Grundbuchamt für Obergröningen

Das Grundbuchamt Schwäbisch Gmünd ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Obergröningen.

Das Grundbuchamt Schwäbisch Gmünd spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Obergröningen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Obergröningen
Seestraße 12
73569 Obergröningen

Web:

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Ostalbkreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Obergröningen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Obergröningen

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd
Heugenstraße 5
73525 Schwäbisch Gmünd

E-Mail: Poststelle@GBASchwGmuend.justiz.bwl.de
Telefon: 07171 7969-0
Fax: 07171 7969-148

Öffnungszeiten*

Montag: Keine angegeben.
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Schwäbisch Gmünd - zuständig für Obergröningen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Schwäbisch Gmünd für Obergröningen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Obergröningen

Das für Obergröningen zuständige Grundbuchamt ist in die Organisation des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd eingebunden und führt für das Gebiet von Obergröningen die amtlichen Grundbücher. Aufgabe des Grundbuchamts ist die Führung der Grundbücher als öffentliches Register über Eigentumsverhältnisse und dingliche Rechte an Grundstücken: es nimmt Eintragungen und Löschungen von Eigentümern, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauch, Vorkaufsrechte und Vormerkungen (insbesondere Auflassungsvormerkungen) vor. Viele Eintragungen erfolgen auf Antrag, nahezu alle Verfügungen über Grundstücke (Kauf, Bestellung oder Löschung von Grundschulden etc.) werden in der Praxis durch Notare veranlasst; der rechtliche Erwerb des Eigentums am Grundstück wird durch die Eintragung im Grundbuch erst vollendet.

Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd selbst ist die übergeordnete Behörde; es ist als Amtsgericht erster Instanz zuständig für Zivil‑ und Strafsachen im Bezirk, führt daneben Registerfunktionen (u. a. Grundbuchamt, Handels‑ und Vereinsregister) und wirkt als Nachlassgericht (Erteilung von Erbscheinen). In der Praxis bedeutet das für Grundstücksangelegenheiten: das Amtsgericht / Grundbuchamt entscheidet über streitige Eintragungen, über Anträge in Zwangsversteigerungsverfahren und ist beteiligt, wenn gerichtliche Maßnahmen (z. B. Zwangsversteigerung wegen nicht bedienter Grundschuld) erforderlich werden.

Besonderheiten und Hinweise: Einsicht in das Grundbuch und Auszüge werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z. B. Eigentümer, Erwerber, Gläubiger) erteilt; antrags‑ und eintragungspflichtige Vorgänge erfordern in der Regel notarielle Beurkundung oder entsprechende rechtsförmliche Erklärungen. Gebühren und Kosten richten sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen; für die Durchführung komplexerer Vorgänge (z. B. Löschungen mit Zustimmung von Gläubigern, Bestellung von Grundschulden, Eintragungen nach Eigentumsübergang) sind häufig weitere Nachweise (z. B. Leistungsbestätigungen, Löschungsbewilligungen, Sterbeurkunden, Erbscheine) erforderlich. Praktisch ist zu beachten, dass Grundbuchämter in kleineren Orten oftmals als Außenstelle oder ohne eigenen öffentlichen Schalter arbeiten und viele Geschäftsvorgänge elektronisch oder über Notare abgewickelt werden; Termine und Formalitäten sollten deshalb im Vorfeld geklärt werden. Für Käufer und Verkäufer ist wichtig: der sicherste Weg zu einer reibungslosen Umschreibung ist die Beauftragung eines Notars, der die rechtlichen Voraussetzungen prüft und die notwendigen Anträge beim zuständigen Grundbuchamt beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd stellt.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Obergröningen

Für den Grundbuchbezirk Obergröningen ist üblicherweise das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht (in diesem Fall das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd) verantwortlich. Das Grundbuchamt ist keine eigenständige Behörde im Sinne einer Verwaltungseinrichtung, sondern organisatorisch dem Amtsgericht angegliedert und führt das öffentliche Register über Grundstücke, Flurstücke und die an ihnen haftenden Rechte.

Aufgaben und Leistungen

– Führung des Grundbuchs: Das Grundbuch erfasst Eigentumsrechte, Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden), Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauch sowie Vormerkungen und Vermerke.

– Eintragungen und Löschungen: Auf der Grundlage von notariell beurkundeten Rechtsgeschäften oder gerichtlichen Entscheidungen nimmt das Grundbuchamt Eintragungen, Berichtigungen und Löschungen vor.

– Ausstellung von Grundbuchauszügen: Berechtigte Personen (Eigentümer, Notare, berechtigtes Interesse) erhalten Auszüge aus dem Grundbuch. Einsicht ist nicht uneingeschränkt öffentlich; sie setzt ein berechtigtes Interesse voraus.

– Bearbeitung von Vormerkungen: Die Auflassungsvormerkung schützt Kaufinteressenten vor der Veräußerung durch den eingetragenen Eigentümer bis zur Eintragung des neuen Eigentümers.

– Zusammenarbeit mit Notaren und Katasterämtern: Notarielle Kaufverträge, Auflassungen und Grundpfandbestellungen werden zur Eintragung vorgelegt; Flurstücksinformationen und Liegenschaftskarten kommen vom Kataster-/Vermessungsamt.

– Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung: Das Amtsgericht veranlasst und betreut Zwangsversteigerungen; das Grundbuchamt führt die entsprechenden Eintragungen (z. B. Eintragung der Versteigerung, Löschung nach Zahlung usw.).

– Prüfung formeller und rechtlicher Voraussetzungen: Das Grundbuchamt prüft die formellen Voraussetzungen der vorzulegenden Unterlagen sowie grundsätzliche rechtliche Überschneidungen; bei unklaren Rechtslagen holt es ggf. gerichtliche Entscheidung oder Rückfrage beim Notar ein.

Besonderheiten und Hinweise

– Rechtsgrundlage und Wirkung: Grundlage ist die Grundbuchordnung (GBO). Das Grundbuch hat publizitäts- und sicherungsrelevante Wirkung: die Eintragung begründet (bzw. dokumentiert) Rechtsverhältnisse und schützt in weiten Teilen den redlichen Erwerb. Absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht in jedem Fall; Einschränkungen können sich aus anderen Rechtsquellen ergeben.

– Notarielle Form und Vollständigkeit: Viele Eintragungen (insbesondere Eigentumsübertragungen und Grundpfandrechte) setzen eine notarielle Urkunde voraus. Inkomplette oder formell fehlerhafte Unterlagen können zu Verzögerungen führen.

– Einsicht und Auskünfte: Persönliche Vorsprache, schriftliche Anträge oder elektronische Zugänge (sofern verfügbar) sind möglich. Die Gebühren richten sich nach den jeweils geltenden Gebührentatbeständen; genaue Kosten erfahren Sie beim Amtsgericht oder über dessen Gebührenverzeichnis.

– Zuständigkeiten können regional variieren: Gerade in ländlichen Gebieten wie Obergröningen ist der Grundbuchbezirk oft einem größeren Amtsgericht zugeordnet. Deshalb ist für konkrete Verfahrensfragen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Formulare die Website bzw. die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd die verlässlichste Quelle.

– Digitalisierung: Viele Amtsgerichte und Grundbuchämter stellen zunehmend elektronische Dienstleistungen bereit (z. B. elektronische Anträge, elektronisches Grundbuch in Pilotprojekten). Der jeweils aktuelle Stand ist beim Amtsgericht zu erfragen.

– Weitere Register: Nicht alle immobilienrelevanten Eintragungen finden sich im Grundbuch (z. B. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Gemeinde/Landratsamt geführt); deshalb empfiehlt sich eine umfassende Prüfung (Grundbuchauszug + Katasterauszug + Baulasten).

Wenn Sie konkrete Schritte planen (Kauf, Beleihung, Antrag auf Berichtigung, Einsichtnahme, Zwangsversteigerung), kann ich Ihnen gerne eine Checkliste der benötigten Unterlagen und einen kurzen Ablaufplan für den Kontakt mit dem Grundbuchamt/Amtsgericht Schwäbisch Gmünd erstellen. Für genaue Ansprechpartner, Öffnungszeiten und Gebühren verweise ich auf die Homepage des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd oder auf eine telefonische Anfrage dort.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Obergröningen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Obergröningen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Obergröningen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)