Grundbuchamt für Osterburken

Das Grundbuchamt Tauberbischofsheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Osterburken.

Das Grundbuchamt Tauberbischofsheim spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Osterburken

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Osterburken
Marktplatz 3
74706 Osterburken

Web:

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Neckar-Odenwald-Kreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Osterburken

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Osterburken

Amtsgericht Tauberbischofsheim
Würzburger Straße 17
97941 Tauberbischofsheim

E-Mail: poststelle@gbatauberbischofsheim.justiz.bwl.de
Telefon: 09341 9498-0
Fax: 09341 9498-777

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Tauberbischofsheim - zuständig für Osterburken

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Tauberbischofsheim für Osterburken benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Osterburken

Das Grundbuchamt Osterburken ist die für die Grundstücke und Immobilien der betreffenden Gemarkungen zuständige Abteilung des Amtsgerichts Tauberbischofsheim. Seine Hauptaufgabe besteht in der Führung der Grundbücher: darin werden Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte (z. B. Grundschulden, Hypotheken), sonstige Belastungen (Dienstbarkeiten, Nießbrauch) sowie Vormerkungen und Löschungsvermerke verzeichnet. Das Grundbuch stellt damit den offiziellen Nachweis über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken dar und hat für Rechtsverkehr und Grundstücksgeschäfte (Kauf, Beleihung, Übertragungen) zentrale Bedeutung.

Zu den typischen Dienstleistungen und Verfahrensabläufen gehören die Eintragung von Eigentumsübertragungen und Belastungen (meist auf Antrag eines Notars), die Eintragung und Prüfung von Auflassungsvormerkungen zum Schutz künftiger Erwerber, die Ausstellung von Grundbuchauszügen sowie die Durchführung von Eintragungen nach gerichtlicher Entscheidung (z. B. Zwangsvollstreckung in Immobilien, Teilungsversteigerung). Einsicht in das Grundbuch erhält in der Regel nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (z. B. Erwerber, Gläubiger, Notar). Viele Anträge laufen über Notare, weil zahlreiche Verfügungen an Grundstücken notariell zu beurkunden sind.

Das Amtsgericht Tauberbischofsheim als Träger dieses Grundbuchamts übernimmt daneben die allgemeinen Amtsgerichtsaufgaben für den Bezirk: zivil- und strafrechtliche Verfahren in erster Instanz, familien- und betreuungsrechtliche Angelegenheiten, Register- und Zwangsvollstreckungsaufgaben. Organisatorisch ist das Grundbuchamt eine fachliche Einheit innerhalb dieses Gerichts, arbeitet eng mit Kataster- und Vermessungsbehörden sowie mit Notaren und der Verwaltung zusammen und setzt die gesetzlichen Vorgaben des Grundbuch- und Kostenrechts um.

Besonderheiten, die bei örtlichen Grundbuchämtern wie dem in Osterburken zu beachten sind: Viele Vorgänge werden aus praktischen Gründen über Notare abgewickelt; für Eigentümer und Grundstücksinteressenten ist daher die Zusammenarbeit mit einem Notar die übliche Verfahrensweise. Ländliche Strukturen können zu zahlreichen kleinparzellierten Flurstücken, historischen Lasten oder Gemeinheiten führen, was die grundbuchrechtliche Prüfung anspruchsvoll machen kann. Zudem befindet sich die Justizlandschaft im Digitalisierungsprozess; elektronische Aktenführung und elektronische Übermittlungswege werden zunehmend genutzt, dennoch sind für manche Eintragungen noch papiergebundene oder notarielle Nachweise erforderlich.

Praktische Hinweise: Wer einen Grundbuchauszug oder eine Eintragung benötigt, sollte das berechtigte Interesse nachweisen und—insbesondere bei Kauf oder Belastung—die Angelegenheiten über einen Notar regeln lassen; Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Kostentatbeständen (Gerichts- und Notarkosten). Das Grundbuchamt selbst bietet keine Rechtsberatung an; für rechtliche Fragen empfiehlt sich die Konsultation eines Notars oder Anwalts. Bei speziellen Fragen zu Zuständigkeiten, erforderlichen Unterlagen oder zum Verfahrensablauf kann das Amtsgericht Auskunft über formale Abläufe geben.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Osterburken

Das für Osterburken zuständige Grundbuchamt ist beim Amtsgericht Tauberbischofsheim angesiedelt und führt das öffentliche Grundbuch für die ihm zugewiesenen Liegenschaften. Grundlage seiner Arbeit sind die Grundbuchordnung (GBO) und weitere zivilprozessuale und verwaltungsrechtliche Vorschriften; das Amt dokumentiert und sichert damit die Rechtsverhältnisse an Grundstücken – insbesondere Eigentum, beschränkte dingliche Rechte (z. B. Nießbrauch, Wegerechte), Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden) sowie Vormerkungen und Vormerkungsvermerke.

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören:

– Führung und laufende Aktualisierung der Grundbuchblätter (Aufteilung in Bestand, Abteilung I: Eigentumsverhältnisse, Abteilung II: Lasten und Beschränkungen, Abteilung III: Grundpfandrechte).

– Durchführung von Eintragungen, Löschungen und Berichtigungen nach Anträgen, die in der Regel notariell beurkundet oder durch Nachweis eines berechtigten Interesses zu begründen sind.

– Erteilung von Grundbuchauszügen und beglaubigten Abschriften für Berechtigte oder nach Vorlage eines berechtigten Interesses; Erteilung von Auskünften an Behörden, Notare und sonstige berechtigte Stellen.

– Mitwirkung bei Zwangsversteigerungen, der Vollstreckung grundbuchlicher Rechte sowie der Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen im Grundstücksbereich.

Das Amtsgericht Tauberbischofsheim als Träger des Grundbuchamts hat darüber hinaus gerichtliche Zuständigkeiten, die bei Streitigkeiten um Grundstücksrechte relevant werden: es entscheidet in vielen zivilrechtlichen Angelegenheiten, ist zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren und übernimmt übergeordnete Verwaltungs- und Aufsichtsaufgaben gegenüber dem Grundbuchamt. In streitigen Fällen (Eigentums- oder Nutzungsstreitigkeiten, Anfechtung von Eintragungen etc.) sind die dortigen Abteilungen bzw. Kammern die erste gerichtliche Instanz.

Besonderheiten und praktische Hinweise:

– Formvorschriften sind wichtig: Viele Änderungen im Grundbuch (z. B. Eigentumsübertragungen, Bestellung von Grundpfandrechten) bedürfen einer notariellen Urkunde; Anträge müssen vollständig und nach Maßgabe der GBO gestellt werden.

– Für Anfragen und Auszüge benötigt man möglichst genaue Angaben (Grundbuchbezirk/Amtsgericht, Grundbuchblattnummer, Gemarkung und Flurstücksnummer), sonst verlängert sich die Bearbeitungszeit.

– Einsicht ins Grundbuch ist nicht uneingeschränkt öffentlich; in der Regel erhalten nur Personen mit berechtigtem Interesse oder nachweisbarer Betroffenheit Einsicht oder Auszüge.

– Elektronische Verfahren und digitale Übermittlungswege werden zunehmend verwendet (z. B. notarielle Einreichungen elektronisch), dennoch variieren Umfang und Möglichkeiten je nach Gericht; für viele formelle Schritte bleibt der Notar der übliche Vermittler.

– In ländlich geprägten Regionen wie dem Raum Osterburken treten häufiger Besonderheiten wie umfangreiche Flurstücksstrukturen, Forst- und Landwirtschaftsflächen, alte Dienstbarkeiten oder kommunale Sonderrechte auf, die bei Eintragungen und Rechtsklärungen besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Wenn Sie konkrete Auskünfte, einen Grundbuchauszug oder Unterstützung bei einem Antrag benötigen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tauberbischofsheim zu kontaktieren oder einen Notar hinzuzuziehen. Auf Wunsch kann ich Ihnen auch beim Formulieren eines Antrags oder bei der Zusammenstellung der benötigten Angaben helfen.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Osterburken beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Osterburken einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Osterburken falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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