Grundbuchamt für Griesingen

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Griesingen.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Griesingen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Griesingen
Alte Landstraße 51
89608 Griesingen

Web: www.griesingen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Alb-Donau-Kreis

Gemarkungen:
Obergriesingen, Untergriesingen

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Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Griesingen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Griesingen

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Griesingen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Griesingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Griesingen

Das Grundbuch für Griesingen wird nicht als eigenständige Behörde vor Ort geführt, sondern gehört zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Ulm. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ulm ist die zuständige öffentliche Stelle für alle Eintragungen, Auskünfte und Verfügungen zum Grundstücks- und Immobilienbestand in Griesingen. Zu den wesentlichen Informationen, Aufgaben und Besonderheiten lassen sich folgendes zusammenfassen:

Informationen und Zuständigkeit

– Zuständigkeit: Das Grundbuch des Ortes Griesingen wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Ulm verwaltet. Rechtliche Grundlage sind die Grundbuchordnung (GBO) und die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

– Erreichbarkeit: Konkrete Öffnungszeiten, Kontaktadressen und Formulare sind auf der Website des Amtsgerichts Ulm bzw. im Justizportal des Landes Baden‑Württemberg zu finden. Für viele Angelegenheiten wird die Vorlage von Urkunden (meist notarielle Beglaubigungen) erwartet; Notare reichen in der Regel die erforderlichen Anträge beim Grundbuchamt ein.

Aufgaben des Grundbuchamts / Amtsgerichts Ulm

– Führung des Grundbuchs: Das Grundbuchamt führt das amtliche Register zu Eigentumsverhältnissen, dinglichen Rechten (z. B. Grundschulden, Hypotheken), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte) und sonstigen Belastungen an Grundstücken in Griesingen. Das Grundbuch gliedert sich dabei typischerweise in die Abteilungen I (Eigentum), II (rechtliche Einschränkungen und Lasten zugunsten Dritter, z. B. Dienstbarkeiten) und III (Hypotheken, Grundschulden, Grundpfandrechte).

– Eintragungen und Löschungen: Es nimmt Eintragungen vor (z. B. Eigentumsübertragungen, Vormerkungen wie die Auflassungsvormerkung, Grundpfandrechte) und löscht sie (z. B. wenn Darlehen getilgt sind). Formell prüft das Amt die Voraussetzungen für eine Eintragung und veranlasst die Entscheidung des zuständigen Grundbuchrichters.

– Prüfung von Voraussetzungen: Das Amt prüft formale Voraussetzungen (Vollständigkeit, notarielle Beurkundung, Registrierungsvoraussetzungen) und entscheidet über die Eintragung bzw. Ablehnung. Maßgeblich ist regelmäßig ein notariell beglaubigter Antrag.

– Auskünfte und Grundbuchauszüge: Grundbuchauszüge werden auf Antrag erteilt, aber nicht jedermann steht das Grundbuch mit uneingeschränkter Einsicht offen. Einsicht und Auszug erhalten Personen mit berechtigtem Interesse (Eigentümer, Belastungsberechtigte, Kaufinteressenten mit Vorvertrag/Notarvertrag etc.).

– Vormerkungen und Sicherungen: Das Amt nimmt Sicherungseintragungen vor (Auflassungsvormerkung zum Schutz des Käufers, Vormerkungen zur Sicherung von Rechten), die den Vorrang bestimmter Rechtsverhältnisse sichern.

– Mitwirkung bei Grundstücksänderungen: Bei Grundstücksteilungen, -zusammenlegungen, Grenzveränderungen oder ähnlichen Änderungen arbeitet das Grundbuchamt mit Katasteramt/Vermessungsbehörde zusammen und trägt veränderte Verhältnisse ins Grundbuch ein.

– Sonstige gerichtliche Aufgaben: Das Amtsgericht Ulm erfüllt darüber hinaus die üblichen Funktionen eines Amtsgerichts (zivil-, familien- und betreuungsrechtliche Angelegenheiten, Nachlasssachen), wozu auch die richterliche Entscheidung über streitige Fragen des Grundbuchs zählt.

Besonderheiten und Praxis-Tipps

– Notwendigkeit der notariellen Beurkundung: Viele Maßnahmen (insbesondere Eigentumsübertragungen, Belastungen durch Grundschulden etc.) setzen eine notarielle Urkunde voraus. Notarielle Verträge werden zumeist vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht, weshalb Privatpersonen selten direkt alle Unterlagen selbst vorlegen müssen.

– Berechtigtes Interesse für Einsicht: Die Einsicht in das Grundbuch ist kein allgemeines Bürgerrecht; ein berechtigtes Interesse muss glaubhaft gemacht werden. Häufig genügt die Vorlage eines notariellen Kaufvertrags oder einer Vollmacht.

– Auflassungsvormerkung: Zur Sicherung des Anspruchs eines Käufers auf Eigentumsübertragung wird oft eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Diese sichert die Rechtsposition gegenüber nachträglichen Verfügungen des Verkäufers.

– Fristen und Bearbeitungszeiten: Bearbeitungszeiten können variieren, insbesondere bei komplexen Eintragungen oder wenn noch ergänzende Unterlagen benötigt werden. Für Standardvorgänge arbeiten Grundbuchamt und Notariat routiniert zusammen, dennoch sollte bei Kauf- oder Finanzierungsplänen ausreichend Zeit eingeplant werden.

– Gebühren und Kosten: Für Eintragungen, Auskünfte und Registerauszüge fallen Gebühren an (gerichtliche Kosten nach den gesetzlichen Gebührenordnungen). Konkrete Beträge richten sich nach Art und Umfang der Rechtsgeschäfte; Notar und Gericht informieren hierzu.

– Digitalisierung: Die Justiz in Deutschland digitalisiert schrittweise ihre Register- und Kommunikationsprozesse. Welche Dienste (z. B. elektronische Antragstellung oder elektronische Grundbuchführung) konkret beim Amtsgericht Ulm verfügbar sind, kann variieren; aktuelle Informationen gibt das Justizportal des Landes bzw. die Gerichtshomepage.

– Zusammenarbeit mit Kataster/Amt für Liegenschaften: Viele Änderungen im Grundbuch setzen verlässliche flächenmäßige Festlegungen voraus; deshalb besteht enge Kooperation mit dem Kataster/Liegenschaftsamt (Vermessungsamt).

Praktische Hinweise für Bürger und Käufer in Griesingen

– Nutzen Sie für Immobilienkauf und -belastung stets einen Notar; dieser übernimmt die Antragstellung beim Grundbuchamt und berät zu den rechtlichen Sicherungen (Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen, Eintragungen).

– Fordern Sie vor Kaufabschluss einen aktuellen Grundbuchauszug an (oder lassen Sie ihn vom Notar anfordern), um Belastungen oder Beschränkungen zu erkennen.

– Bei Fragen zur Zuständigkeit, notwendigen Unterlagen, Gebühren oder konkreten Abläufen wenden Sie sich an das Amtsgericht Ulm bzw. an die dortigen Mitarbeiter des Grundbuchamts oder informieren sich online über die offiziellen Justizportale.

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen auf Wunsch die genauen Kontaktinformationen, Öffnungszeiten und die zuständigen Ansprechpersonen des Amtsgerichts Ulm heraussuchen oder eine Checkliste mit den Unterlagen für einen Immobilienkauf bzw. eine Grundbucheintragung zusammenstellen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Griesingen

Das Grundbuchamt ist die Abteilung des Amtsgerichts, die für die Führung des Grundbuchs und alle damit zusammenhängenden Rechtsvorgänge zuständig ist. Für Gemeinden wie Griesingen werden Eintragungen und Auskünfte in der Regel durch das dem Bezirk zugeordnete Amtsgericht (hier: Amtsgericht Ulm) vorgenommen. Das Grundbuch dokumentiert in offiziell beglaubigter Form wer Grundstückseigentümer ist (Abteilung I) und welche Rechte und Belastungen auf dem Grundstück liegen, etwa Dienstbarkeiten/Nutzungsrechte oder Vormerkungen (Abteilung II) sowie Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden (Abteilung III). Die Eintragungen schaffen Rechtssicherheit: wer im Grundbuch als Eigentümer steht, gilt grundsätzlich als solcher (öffentlicher Glaube des Grundbuchs).

Aufgaben des Grundbuchamts/Amtsgerichts umfassen:

– Führung, Pflege und Änderung des Grundbuchs (Eintragungen, Löschungen, Berichtigungen).

– Durchführung der formellen Umsetzungen von Immobiliengeschäften: Eigentumsumschreibungen werden erst durch die Eintragung wirksam; viele Eintragungen setzen eine notarielle Urkunde voraus (z. B. Kaufvertrag).

– Eintragung und Verwaltung von Sicherungsrechten (Grundpfandrechte) für Banken und Kreditgeber.

– Behandlung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Erwerbsanspruchs des Käufers).

– Erteilung von Grundbuchauszügen und Einsicht (zugänglich bei berechtigtem Interesse; Notare, Rechtsanwälte und berechtigte Personen/Gläubiger sind regelmäßig zugangsfähig).

– Durchführung von Zwangsversteigerungen und Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit Grundstücken sowie Anordnung und Begleitung entsprechender Vollstreckungsverfahren.

Besonderheiten und praktische Hinweise:

– Öffentlicher Glaube vs. eingeschränkter Zugang: Das Grundbuch schützt die Rechtssicherheit der Einträge; tatsächliche Einsicht oder Auszug erhält jedoch nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Notarielle Beteiligte haben in der Regel direkten Zugriff.

– Formvorschriften: Viele Eintragungen (insbesondere Eigentumsübertragungen, Belastungen) sind an notarielle Form und bestimmte Nachweise gebunden. Ohne Eintragung ist z. B. der Kauf nicht gegenüber Dritten wirksam.

– Abgrenzung zu anderen Verzeichnissen: Nicht alle öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen sind im Grundbuch vermerkt (z. B. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der Baubehörde geführt).

– Elektronische Verfahren: Seit einigen Jahren wird die Führung des Grundbuchs zunehmend elektronisch unterstützt; Anträge, Abfragen und Zustellungen erfolgen teilweise digital oder über beruflich zugelassene Zugänge (Notare, Rechtsanwälte).

– Gebühren/Fristen: Vorgänge im Grundbuch- und Zwangsversteigerungsverfahren sind gebührenpflichtig; Höhe und Fälligkeit richten sich nach den einschlägigen Gebührenordnungen. Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität variieren.

Für konkrete Vorgänge in Griesingen (z. B. Kauf, Belastung, Einsicht) ist es üblich, sich über den jeweils zuständigen Zugang des Amtsgerichts Ulm bzw. über einen Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, da viele Schritte form- und fristgebunden sind. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen einen kompakten Ablauf für einen Immobilienkauf, für die Beantragung eines Grundbuchauszugs oder für die Eintragung einer Grundschuld erstellen — oder prüfen, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall nötig sind.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Griesingen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Griesingen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Griesingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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