Grundbuchamt für Benningen am Neckar

Das Grundbuchamt Heilbronn ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Benningen am Neckar.

Das Grundbuchamt Heilbronn spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Benningen am Neckar

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Benningen am Neckar
Studionstraße 10
71726 Benningen

Web: www.benningen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Ludwigsburg

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Benningen am Neckar

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Benningen am Neckar

Amtsgericht Heilbronn
Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn

E-Mail: Poststelle@gbaheilbronn.justiz.bwl.de
Telefon: 07131 3898-500
Fax: 07131 3898-900

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Heilbronn - zuständig für Benningen am Neckar

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Heilbronn für Benningen am Neckar benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Benningen am Neckar

Das für Benningen am Neckar zuständige Grundbuchamt ist organisatorisch dem Amtsgericht Heilbronn zugeordnet; die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage des Grundstücks (Flurstück). Das Grundbuchamt führt das Liegenschaftsregister (Grundbuch) und dokumentiert dort Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte (z. B. Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung beim Eigentumsübergang), Beschränkungen und Lasten sowie laufende Vermerke und Notizen. Das Grundbuch dient der Rechtssicherheit beim Immobilienverkehr: Eintragungen im Grundbuch schaffen dingliche Rechtswirkungen und sind maßgeblich für die Rangfolge von Rechten sowie für den Gutglaubensschutz Dritter.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung, Änderung und Einsichtnahme in Grundbücher, die Bearbeitung von Eintragungsanträgen (z. B. Eigentumsübertragungen, Bestellung oder Löschung von Grundschulden und Dienstbarkeiten), die Anlage neuer Grundbücher bei Flurstücksneuanlage sowie die Ausstellung von beglaubigten Grundbuchauszügen und Abschriften für berechtigte Personen. Grundbucheintragungen erfolgen in der Regel nur auf Antrag und meist auf Grund notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte; viele Anträge werden direkt durch Notare bei Gericht eingereicht. Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist (§ 34 GBO), z. B. Eigentümer, Erwerber, Gläubiger oder deren Bevollmächtigte.

Besonderheiten und praktische Hinweise: Für Eigentumsübertragungen ist neben der notariellen Beurkundung in der Regel die Auflassung (ein Übertragungsakt) und die Eintragung des neuen Eigentümers erforderlich; häufig wird zuvor eine Auflassungsvormerkung bestellt, um die Durchsetzbarkeit der Ansprüche zu sichern. Belastungen wie Grundschulden und Hypotheken werden im Grundbuch eingetragen und sind nach Rangfolge (Eintragungszeitpunkt) zu behandeln. Jede Änderung löst Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) aus; die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert. Grundbuch und Liegenschaftskataster (Flurkarte) sind fachlich miteinander verbunden: für viele Verfahren (z. B. Teilung, Zusammenlegung, Vermessung) ist die Flurstücksnummer und eine Abstimmung mit dem Vermessungsamt erforderlich.

Das Amtsgericht Heilbronn als Träger des zuständigen Grundbuchamts bearbeitet darüber hinaus die zugehörigen gerichtlichen Angelegenheiten: es ist zuständig für zivilgerichtliche Verfahren in seiner Bezirksgrenze sowie für die vollziehenden und freiwilligen Gerichtsbarkeiten, die oft mit grundbuchrechtlichen Fragen zusammenhängen (z. B. Zwangsversteigerungen, Eintragungen nach Gerichtsbeschlüssen). Wegen der zunehmenden Digitalisierung gibt es Möglichkeiten der elektronischen Einreichung und Kommunikation (Elektronischer Rechtsverkehr), viele Notare übermitteln Eintragungsanträge ohnehin elektronisch; dennoch bleiben für bestimmte Vorgänge (z. B. formbedürftige Erklärungen) notarielle Mitwirkung und schriftliche Unterlagen erforderlich.

Für Antragsteller bedeutet das konkret: Vor einem Kauf oder Belastung sollten Sie einen aktuellen Grundbuchauszug vom Amtsgericht Heilbronn anfordern (oder vom Notar beschaffen lassen), um Belastungen, Vormerkungen und Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Für Eintragungen benötigen Sie in der Regel einen notariell beurkundeten Antrag, Identitätsnachweise, ggf. Vollmachten und die Angaben zur Flurstücksnummer. Bei Teilungsverfahren, Grenzänderungen oder Neubildungen von Flurstücken müssen Vermessungsunterlagen und Abstimmungen mit dem zuständigen Vermessungsamt vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Komplexität und Arbeitsaufkommen; Kosten und Formvorschriften sollten vorab geklärt werden.

Da Abläufe, Zuständigkeiten und digitale Angebote sich ändern können, empfiehlt es sich, für konkrete Vorgänge direkt das Amtsgericht Heilbronn bzw. das dortige Grundbuchamt zu kontaktieren oder Informationen auf der offiziellen Webseite des Gerichts einzuholen. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu erforderlichen Unterlagen, Gebühren, Öffnungszeiten und zur Einreichung von Anträgen bzw. zu elektronischen Einreichungsmöglichkeiten.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Benningen am Neckar

Das Grundbuchamt in Benningen am Neckar ist die örtliche Stelle, die die Führung des Grundbuchs für die dortigen Grundstücke und Immobilien sicherstellt. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Verwaltung und fortlaufende Aktualisierung der Grundbucheinträge – etwa Eintragungen und Löschungen von Eigentumsverhältnissen, Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte) und sonstigen Belastungen oder Vormerkungen. Das Amt stellt auf Antrag beglaubigte Grundbuchauszüge aus, prüft die formellen Voraussetzungen bei Umschreibungen und Belastungen und sorgt damit für die grundsätzliche Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.

Organisatorisch ist das Grundbuchamt der Rechtspflege des zuständigen Amtsgerichts zugeordnet; für Benningen am Neckar ist dies das Amtsgericht Heilbronn. Das Amtsgericht hat neben der Verwaltungsführung des Grundbuchs auch die richterliche Zuständigkeit in grundbuchbezogenen Streitfällen – etwa bei Streit um die Eintragung von Rechten, bei Klagen auf Löschung oder Berichtigung und im Vollstreckungsverfahren gegen Grundstücke. Außerdem ist das Amtsgericht Aufsichts‑ und Entscheidungsinstanz, wenn besondere rechtliche Fragen (z. B. Erbauseinandersetzungen mit grundstücksrelevanten Folgen, Zwangsversteigerungen) anfallen.

Besondere Merkmale des Grundbuchwesens sind die hohe Formstrenge und der Publizitätscharakter: Viele Rechtsänderungen an Grundstücken (insbesondere die Übertragung des Eigentums oder die Bestellung von Grundpfandrechten) werden erst mit Eintragung im Grundbuch rechtlich wirksam, und Grundbucheinträge genießen Vertrauensschutz gegenüber Dritten. Praktisch bedeutet das: Notarielle Beurkundung ist fast immer Voraussetzung für die Eintragung; Anträge laufen häufig über Notare, die die Unterlagen beim Grundbuchamt einreichen. Aktuell ist zudem eine schrittweise Digitalisierung zu beobachten (elektronische Registerführung, Online‑Vorgänge), wodurch Abläufe beschleunigt werden, jedoch weiterhin formelle Prüfungen durch das Grundbuchamt erfolgen. Für Bürger und Beteiligte empfiehlt es sich, bei Immobilientransaktionen frühzeitig Notar und Grundbuchamt einzubeziehen, um vollständige Unterlagen und ggf. erforderliche Zustimmungen rechtzeitig vorzulegen. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen noch konkretere Hinweise zu Antragsunterlagen, Gebühren oder Kontaktwegen zum Grundbuchamt Benningen am Neckar und zum Amtsgericht Heilbronn geben.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Benningen am Neckar beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Benningen am Neckar einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Benningen am Neckar falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

Weitere Grundbuchämter in Baden-Württemberg

Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)