Grundbuchamt für Börslingen

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Börslingen.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Börslingen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Börslingen
Hauptstraße 25
89177 Börslingen

Web:

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Alb-Donau-Kreis

Gemarkungen:

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Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Börslingen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Börslingen

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Börslingen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Börslingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Börslingen

Das Grundbuchamt für Börslingen ist – wie in Deutschland üblich – dem örtlichen Amtsgericht zugeordnet. Zuständige Stelle für Grundbuchangelegenheiten (Führung der Grundbücher, Eintragungen, Löschungen, Vormerkungen usw.) ist daher das Amtsgericht Ulm; die genaue Zuständigkeit richtet sich nach der Kataster- bzw. Gemarkungszuweisung, weshalb sich vor konkreten Schritten immer eine kurze Abfrage beim Amtsgericht oder beim Notar empfiehlt. Das Grundbuch selbst dokumentiert Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und die mit ihnen verbundenen Belastungen (z. B. Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wegerechte) und ist für Erwerb, Finanzierung, Zwangsvollstreckung und Erbrecht von zentraler Bedeutung.

Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts beim Amtsgericht Ulm gehören die Führung und laufende Aktualisierung der Grundbuchblätter, die Bearbeitung von Anträgen auf Eigentumsumschreibung nach notariell beurkundeten Rechtsgeschäften, die Eintragung und Löschung von Belastungen (z. B. Grundschulden), die Eintragung von Auflassungsvormerkungen zum Schutz des Erwerbers sowie die Erteilung von Grundbuchauszügen und Abschriften für berechtigte Personen. Darüber hinaus nimmt das Amt formelle Prüfungen vor (z. B. Vollzähligkeit und Form der Unterlagen) und wirkt bei Anträgen auf Zwangsversteigerung bzw. deren Durchführung mit.

Praktischer Ablauf bei einem Immobilienkauf: Der Kaufvertrag wird in der Regel notariell beurkundet. Anschließend beantragt der Notar beim Grundbuchamt die Eintragung der Auflassungsvormerkung; nach Erfüllung der Voraussetzungen (z. B. Löschung eingetragener Belastungen, Zahlung des Kaufpreises) erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung. Für die Bestellung von Sicherungsrechten wie Grundschulden sind ebenfalls Eintragungsanträge erforderlich. Für viele Schritte benötigt das Grundbuchamt vollständige und formell korrekte Unterlagen (Notarurkunden, Vollmachten, Legitimationen, ggf. Zustimmungserklärungen Dritter).

Zugriff auf Informationen: Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – das sind z. B. Eigentümer, im Grundbuch eingetragene Rechteinhaber, Notare, Behörden oder sonstige berechtigte Dritte. Für Auszüge und Abschriften fallen Gebühren nach Gerichtskostengesetz und Gebührenrecht an; viele Geschäftsvorgänge rund um das Grundbuch werden heute elektronisch abgewickelt, vor allem in Zusammenarbeit mit Notaren und Banken.

Besonderheiten, die speziell bei kleinen Orten wie Börslingen häufiger eine Rolle spielen können, sind historische Flurstücksaufteilungen, lokale Wegerechte, landwirtschaftliche Nutzungsrechte, Forstrechte oder Erbbaurechte. Außerdem sind im ländlichen Raum manchmal noch Altlasten im Grundbuch vermerkt oder es existieren kommunale Baulasten/öffentliche Belastungen, die vor einem Kauf geprüft werden sollten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Sanierungsgebieten können zusätzliche Genehmigungen und Eintragungen relevant werden.

Praktische Hinweise für Antragsteller: Klären Sie vorab mit dem Notar und beim Amtsgericht Ulm, welche Unterlagen konkret erforderlich sind; Unvollständigkeit verzögert die Bearbeitung. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich einen aktuellen Grundbuchauszug geben zu lassen, bevor Sie Kaufverhandlungen abschließen oder Finanzierungen beantragen. Bei Unklarheiten zu Belastungen oder dinglichen Rechten empfiehlt sich frühzeitig die Beratung durch Notar oder Fachanwalt für Immobilienrecht.

Weitere Informationen, genaue Zuständigkeitsabfragen, Öffnungszeiten, sowie Hinweise zu elektronischen Verfahren oder Formvorschriften erhalten Sie direkt beim Amtsgericht Ulm oder auf dessen Internetseite. Da Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe sich ändern können, ist eine aktuelle Nachfrage ratsam, bevor formelle Anträge gestellt werden.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Börslingen

Das Grundbuchamt für Börslingen ist die staatliche Stelle, die das Liegenschafts- und Eigentumsverhältnis an Grundstücken verwaltet; in der Regel wird das Grundbuch für kleine Orte wie Börslingen von dem örtlich zuständigen Amtsgericht geführt — in diesem Fall dem Amtsgericht Ulm. Gesetzliche Grundlagen sind vor allem die Grundbuchordnung (GBO) und die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); Gebühren und Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung des Grundbuchs mit klar gegliederten Bestandsverzeichnissen (Liegenschaftsbeschreibung), Hauptblatt (Eigentumsverhältnisse) und Abteilungen (Belastungen, Auflassungsvormerkungen u. a.), die Eintragung und Löschung von Eigentumsrechten, Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) sowie Vormerkungen zum Schutz künftiger Rechte (insbesondere die Auflassungsvormerkung bei Kaufverträgen). Das Grundbuch sichert durch seine Eintragungen Rechtewirkung und Rangfolge: Wer zuerst eingetragen ist, hat grundsätzlich Vorrang. Änderungen im Grundbuch erfolgen meist nur auf Antrag und aufgrund bestimmter Nachweise (z. B. notariell beurkundeter Verträge, Löschungsbewilligungen der Gläubiger).

Das Amtsgericht Ulm als Träger des Grundbuchamts nimmt diese Verwaltungsaufgaben wahr und erfüllt daneben die weiteren Amtsgerichtsaufgaben erster Instanz, etwa in Familiensachen, Nachlass- und Betreuungsverfahren, in Handelssachen in begrenztem Umfang sowie bei Zwangsvollstreckung und anderen Registeraufgaben. Praktisch bedeutet dies: Immobiliengeschäfte sind eng mit dem Amtsgericht verbunden — Notarielle Kaufverträge werden beim Grundbuchamt zur Eintragung eingereicht, Grundpfandrechte für Finanzierungen werden ins Grundbuch aufgenommen, und bei Streitigkeiten oder Zwangsversteigerungen ist das Amtsgericht zuständig.

Besonderheiten und Hinweise: Viele grundbuchliche Vorgänge können nur auf Basis einer notariellen Beurkundung stattfinden; der Notar reicht die erforderlichen Anträge und Urkunden in der Regel beim Grundbuchamt ein. Einsicht in das Grundbuch ist nicht uneingeschränkt öffentlich, sondern nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich; Auszüge werden gegen Gebühr ausgestellt. In den letzten Jahren wurden sukzessive Digitalisierungsschritte unternommen, sodass manche Abläufe elektronisch unterstützt werden, die formellen Voraussetzungen und die Mitwirkung von Notaren bleiben aber wichtig. Für konkrete Grundbuchauszüge, Anträge auf Eintragung oder Auskünfte zu einem speziellen Grundstück in Börslingen ist es empfehlenswert, sich direkt an das Amtsgericht Ulm oder an einen Notar zu wenden, da dort die jeweils aktuellen Verfahrensweisen, Gebühren und Zuständigkeitsgrenzen bekannt sind.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Börslingen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Börslingen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Börslingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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