Grundbuchamt für Ulm

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Ulm.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Ulm

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Ulm
Marktplatz 1
89073 Ulm

Web: www.ulm.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Kreisfreie Stadt

Gemarkungen:
Harthausen, Oberberghof, ObererEselsberg, ObererRiedhof, Römerhöfe, Schaffelkingen, Selgenweiler, UntererRiedhof

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Ulm

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Ulm

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Ulm

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Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Ulm

Das Grundbuchamt Ulm ist die sachlich und organisatorisch dem Amtsgericht Ulm zugeordnete Dienststelle, die das Grundbuch für den Zuständigkeitsbereich des Gerichts führt. Es hat die Aufgabe, die in Deutschland verbriefte dingliche Rechtsklarheit über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sicherzustellen: Wer ist Eigentümer, welche Belastungen (Grundschulden, Hypotheken) oder Beschränkungen (Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechte) bestehen, und welche Vormerkungen sichern künftige Ansprüche.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamtes zählen die Führung und Pflege der Grundbücher (Aufteilung in die Abteilungen für sonstige Rechte, Eigentümer und Lasten), die Durchführung von Eintragungen und Löschungen (z. B. Eigentumsübertragungen, Bestellung oder Löschung von Grundschulden, Eintrag von Dienstbarkeiten), die Führung von Vormerkungen wie der Auflassungsvormerkung, die Ausstellung von Grundbuchauszügen sowie die Bearbeitung von Berichtigungs- und Beruhigungsanträgen. Viele Eintragungen werden nur auf Antrag und in Verbindung mit notariell beurkundeten Erklärungen vorgenommen; darüber hinaus sind Zustimmungserklärungen Dritter (z. B. Gläubiger) oder gerichtliche Entscheidungen gelegentlich erforderlich.

Das Amtsgericht Ulm nimmt in diesem Zusammenhang die richterliche Aufsicht über das Grundbuchamt wahr und entscheidet in streitigen oder formell anspruchsvollen Grundbuchsachen (z. B. bei Anträgen auf Berichtigung, bei widersprüchlichen Eintragungsbegehren oder bei Konkurs- und Zwangsversteigerungsverfahren). Die Abteilung des Amtsgerichts, die mit grundbuchrechtlichen Angelegenheiten befasst ist, trifft erforderlichenfalls die gerichtlichen Anordnungen, die für Eintragungen im Grundbuch notwendig sind. Außerdem werden am Amtsgericht Ulm weitere Register- und Gerichtsfunktionen (z. B. Handelsregister, Familien- oder Vollstreckungsangelegenheiten) wahrgenommen, die bei Immobilienthemen regelmäßig parallel relevant sein können.

Besonderheiten und praktische Hinweise: Einsicht in das Grundbuch und die Ausstellung eines Grundbuchauszugs erfolgen nicht uneingeschränkt öffentlich — in der Regel ist ein berechtigtes Interesse oder eine Berechtigung (z. B. als Eigentümer, Notar, Gläubiger) erforderlich. Viele Immobilientransaktionen sind formal an eine notarielle Beurkundung gebunden; Käufer sollten daher frühzeitig einen Notar einbeziehen. Das Grundbuchamt arbeitet zunehmend elektronisch (eAkte/elektronisches Grundbuch), was Abläufe beschleunigen, aber auch besondere Formvorschriften mit sich bringen kann. Für Eintragungen sind vollständige Unterlagen nötig (notarielle Urkunden, Ausweisdokumente, ggf. Nachweise über Löschungs- oder Zustimmungserklärungen); unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung. Gebühren und Kosten richten sich nach den gesetzlichen Regelungen (Gerichtskosten- und Notarkostengesetz).

Für Käufer, Verkäufer und Kreditgeber empfiehlt sich folgendes Vorgehen: vor Vertragsabschluss einen aktuellen Grundbuchauszug einholen und auf Belastungen prüfen, mit dem Notar die notwendigen Eintragungsanträge und Vollmachten abstimmen, erforderliche Löschungs- oder Zustimmungs­erklärungen einholen und sich über mögliche Eintragungsfristen informieren. Lokal können zusätzliche Aspekte eine Rolle spielen — etwa Eintragungen im Baulastenverzeichnis der Stadt Ulm, Denkmalschutzauflagen bei historischen Bauten oder städtebauliche Planungsvorgaben — die zwar nicht immer im Grundbuch stehen, aber für die Nutzung und Finanzierung einer Immobilie erheblich sind.

Für konkrete Anträge, Fristen oder besondere Einzelfragen (z. B. Zwangsversteigerung eines bestimmten Grundstücks, Berichtigung des Grundbuchs, Fragen zur elektronischen Aktenführung) empfiehlt es sich, direkt das Amtsgericht Ulm bzw. das dortige Grundbuchamt oder einen Notar zu kontaktieren und die aktuellen Verfahrens- und Zuständigkeitsdetails zu erfragen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Ulm

Das Grundbuchamt Ulm ist die für den Amtsgerichtsbezirk Ulm zuständige Stelle zur Führung des Grundbuchs. Organisatorisch ist es dem Amtsgericht Ulm zugeordnet und erledigt sämtliche Registerführung nach der Grundbuchordnung (GBO) für Grundstücke in seinem Zuständigkeitsbereich. Das Amt führt für jede im Bezirk liegende Immobilie ein Grundbuchblatt, in dem Eigentümer, dingliche Belastungen (z. B. Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Vorkaufsrechte sowie sonstige Eintragungen verzeichnet sind.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Eintragung und Löschung von Eigentumsübertragungen, Grundpfandrechten und Beschränkungen, die Berichtigung von Eintragungsfehlern, die Ausfertigung von Abschriften und beglaubigten Abschriften aus dem Grundbuch sowie die Erteilung von Grundbuchauszügen. Viele Eintragungen erfolgen auf Antrag der Beteiligten und setzen in der Regel eine notarielle Urkunde oder einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss voraus. Das Grundbuchamt prüft formell die Voraussetzungen für Eintragungen (Zuständigkeit, Wirksamkeit der Urkunden, Zustell- und Genehmigungsvoraussetzungen) und vollzieht die Eintragungen nach dem Grundbuchrecht.

Besonderheiten, die generell für Grundbuchämter — und damit auch für Ulm — gelten: Das Grundbuch genießt Publizität und dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr; ein gutgläubiger Erwerber kann sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die Eintragungen im Grundbuch verlassen. Einsicht in das Grundbuch ist nicht allgemein öffentlich, sondern berechtigten Personen (Eigentümer, Gläubigern, Notaren, berechtigten Dritten) nach Nachweis eines rechtlichen Interesses sowie Behörden und Gerichten möglich. Viele Verfahren laufen heute elektronisch oder werden elektronisch vorbereitet, Notare übermitteln Anträge häufig elektronisch an das Grundbuchamt, doch sind je nach Einzelfall noch Papierunterlagen und persönliche Vorsprachen möglich.

Das Amtsgericht Ulm als übergeordnete Institution erfüllt neben der Verwaltungsaufgabe des Grundbuchs die klassischen gerichtlichen Aufgaben eines Amtsgerichts: Zivil-, Familien- und Nachlasssachen, Insolvenz- und Vollstreckungsangelegenheiten sowie die Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz. Für immobilienrechtliche Streitpunkte (z. B. Eigentums-, Nachbarrechtssachen, Grundpfandrechtsstreitigkeiten) sind sowohl das Amtsgericht als auch das Grundbuchamt relevante Anlaufstellen: das Gericht entscheidet über strittige Rechtsverhältnisse und Vollstreckungen, das Grundbuchamt setzt danach die entsprechenden Eintragungen um.

Praktische Hinweise: Viele Grundstücksangelegenheiten erfordern eine notarielle Beurkundung und unterliegen Gebühren nach dem GNotKG und der Kostenordnung für Grundbucheintragungen; konkrete Fristen, Formulare und Öffnungszeiten sowie die genaue örtliche Zuständigkeit erfahren Sie verbindlich über die Website oder das Servicecenter des Amtsgerichts Ulm. Bei speziellen Fragen (z. B. komplizierte Eigentumsverhältnisse, grenzüberschreitende Fälle, denkmalrechtliche oder bauplanungsbedingte Besonderheiten) ist die Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Immobilienrecht empfehlenswert.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ulm beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Ulm einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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