Grundbuchamt für Bad Dürrheim

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Bad Dürrheim.

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Bad Dürrheim

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Bad Dürrheim
Luisenstraße 4
78073 Bad Dürrheim

Web: www.bad-duerrheim.info

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Schwarzwald-Baar-Kreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Bad Dürrheim

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Bad Dürrheim

Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Telefon: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Villingen-Schwenningen - zuständig für Bad Dürrheim

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen für Bad Dürrheim benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Bad Dürrheim

Das Grundbuchamt Bad Dürrheim ist die fachliche Stelle, die die Grundbücher für den örtlichen Grundbuchbezirk führt und ist dem Amtsgericht Villingen‑Schwenningen zugeordnet. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Führung und Pflege der Grundbuchblätter (Eintrag von Eigentum, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Reallasten, Grundschulden/Hypotheken etc.), die Durchführung von Umschreibungen nach Erwerbsvorgängen, die Eintragung und Löschung von Belastungen sowie die Ausstellung von Grundbuchauszügen. Rechtliche Änderungen am Grundbuch erfolgen in der Regel nur auf Antrag, meist durch einen Notar: Kaufverträge, Auflassungen und die Eintragung von Grundpfandrechten werden notariell beurkundet und dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt. Einsicht in das Grundbuch erhalten nur Personen mit berechtigtem Interesse; vollständige Auszüge werden entsprechend ausgehändigt oder an berechtigte Stellen (z. B. Notare, Gerichte) übermittelt. Das Grundbuch wird zunehmend elektronisch geführt, die formalen Voraussetzungen und Gebühren sind gesetzlich geregelt.

Das zuständige Amtsgericht Villingen‑Schwenningen ist die übergeordnete Gerichtsinstanz, in deren Geschäftsbereich das Grundbuchamt angesiedelt ist. Beim Amtsgericht laufen grundbuchrechtliche Verfahren zusammen: Rechtspfleger und zuständige Richter entscheiden über streitige Berichtigungs‑ oder Löschungsanträge, über Anordnungen zur Eintragung sowie über Zwangsversteigerungen von Grundstücken und die damit verbundenen Verfahrensfragen. Darüber hinaus bearbeitet das Amtsgericht die übrigen klassischen Amtsgerichtsaufgaben (Zivil‑, Familien‑ und Strafsachen sowie Registerführung für verschiedene Register). Wichtig ist, dass bestimmte Maßnahmen gegenüber dem Grundbuchamt — etwa die gerichtliche Berichtigung des Grundbuchs oder Zwangsmaßnahmen — nur über das Gericht möglich sind.

Besonderheiten und praktische Hinweise: Grundbucheintragungen erfolgen überwiegend auf Grundlage notarieller Urkunden; der Käufer sollte deshalb möglichst früh eine Vormerkung (Auflassungsvormerkung) verlangen, um den Kaufanspruch gegen Dritte zu sichern. Löschungen von Grundpfandrechten erfolgen erst nach vollständiger Befriedigung der Gläubiger oder nach entsprechender gerichtlicher Entscheidung. Einsicht in das Grundbuch ist nicht allgemein öffentlich, sondern an ein rechtliches Interesse gebunden; für meisten Immobilienkäufe und -finanzierungen läuft die Kommunikation über Notar und Banken. Gebühren und Auslagen sind verbindlich geregelt; für konkrete Vorgänge, Fristen und Formanforderungen empfiehlt es sich, direkt beim Grundbuchamt Bad Dürrheim oder beim Amtsgericht Villingen‑Schwenningen sowie beim beauftragten Notar Auskunft einzuholen. Bei rechtlichen Unklarheiten oder Streitigkeiten sind gerichtliche Schritte über das Amtsgericht bzw. in höheren Instanzen möglich.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Bad Dürrheim

Das Grundbuchamt Bad Dürrheim ist die zuständige Stelle für die Führung der Liegenschaftsbücher (Grundbücher) für die Gemarkungen in und um Bad Dürrheim; organisatorisch gehört das Grundbuchamt zum örtlichen Amtsgericht in Villingen‑Schwenningen. Seine Kernaufgabe besteht darin, Rechte an Grundstücken – Eigentum, Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken, Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung) und sonstige Eintragungen – rechtswirksam und öffentlich einsehbar zu dokumentieren. Das Grundbuch sichert dadurch Rechtssicherheit und Publizität: Für Dritte sind die eingetragenen Rechtsverhältnisse maßgeblich, und Eintragungen können Ansprüche und Rangverhältnisse verbindlich ordnen.

Die allgemein üblichen Aufgaben des Grundbuchamts umfassen die Führung und Auskunftserteilung (Grundbuchauszüge), die Vornahme von Eintragungen und Löschungen auf Antrag, die Bearbeitung notariell beglaubigter Urkunden über Eigentumsübertragungen, die Eintragung und Abwicklung von Grundschulden und Hypotheken sowie die Eintragung von Vormerkungen zur Sicherung künftiger Ansprüche. Bei Todesfällen sind oft Erbscheine oder andere Nachweise erforderlich, bevor Umschreibungen erfolgen; bei strittigen oder unklaren Sachverhalten sind gerichtliche Entscheidungen Grundlage für Änderungen im Grundbuch.

Besonderheiten ergeben sich aus dem Zusammenspiel mit dem Amtsgericht Villingen‑Schwenningen: Das Amtsgericht ist die übergeordnete Justizbehörde, unter deren Dach das Grundbuchamt operiert, und bildet die erste gerichtliche Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten, die Grundstücksrechte betreffen (z. B. Berichtigungs- oder Räumungsklagen, Hypothekenstreitigkeiten, Zwangsvollstreckung in Immobilien). Viele Grundbuchvorgänge benötigen eine notariell beurkundete Erklärung (z. B. Eigentumsübertragungen), die das Amtsgericht/Grundbuchamt dann vollzieht; wo die Eintragung nicht rein verwaltungsrechtlich erfolgen kann, müssen Betroffene über den Klageweg (gerichtliche Entscheidung) eine Berichtigung erreichen. Zudem wird das Grundbuchamt bei Zwangsversteigerungen, Insolvenzen oder Pfändungen aktiv, da diese Verfahren die Rangfolge und Belastungen der Eintragungen betreffen.

Für Antragsteller vor Ort in Bad Dürrheim ist es wichtig, die richtigen Unterlagen bereit zu haben: notarielle Urkunden, Personalausweis, ggf. Erbscheine oder Vollmachten sowie die genaue Flurstücksnummer und Gemarkungsangaben. Der Zugang zu sensiblen Informationen ist nicht völlig öffentlich – Grundbuchauskünfte werden nur bei berechtigtem Interesse oder durch Personen mit gesetzlichen Rechten erteilt. In den letzten Jahren schreitet die Digitalisierung auch im Bereich der Grundbuchführung voran; elektronische Aktenführung und vorbereitende Schritte zum elektronischen Grundbuch werden schrittweise umgesetzt, was Abläufe und Einreichungswege verändert.

Wer konkrete Anliegen oder Fragen zum Grundbuch in Bad Dürrheim hat (z. B. gewünschten Grundbuchauszug, Umschreibung, Bestellung einer Grundschuld oder Klärung eines Rangverhältnisses), sollte sich direkt an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Villingen‑Schwenningen wenden. Dort erhält man verbindliche Auskünfte zu örtlichen Zuständigkeiten, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und den aktuellen Verfahrenswegen; bei rechtlichen Streitfragen empfiehlt sich zudem die Hinzuziehung eines Notars oder einer im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwältin beziehungsweise eines Rechtsanwalts.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Bad Dürrheim beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Bad Dürrheim einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Bad Dürrheim falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)