Grundbuchamt für Breitingen
Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Breitingen.
Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Breitingen
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Breitingen
Neenstetter Straße 17
89183 Breitingen
Web: www.breitingen.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Alb-Donau-Kreis
Gemarkungen:
Schönrain
Zuständiges Amtsgericht für Breitingen
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Breitingen
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438
Öffnungszeiten*
Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Breitingen
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Breitingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Breitingen
Das Grundbuchamt Breitingen ist die für das betreffende Flurstück führende Fachstelle, die alle rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken verzeichnet und die öffentliche Beweiskraft des Grundbuchs gewährleistet. Organisatorisch ist das Grundbuchamt dem zuständigen Amtsgericht zugeordnet – in Ihrem Fall dem Amtsgericht Ulm – und arbeitet dort mit Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie spezialisierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zusammen. Zu den Kernaufgaben gehören die Führung und Führungspflege des Grundbuchs (Eintragungen, Streichungen, Berichtigungen), die Prüfung formeller Voraussetzungen von Anträgen, die Umsetzung notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte (z. B. Eigentumsübertragungen bei Kauf, Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten wie Hypotheken oder Grundschulden), die Eintragung und Löschung von Dienstbarkeiten und Nießbrauch sowie die Erteilung von Grundbuchauszügen und die Durchführung von Zwangsversteigerungs- und Vollstreckungssachen im Bereich der Grundstücke. Wichtige rechtliche Wirkungen des Grundbuchs – insbesondere der so genannte öffentliche Glaube des Grundbuchs zugunsten des eingetragenen Eigentümers bzw. des Berechtigten aus eingetragenen Belastungen – werden durch das Amt abgesichert; es prüft dabei insbesondere Identität, Formerfordernisse und Vollmachtnachweise.
Für Bürgerinnen und Bürger sowie für Notare, Rechtsanwälte und Kreditinstitute sind praktische Abläufe relevant: Antragsteller benötigen in der Regel genaue Angaben zum Grundstück (Flurstücknummer, Gemarkung, Adresse) und häufig einen Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. Kaufvertrag, Vollmacht oder Vollstreckungstitel), viele Eintragungen setzen eine notarielle Beurkundung voraus. Grundbuchauszüge können beim Amt beantragt werden; die Einsicht ist nicht uneingeschränkt öffentlich, sondern richtet sich nach dem berechtigten Interesse. Die Abläufe unterliegen Gebühren- und Kostenvorschriften (GNotKG bzw. GVG), die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität des Vorgangs: einfache Eintragungen nach notarieller Anzeige werden oft zügig erledigt, bei strittigen Berichtigungen oder fehlenden Voraussetzungen sind gerichtliche Entscheidungen erforderlich und die Dauer verlängert sich entsprechend.
Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Amtsgericht Ulm und dem dortigen Grundbuchamt können organisatorischer und praktischer Natur sein: als größere Gerichtsstelle bearbeitet das Amtsgericht Ulm sowohl städtische als auch ländliche Liegenschaften und ist Ansprechpartner bei regionalen Themen wie Flurbereinigungen, Bauleitplanverfahren oder größeren Finanzierungsprojekten. Oft besteht eine enge Abstimmung mit dem Kataster- oder Vermessungsamt (zur Klärung von Flurstückgrenzen, Lageplänen und der Zuweisung von Flurstücksnummern). Außerdem werden viele Amtsgerichte schrittweise digitaler: elektronische Eingänge, elektronische Aktenführung und Online‑Antragsmöglichkeiten für Grundbuchauszüge oder Formulare können angeboten werden; die konkreten digitalen Services variieren, deshalb empfiehlt es sich, die Website des Amtsgerichts Ulm oder eine telefonische Auskunft zu nutzen, um aktuelle Hinweise zu Öffnungszeiten, Online‑Antragstellungen und notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Im Ergebnis sorgt das Zusammenspiel von Grundbuchamt Breitingen und Amtsgericht Ulm dafür, dass Grundstücksrechte rechtsverbindlich, überprüfbar und für Dritte erkennbar geführt werden; für Eigentumsübertragungen, Belastungen, Einsichtnahmen und Streitfälle sind formale Anforderungen strikt einzuhalten, und bei Unsicherheiten oder komplizierten Sachverhalten ist die frühzeitige Einbindung eines Notars oder Rechtsanwalts sowie die Rückfrage beim zuständigen Grundbuchamt empfehlenswert.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Breitingen
Das Grundbuchamt ist die Fachabteilung des Amtsgerichts, die alle Eintragungen rund um Grundstücke und grundstücksbezogene Rechte verwaltet. Zu seinen Kernaufgaben zählen die Führung und Aktualisierung des Grundbuchs (Eintragung von Eigentumsumschreibungen, Grundpfandrechten wie Hypotheken und Grundschulden, Dienstbarkeiten/Easements sowie Vormerkungen), die Aufnahme und Löschung von Belastungen, die Erteilung von Grundbuchauszügen an Auskunftsberechtigte sowie die Abwicklung von Vorgängen im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen. Rechtlich bedeutsam ist die Publizitätswirkung des Grundbuchs: Eintragungen schaffen Vertrauen in die Rechtslage am Grundstück und sind Grundlage vieler Rechtsgeschäfte (z. B. bei Kauf oder Beleihung). Viele Einträge erfordern notariell beglaubigte Urkunden oder gerichtliche Beschlüsse; außerdem arbeitet das Grundbuchamt eng mit Notariaten, Kataster- und Vermessungsbehörden zusammen.
Das für Ihre Region zuständige Grundbuchamt ist organisatorisch dem örtlichen Amtsgericht zugeordnet. Sofern Breitingen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Ulm fällt, werden die Grundbuchangelegenheiten dort bearbeitet; das Amtsgericht Ulm ist in diesem Fall auch zuständig für damit zusammenhängende gerichtliche Verfahren wie Zwangsversteigerungen und die Entscheidung über Einsprüche gegen Registerentscheidungen. Praktische Besonderheiten auf Ebene des Amtsgerichts umfassen die Pflicht zur Vorlage notarieller Urkunden bei Eigentumsumschreibungen, die Anwendung der Gebührenordnung für Notare und Gerichte (z. B. GNotKG) sowie zunehmend digitalisierte Arbeitsabläufe (elektronische Aktenführung/elektronisches Register), die Verfahrensdauer und Erreichbarkeit beeinflussen können. Grundbuchauszüge werden nur bei berechtigtem Interesse ausgegeben; für genaue Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, Gebühren und mögliche Online-Serviceangebote empfiehlt sich eine Abfrage der aktuellen Informationen beim Amtsgericht Ulm bzw. im Landesjustizportal Baden-Württemberg.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Breitingen beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Breitingen beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Breitingen einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Breitingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.