Grundbuchamt für Rheinau
Das Grundbuchamt Achern ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Rheinau.
Das Grundbuchamt Achern spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Rheinau
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Rheinau
Rheinstr. 52
77866 Rheinau
Web:
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Ortenaukreis
Gemarkungen:
Zuständiges Amtsgericht für Rheinau
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Rheinau
Amtsgericht Achern
Rathausplatz 4
77855 Achern
E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de
Telefon: 07841 6733-402
Fax: 07841 6733-465
Öffnungszeiten*
Montag: 09:00 – 11:30
Dienstag: 09:00 – 11:30 14:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 11:30
Donnerstag: 09:00 – 11:30 14:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Achern - zuständig für Rheinau
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Achern für Rheinau benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Rheinau
Das Grundbuchamt für Rheinau ist als Abteilung dem zuständigen Amtsgericht Achern angegliedert und erfüllt zentrale Aufgaben im Bereich des Liegenschaftsrechts: Es führt das Grundbuch, in dem sämtliche rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken – Eigentum, Dienstbarkeiten (z. B. Wege- oder Leitungsrechte), Grundschulden und Hypotheken, Vormerkungen und Beschränkungen wie Nießbrauch oder Zwangssicherungen – verbindlich dokumentiert sind. Grundlage der Arbeit sind das Grundbuchrecht (GBO) und die Regelungen des Gerichtsverfassungsrechts: Eintragungen erfolgen nur auf Antrag und in aller Regel nach notariell beurkundeten Erklärungen; viele Eintragungen bedürfen der Einwilligung der Betroffenen oder der Vorlage von Löschungs- bzw. Bewilligungsurkunden (z. B. bei Ablösung von Grundschulden). Die Einsicht in das Grundbuch ist grundsätzlich nur Personen mit berechtigtem Interesse gestattet (z. B. Eigentümer, Käufer, Gläubiger, Notare, Behörden).
Das Amtsgericht Achern selbst nimmt darüber hinaus die typischen Aufgaben eines Amtsgerichts wahr: Es ist zuständig für Zivil- und Familiensachen in erster Instanz, für Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten, für Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren und führt verschiedene Register (z. B. Vereinsregister). Innerhalb dieser Zuständigkeit obliegt dem Gericht auch die Durchführung von Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Grundstücken; entsprechende Termine und Bekanntmachungen werden öffentlich bekannt gemacht und sind für Interessenten wichtig. Für die praktische Abwicklung von Immobilientransaktionen ist oft der örtliche Notar erster Ansprechpartner – der Notar fertigt die Kaufverträge und reicht erforderliche Anträge beim Grundbuchamt ein.
Besonderheiten, die für Rheinau und das Amtsgericht Achern relevant sein können, sind zum einen die regionale Verortung: Rheinau liegt im Ortenaukreis und ist grenznah zur französischen Seite – das kann bei grenzüberschreitenden Verhältnissen oder nachbarschaftsrechtlichen Fragestellungen zusätzliche Abklärungen erforderlich machen (z. B. unterschiedliche Regelungen im Nachbarstaat). Zum anderen ist bei allen Grundbuchangelegenheiten die enge Verzahnung mit dem Liegenschaftskataster (Vermessungsamt) zu beachten: Lage, Flurstücksnummern und Grenzverläufe werden dort geführt, während das Grundbuch die Rechtsverhältnisse an den Flurstücken dokumentiert. Ein weiteres aktuelles Merkmal ist die fortschreitende Digitalisierung: Schriftsätze und Anträge werden zunehmend elektronisch verarbeitet, und Informationen zu Verfahren, Versteigerungsterminen oder Öffnungszeiten sind über die Website des Amtsgerichts bzw. zentrale Justizportale abrufbar.
Für Antragsteller praktisch wichtig ist: Vollständige Unterlagen (bezeichnete Flurstücksnummern/Gemarkung, notariell beurkundete Urkunden, ggf. Löschungsbewilligungen oder Erbscheine), ggf. legitime Vertretungen (Vollmachten), Personalausweis sowie das Nachweisen des berechtigten Interesses bei Einsichtsbegehren vorzubereiten. Aktuelle Öffnungszeiten, Kontaktinformationen und verfahrensspezifische Hinweise (Gebühren, Fristen, elektronische Einreichung) sollten stets auf der Website des Amtsgerichts Achern geprüft werden, da lokale Zuständigkeiten und Abläufe sich ändern können.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Rheinau
Das Grundbuchamt für Rheinau ist die sachlich zuständige Stelle zur Führung und Verwaltung des Grundbuchs für die dort liegenden Grundstücke; organisatorisch ist ein Grundbuchamt in Deutschland dem jeweils örtlichen Amtsgericht zugeordnet – in diesem Fall dem Amtsgericht Achern. Das Grundbuch dient als öffentliches Register über Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte (z. B. Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden), beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Vorkaufsrechte sowie sonstige Eintragungen und Vermerke, die das Grundstück betreffen. Aufgabe des Grundbuchamts ist die sachgerechte, rechtswahrende Fortführung dieser Eintragungen, die Prüfung der Voraussetzungen für Eintragungen und Löschungen sowie die Ausstellung von beglaubigten Abschriften und Auszügen (Grundbuchauszüge) an Berechtigte.
Das dem Grundbuchamt übergeordnete Amtsgericht Achern nimmt als Gericht erste richterliche Aufgaben wahr: es entscheidet in Zivil- und Strafsachen erster Instanz, ist zuständig für Nachlasssachen, Betreuungs- und Pflegschaftsangelegenheiten und führt diverse öffentliche Register. In grundbuchlichen Zusammenhängen wirkt das Amtsgericht u. a. bei Zwangsversteigerungen (Versteigerungsaufsicht und Durchführung), bei der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen, die Grundstücksrechte betreffen, sowie bei der rechtlichen Kontrolle von Eintragungsanträgen mit. Das Amtsgericht ist zugleich administrative und rechtliche Anlaufstelle für Fragen, die über die reine Registerführung hinausgehen.
Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind einige Verfahrensregeln wichtig: Eintragungen ins Grundbuch erfolgen in der Regel nur auf Antrag und meist auf Grundlage notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte (z. B. Eigentumsübertragungen, Grundschuldvereinbarungen). Die Einsicht in das Grundbuch und die Ausstellung von Grundbuchauszügen sind nur berechtigten Personen möglich; das Amt prüft jeweils das berechtigte Interesse. Viele Vorgänge sind gebührenpflichtig; die Kosten richten sich nach den bundes- bzw. landesrechtlichen Kostenordnungen (z. B. Gerichts- und Notarkostengesetz).
Besonderheiten können sich aus der örtlichen Struktur ergeben: in kleineren Gemeinden wie Rheinau erfolgt die praktische Bearbeitung oft zentral über das Amtsgericht Achern, sodass Anfragen, Anträge und Versteigerungsverfahren über dieses Gericht laufen. Zudem wird die Arbeit der Grundbuchämter zunehmend digitalisiert – elektronische Aktenführung, Anbindung an Justizportale und Online-Angebote für Auskünfte werden stufenweise ausgebaut, konkrete digitale Zugangswege und Formulare variieren jedoch nach Bundesland und Gericht.
Wenn Sie konkrete Auskünfte, einen Grundbuchauszug, eine Eintragung oder Informationen zu Zwangsversteigerungen benötigen, empfiehlt es sich, direkt beim Amtsgericht Achern bzw. beim dortigen Grundbuchamt anzufragen oder die Website des Gerichts zu konsultieren. Dort finden Sie Angaben zu Zuständigkeiten, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und Öffnungszeiten sowie Hinweise, ob bestimmte Anträge besser über einen Notar gestellt werden sollten.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Rheinau beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Rheinau beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Rheinau einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Rheinau falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.