes Recht). Für Dritte ist in der Regel ein berechtigtes Interesse erforderlich.
– Eigentumsübertragung (Kauf): Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags; Notar reicht die Eintragungsanträge beim Grundbuchamt ein; erforderliche Unterlagen sind meist Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung, Zahlungsnachweise, ggf. Löschungsbewilligungen vorhandener Grundschulden.
– Eintragung von Grundschulden/Hypotheken: Notarielle Urkunde, Gläubigerangaben, ggf. Löschungsbewilligung bei Ablösung.
– Löschung von Belastungen: Vorlage der rechtsverbindlichen Unterlagen (z. B. Löschungsbewilligung des Gläubigers, Ablösebestätigung oder Grundbuchanordnung).
– Erbfall / Eigentumsübertragung durch Erbfolge: Erbschein oder Erbvertrag, Sterbeurkunde, ggf. weitere Nachweise; oft erfordert das Grundbuchamt ergänzende Unterlagen zur Klärung der Erbenstellung.
– Eintragung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte): Vertragliche Vereinbarung, ggf. Vermessungsunterlagen, Zustimmung aller beteiligten Eigentümer.
– Korrektur von Eigentümerdaten (z. B. Namensänderung): Gegebenenfalls Heiratsurkunde oder gerichtliche Entscheidungen.
Besonderheiten und praktische Hinweise (speziell zu Tengen und dem Amtsgericht Villingen‑Schwenningen)
– Zuständigkeitsprüfung: Da Gerichtszuständigkeiten territorial geregelt sind, sollten Sie vor Antragstellung genau prüfen, ob das Amtsgericht Villingen‑Schwenningen für Tengen das richtige Grundbuchamt ist. Aktuelle Zuständigkeitsbestimmungen finden Sie auf der Website der Justiz oder telefonisch beim Amtsgericht.
– Notarielle Rolle: Viele Eintragungen (Eigentumsübertragung, Grundschuld, Dienstbarkeit) werden durch Notare vorbereitet und beim Grundbuchamt beantragt; der Notar kümmert sich häufig um die Einreichung und die Kommunikation mit dem Grundbuchamt.
– Grenznähe / grenzüberschreitende Sachverhalte: Tengen liegt in Grenznähe zur Schweiz. Bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen (z. B. ausländische Eigentümer, Erbfälle mit ausländischem Recht oder Belastungen im Ausland) sind ggf. zusätzliche Nachweise, Übersetzungen oder besondere rechtliche Prüfungen erforderlich; ziehen Sie ggf. fachkundige Beratung hinzu.
– Elektronische Kommunikation: Notare und Rechtsanwälte nutzen zunehmend elektronische Registerzugriffe und sichere Übermittlungswege (beA, EGVP, besondere Zugriffsrechte). Private Antragssteller haben oft noch die klassische Schriftform oder persönliche Vorsprache.
– Zugangsbeschränkungen und Datenschutz: Grundbuchauszüge werden nur berechtigten Personen oder Personen mit berechtigtem Interesse erteilt; das Grundbuchamt schützt personenbezogene Daten und verlangt Nachweise.
Verfahrensdauer und Kosten
– Bearbeitungszeiten variieren je nach Komplexität und Arbeitsaufkommen; einfache Auszüge können kurzfristig vorliegen, Eintragungen (z. B. bei Kauf) dauern oft Tage bis Wochen.
– Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bzw. weiteren Gebührenordnungen; die Höhe hängt unter anderem vom Geschäftswert ab. Konkrete Kostenauskünfte erteilt das zuständige Amtsgericht oder Ihr Notar.
Praktische Checkliste – was Sie vorbereiten sollten
– Genaue Grundstücksangaben: Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer (oder Anschrift).
– Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) und ggf. Vollmacht.
– Relevante Urkunden: Kaufvertrag, Ehe- oder Erbschein, Löschungsbewilligungen, notarielle Urkunden, Sterbeurkunde.
– Bei ausländischen Dokumenten: beglaubigte Übersetzungen und Legalisationen/Haager Apostille, sofern erforderlich.
– Kontaktdaten des Notars oder Rechtsanwalts, falls vorhanden.
Wo Sie aktuelle Informationen und Kontakte finden
– Offizielle Website des Amtsgerichts Villingen‑Schwenningen (Kontakt, Öffnungszeiten, Zuständigkeitsübersicht).
– Justizportal oder Länderseiten für Zuständigkeitsabfragen (Grundbuchämter).
– Ihr Notar oder ein Rechtsanwalt vor Ort kann ebenfalls verbindliche Auskünfte geben und behilflich bei der Antragstellung sein.
Wenn Sie möchten, kann ich für Sie:
– die zuständige Dienststelle und aktuelle Kontaktdaten herausfinden (bitte bestätigen, dass ich die aktuelle Webrecherche durchführen soll), oder
– eine Checkliste für einen konkreten Vorgang (z. B. Kauf, Löschung einer Grundschuld, Erbfall) individuell zusammenstellen.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Tengen
Das Grundbuchamt Tengen ist die sachlich zuständige Stelle für die Führung des Grundbuchs in seinem Bezirk und gehört organisatorisch zum zuständigen Amtsgericht. Seine Kernaufgabe besteht in der öffentlichen, rechtsverbindlichen Dokumentation aller Grundstücksverhältnisse: Eintragungen von Eigentum, Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten, Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung) sowie Löschungen und Berichtigungen. Das Amt prüft form- und fristgerecht vorgelegte Unterlagen, setzt Umschreibungen nach notariell beglaubigten Urkunden um, führt Grundbuchauszüge und erteilt Auskünfte an berechtigte Personen sowie an Notare, Rechtsanwälte und Gerichte. Zudem ist das Grundbuchamt in Verfahren wie Zwangsversteigerungen oder Zwangsvollstreckungen involviert, da hier die entsprechenden Eintragungen vorgenommen oder geändert werden müssen.
Das zuständige Amtsgericht Villingen-Schwenningen trägt die gerichtliche Gesamtverantwortung; es entscheidet über widersprüchliche Anträge, Rechtsschutzfragen rund um das Grundbuch und überersuchen im Rahmen gerichtlicher Verfahren (z. B. bei Aufhebungen oder Berichtigungen, in denen richterliche Entscheidungen erforderlich sind). Besonderheiten in der Region können sich aus der Nähe zur Schweizer Grenze sowie aus der Struktur vieler ländlicher Grundstücke ergeben: häufiger kommen Eigentümer mit ausländischem Wohnsitz oder komplexere Nutzungs- und Wegeverhältnisse vor, was die Sachverhaltsaufklärung und die Prüfung von Rechtsverhältnissen oft anspruchsvoller macht. Aktuelle Entwicklungen wie die fortschreitende Digitalisierung der Justiz (elektronischer Rechtsverkehr, elektronische Aktenführung) betreffen auch das Grundbuchwesen und führen zu veränderten Einreichungs- und Kommunikationswegen. Für konkrete Auskünfte, Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen oder Öffnungszeiten empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit dem Grundbuchamt Tengen bzw. dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen aufzunehmen oder die Informationen auf der Website des Amtsgerichts einzusehen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Tengen beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Tengen beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Tengen einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Tengen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.