Grundbuchamt für Bühl

Das Grundbuchamt Achern ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Bühl.

Das Grundbuchamt Achern spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Bühl

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Bühl
Hauptstr. 47
77815 Bühl

Web:

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Rastatt

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Bühl

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Bühl

Amtsgericht Achern
Rathausplatz 4
77855 Achern

E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de
Telefon: 07841 6733-402
Fax: 07841 6733-465

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 11:30
Dienstag: 09:00 – 11:30 14:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 11:30
Donnerstag: 09:00 – 11:30 14:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Achern - zuständig für Bühl

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Achern für Bühl benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Bühl

Das Grundbuchamt Bühl ist die für das Gebiet zuständige Dienststelle, in der alle Grundstücke und die zu ihnen gehörenden Rechte und Belastungen (Eigentum, Grundschulden/Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wegerechte, Vormerkungen usw.) in öffentlichem Register geführt werden. Aufgabe des Grundbuchamts ist es, den Bestand und die Richtigkeit der Eintragungen zu verwalten, Umschreibungen bei Eigentumsübergang vorzunehmen, Grundschulden und Löschungen zu vollziehen sowie Anträge auf Eintragungen und Berichtigungen zu prüfen. Grundlage seiner Tätigkeit ist der Grundsatz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs: Die Eintragungen sind maßgeblich für die rechtliche Beurteilung von Rechten an Grundstücken, weshalb für viele Rechtsvorgänge (z. B. Belastungen zugunsten von Kreditgebern) die Eintragung durch das Grundbuchamt erforderlich ist.

Das Grundbuchamt arbeitet eng mit dem zuständigen Amtsgericht Achern zusammen, das als Träger der gerichtlichen Grundbuchführung übergeordnete Aufgaben wahrnimmt. Das Amtsgericht Achern ist nicht nur Verwaltungsinstanz für das Grundbuchwesen, sondern erfüllt darüber hinaus klassische Amtsgerichtsaufgaben: es ist zuständig für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten erster Instanz, Familien- und Nachlasssachen (z. B. Erteilung von Erbscheinen), die freiwillige Gerichtsbarkeit (z. B. Grundbuchangelegenheiten, Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten), Registerangelegenheiten sowie Teile der Zwangsvollstreckung. Insbesondere bei Erbangelegenheiten wirkt das Amtsgericht insofern eng am Grundbuch mit, als ohne Erbschein oder andere geeignete Nachweise eine Umschreibung im Grundbuch nicht erfolgen kann.

Besonderheiten, die für Antragsteller wichtig sind: Viele Vorgänge beim Grundbuchamt erfordern notarielle Urkunden (z. B. Kaufverträge, Bestellung von Grundschulden), oft ist eine gesonderte Vollmacht nötig, wenn Bevollmächtigte vorstellig werden. Für den Schutz von Erwerbsinteressen ist die Eintragung einer Vormerkung sinnvoll; sie sichert den Anspruch auf Übereignung im Grundbuchrang. Löschungen, Berichtigungen oder die Eintragung von Belastungen sind gebührenpflichtig und erfolgen in der Regel nach Prüfung der rechtserheblichen Unterlagen. Seit einigen Jahren erfolgt die Führung des Grundbuchs zunehmend elektronisch; Zustellungen und Anträge laufen daher häufig digital oder über die Notare. Für Auskünfte gibt es die Möglichkeit, Grundbuchauszüge/Abschriften zu beantragen — hierzu werden Identitätsnachweis und ein berechtigtes Interesse verlangt, sofern es sich nicht um öffentliche Registerteile handelt.

Praktisch ist zu beachten, dass das Grundbuchamt eng mit dem Katasteramt, den Notaren, dem Bauamt der Gemeinde und ggf. dem Landesamt für Geoinformation zusammenarbeitet. Bei Grundstückskäufen oder Finanzierungen empfiehlt es sich, frühzeitig Notar und Bank einzubinden, das Grundbuch vollständig prüfen zu lassen (insbesondere Belastungen und dingliche Beschränkungen) und bei Unklarheiten direkt beim Amtsgericht Achern oder beim Grundbuchamt vorzusprechen. Für konkrete Öffnungszeiten, Formulare, Gebührenordnung und die Frage, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, sollte man die zuständigen Stellen direkt kontaktieren oder die Websites der betreffenden Behörden nutzen, da Abläufe und Anforderungen regional variieren können.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Bühl

Das Grundbuchamt Bühl ist die sachliche Stelle, die für die Führung des Grundbuchs der betreffenden Liegenschaften zuständig ist. Organisatorisch ist das Grundbuchamt in der Regel dem örtlichen Amtsgericht zugeordnet; wichtige Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse liegen dabei bei den Richtern des Amtsgerichts (z. B. des Amtsgerichts Achern, soweit dieses für bestimmte Verfahren bzw. Sprengel zuständig ist). Das Grundbuch ist das öffentliche Register für Grundstücke: Es dokumentiert Flurstücksangaben, Eigentümer, dingliche Rechte wie Dienstbarkeiten und Nießbrauch sowie Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) und ist damit zentrale Grundlage für Verkehr und Sicherung von Immobilien.

Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehören das Führen und Aktualisieren des Grundbuchs (Eintragungen, Löschungen, Berichtigungen), die Bearbeitung von Anträgen auf Eigentumsumschreibungen nach notariell beurkundeten Rechtsgeschäften, die Eintragung und Verwaltung von Vormerkungen (z. B. zur Sicherung eines Erwerbsanspruchs), die Eintragung von Dienstbarkeiten und Nießbrauchsrechten sowie die Eintragung oder Löschung von Grundpfandrechten zugunsten von Kreditinstituten. Weiterhin nimmt das Grundbuchamt Anmerkungen zu laufenden Verfahren (z. B. Zwangsversteigerung, Insolvenz) in das Register auf und erteilt Auskünfte und beglaubigte Abschriften des Grundbuchs gegen Gebühr.

Das deutsche Grundbuch ist inhaltlich gegliedert (typisch: Abteilung I – Flurstücks- und Lagedaten, Abteilung II – Eigentümer und dingliche Beschränkungen wie Dienstbarkeiten, Abteilung III – Grundpfandrechte). Besonders wichtig sind die Rechte der Vormerkung (sie sichert einen Anspruch aus einem abgeschlossenen Kauf- oder Übertragungsvertrag gegen nachträgliche Verfügungen Dritter) sowie die Auflassung und die anschließende Umschreibung im Grundbuch, die den wirklichen Eigentumsübergang endgültig vollzieht. Eintragungen im Grundbuch haben Publizitätswirkung: Dritte können in der Regel auf die Richtigkeit der eingetragenen Verhältnisse vertrauen, weshalb Abwehr einer späteren Anfechtung ohne Eintrag schwierig ist.

Das Amtsgericht Achern als zuständiges Gericht übernimmt in diesem Zusammenhang nicht nur die richterliche Aufsicht über das Grundbuchamt, sondern ist auch zuständig für damit zusammenhängende gerichtliche Verfahren – etwa Zwangsversteigerungen von Immobilien, Entscheidungen bei streitigen Grundbuchangelegenheiten oder Anordnungen, wenn es um Einsicht, Berichtigungen oder Sicherungsmaßnahmen geht. Bei komplexen oder strittigen Fällen, z. B. widersprüchlichen Eigentumsansprüchen, Erbauseinandersetzungen mit Immobilienbezug oder Anfechtungen von Eintragungen, wird der gerichtliche Weg eingeschlagen, in dessen Zentrum das Amtsgericht steht.

Besonderheiten, die in der Praxis häufig zu beachten sind: Viele Eintragungen erfordern eine notarielle Urkunde; einfache schriftliche Erklärungen genügen nicht. Die Gebühren für Einsicht, Abschriften und Eintragungen sind gesetzlich geregelt; Bearbeitungszeiten können je nach Arbeitsaufkommen variieren. Seit einigen Jahren schreitet die Digitalisierung voran — viele Ämter bieten bereits elektronische Sachbearbeitung und Auskünfte an, doch sind für rechtsverbindliche Veränderungen meist weiterhin bestimmte Formvorschriften (z. B. Notar) einzuhalten. Regional kann es außerdem vorkommen, dass mehrere Gemeinden einem gemeinsamen Grundbuchamtssprengel zugeordnet sind, wodurch das zuständige Amtsgericht für formale oder richterliche Fragen nicht immer identisch mit dem Ort des Grundbuchamts ist.

Praktisch ist es bei konkreten Anliegen (Kauf, Grundschuldbestellung, Einsicht in das Grundbuch, Vormerkung, Zwangsversteigerung) immer ratsam, frühzeitig einen Notar zu beauftragen und gegebenenfalls direkt beim zuständigen Grundbuchamt oder beim Amtsgericht Achern die geltenden Abläufe, erforderlichen Unterlagen und voraussichtlichen Fristen zu erfragen. Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen ein Musterschreiben zur Anfrage beim Grundbuchamt Bühl bzw. Amtsgericht Achern formulieren oder die konkreten Ansprechpartner und Öffnungszeiten recherchieren.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Bühl beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Bühl einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Bühl falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)