Grundbuchamt für Starzach

Das Grundbuchamt Böblingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Starzach.

Das Grundbuchamt Böblingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Starzach

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Starzach
Hauptstraße 15
72181 Starzach

Web: www.starzach.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Tübingen

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Starzach

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Starzach

Amtsgericht Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen

E-Mail: poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Telefon: 07031 6860-0
Fax: 07031 6860-300

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Böblingen - zuständig für Starzach

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Böblingen für Starzach benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Starzach

Das Grundbuchamt ist die für die Führung des Liegenschaftsregisters zuständige Behörde am Amtsgericht; es dokumentiert rechtsverbindlich, wer Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Belastungen (z. B. Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vormerkungen) auf einem Grundstück liegen. Im Regelbetrieb gehört das Grundbuchamt organisatorisch zum jeweiligen Amtsgericht – in Ihrem Anliegen das Amtsgericht Böblingen – und arbeitet eng mit Vermessungs- und Katasterämtern zusammen, da Flurstücke und Flurstücksgrenzen für Eintragungen immer korrekt bezeichnet sein müssen. Als rechtliche Grundlage dienen insbesondere die Grundbuchordnung (GBO) und das BGB; die Amtsgerichte entscheiden über Eintragungen, Löschungen und berichtigen das Grundbuch nach Antrag und Prüfung der Voraussetzungen.

Zu den konkreten Aufgaben zählen das Führen und Aktualisieren der Grundbuchblätter, die Prüfung und Eintragung von Eigentumswechseln nach notarieller Auflassung, die Eintragung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken, die Bewirkung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung) zum Schutz von Erwerbsansprüchen sowie die Bearbeitung gerichtlicher Zwangsmaßnahmen wie Zwangsversteigerungen. Praktisch heißt das: Kaufverträge oder Sicherungsabreden werden in der Regel notariell beurkundet, der Notar reicht die für die Eintragung erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt ein, das Amt prüft dann Form und Berechtigung und vornimmt, was rechtlich geboten ist. Einsicht in das Grundbuch ist möglich, allerdings nur bei berechtigtem Interesse; beglaubigte Auszüge oder Abschriften können gegen Gebühr ausgestellt werden.

Besonderheiten, die Sie speziell beachten sollten: Erstens sind manche Eintragungen nur mit notariell beurkundeter Grundlage möglich – das erhöht Rechtssicherheit, kann aber Zeit und Kosten bedeuten. Zweitens kooperiert das Grundbuchamt eng mit dem Liegenschaftskataster; reine katasterrechtliche Festlegungen (z. B. Flurstücksvermessungen) werden nicht im Grundbuch vorgenommen, sind aber Voraussetzung für eindeutige Eintragungen. Drittens sind die Gebührensätze nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz bemessen; vierter Punkt: Viele Amtsgerichte haben in den letzten Jahren elektronische Arbeitsweisen eingeführt (z. B. e‑Grundbuch, elektronische Aktenführung), was Abläufe beschleunigen kann – prüfen Sie, ob und wie das Amtsgericht Böblingen diese Systeme nutzt. Schließlich: Zuständigkeiten richten sich nach der Gemarkung/Flurstücksnummer; es ist deshalb empfehlenswert, vor konkreten Schritten (z. B. Kauf, Grundschuld‑Eintragung, Antrag auf Abschrift) zu klären, welches Amtsgericht für das betreffende Grundstück tatsächlich zuständig ist.

Wenn Sie speziell Informationen zum „Grundbuchamt Starzach“ wünschen, prüfen Sie bitte zunächst die Zuständigkeit – ggf. telefonisch oder auf der Website des Amtsgerichts Böblingen, des Amtsgerichts Tübingen oder des zuständigen Landratsamtes bzw. Katasteramtes –, denn kleine Gemeinden werden je nach Gemarkung unterschiedlichen Grundbuchämtern zugeordnet. Für einen Immobilienkauf in Starzach empfiehlt sich in jedem Fall die enge Abstimmung mit einem Notar sowie gegebenenfalls eine direkte Nachfrage beim zuständigen Amtsgericht Böblingen, um verbindliche Auskünfte zu benötigten Unterlagen, Fristen und Gebühren zu erhalten.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Starzach

Das Grundbuchamt ist die fachliche Stelle, die das Grundbuch führt — das öffentliche Register über Rechte an Grundstücken (Eigentum, Grundpfandrechte wie Hypothek oder Grundschuld, Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Vormerkungen usw.). Es dokumentiert belastende und begünstigende Eintragungen und stellt auf Antrag beglaubigte Grundbuchauszüge und Abschriften aus, die bei Kauf, Finanzierung oder Rechtsstreitigkeiten als entscheidende Beweismittel und Rechtsgrundlagen dienen. Für die Eintragung dinglicher Rechtsänderungen (z. B. Umschreibung des Eigentums nach einem notariellen Kaufvertrag oder die Bestellung einer Grundschuld zur Absicherung eines Kredits) prüft das Grundbuchamt die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Anträge, führt die Eintragungen durch und sorgt — soweit notwendig — für Eintragungsbeschränkungen und Sperrvermerke.

Organisatorisch ist das Grundbuchamt in der Regel eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts; die dort tätigen Rechtspfleger und Urkundsbeamten des Grundbuchs nehmen die genannten Aufgaben wahr und sind Ansprechpartner für Notare, Banken, Rechtsanwälte und Bürger. Besonderheiten in der Praxis sind u. a. die Vormerkung (Schutz des Erwerbers vor nachträglichen Verfügungen des Eigentümers), die Beachtung von Löschungs- und Belastungsvoraussetzungen (z. B. Löschung einer bestehenden Grundschuld nur gegen Gleichstellung oder Abtretung) sowie die Anforderung eines berechtigten Interesses für die Einsicht in vollständige Grundbuchakten (reine Neugier berechtigt nicht automatisch zur uneingeschränkten Einsicht).

Zum Amtsgericht Böblingen: Als örtliches Amtsgericht erfüllt es neben den zivil- und familienrechtlichen Aufgaben auch die Dienstherrnfunktion für das dort angesiedelte Grundbuchamt. Gericht und Grundbuchamt bearbeiten die Eintragungsanträge, überwachen die Rechtmäßigkeit der Eintragungen und entscheiden in streitigen Fällen über Grundbuchberichtigungen. In den letzten Jahren hat sich zudem die elektronische Abwicklung verstärkt: Notare können Eintragungsanträge zunehmend elektronisch übermitteln, was die Verfahren beschleunigt. Beachten Sie, dass die konkrete Zuständigkeit für ein einzelnes Grundstück nicht allein vom Gemeindenamen abhängt, sondern vom jeweils zuständigen Amtsgerichtsbezirk — ich empfehle daher, vor konkreten Antragsschritten die Zuständigkeit und die aktuellen Kontakt- und Verfahrenshinweise auf der Website des Amtsgerichts Böblingen bzw. des Landesjustizportals Baden-Württemberg zu prüfen.

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen eine kurze Checkliste mit den typischen erforderlichen Unterlagen (notarieller Kaufvertrag, Identitätsnachweis, ggf. Löschungszustimmung der Gläubiger, Vollmachten) und Angaben zur Gebührenordnung zusammenstellen oder beim Prüfen der Zuständigkeit behilflich sein.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Starzach beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Starzach einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Starzach falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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