Grundbuchamt für Eberstadt

Das Grundbuchamt Heilbronn ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Eberstadt.

Das Grundbuchamt Heilbronn spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Eberstadt

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Eberstadt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Web:

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Heilbronn

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Eberstadt

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Eberstadt

Amtsgericht Heilbronn
Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn

E-Mail: Poststelle@gbaheilbronn.justiz.bwl.de
Telefon: 07131 3898-500
Fax: 07131 3898-900

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Heilbronn - zuständig für Eberstadt

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Heilbronn für Eberstadt benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Eberstadt

Das Grundbuchamt für Eberstadt ist dem zuständigen Amtsgericht in Heilbronn zugeordnet und nimmt die zentrale Funktion der öffentlichen Buchführung über die Rechte an Grundstücken in seinem Grundbuchbezirk wahr. Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Führung und fortlaufende Aktualisierung der Grundbücher (Eintrag von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Beschränkungen), die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauchsrechte sowie Vormerkungen zur Sicherung von Anspruchsrechten (etwa Auflassungsvormerkung beim Immobilienkauf). Außerdem stellt das Grundbuchamt beglaubigte Auszüge und Abschriften des Grundbuchs aus, prüft vorgelegte Urkunden und Anträge auf Eintragungen auf formelle und rechtliche Voraussetzungen und arbeitet eng mit Notaren zusammen, da viele Eintragungen (insbesondere Eigentumsübertragungen und Grundpfandrechte) nur aufgrund notariell beurkundeter Dokumente vorgenommen werden.

Zugriffsberechtigt auf Grundbuchauszüge sind in der Regel der Eigentümer, Inhaber von im Grundbuch eingetragenen Rechten, Notare sowie Dritte mit einem nachgewiesenen berechtigten Interesse; unbeschränkte Einsicht für Außenstehende gibt es nicht. Gebühren werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erhoben; auch für Auszüge, Abschriften und Eintragungen fallen Kosten an. Für die Beantragung von Eintragungen sind meist die Vorlage der urschriftlichen bzw. öffentlich beglaubigten Urkunden, ggf. Vollmachten, Identitätsnachweise und – bei Löschungen von Grundpfandrechten – Löschungsbewilligungen oder Verfügungen erforderlich. Viele Vorgänge laufen über den Notar, der die erforderlichen Anträge an das Grundbuchamt übermittelt; in Ausnahmefällen oder bei Streitigkeiten können auch gerichtliche Entscheidungen erforderlich sein.

Das Amtsgericht Heilbronn selbst erfüllt neben der Aufgabe des Grundbuchamts weitere typische Amtsgerichtsaufgaben: Zuständigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten in erster Instanz, Familien-, Betreuungs- und Nachlasssachen sowie Zwangsvollstreckungen und viele weitere Bereiche der örtlichen Gerichtsbarkeit. Besonderheiten im regionalen Ablauf können sein, dass für kleinere Ortsteile wie Eberstadt eine Zweigstelle oder eine örtliche Zuständigkeit geführt wird, während komplexere oder strittige Angelegenheiten zentral im Amtsgericht Heilbronn bearbeitet werden. Außerdem werden moderne Verwaltungswege zunehmend elektronisch unterstützt (z. B. elektronischer Rechtsverkehr mit Anwälten und Notaren), was die Kommunikation und Einreichung von Unterlagen beschleunigen kann, jedoch in vielen Fällen weiterhin die notarielle Form voraussetzt.

Praktische Hinweise: Bei Immobilienkauf oder -finanzierung frühzeitig notarielle Beratung einholen, erforderliche Unterlagen vollständig bereithalten (Notarurkunden, Zahlungsnachweise, Löschungsbewilligungen), mit Bearbeitungszeiten rechnen und die Gebührenordnung (GNotKG) berücksichtigen. Wer einen Grundbuchauszug benötigt, sollte prüfen, ob ein berechtigtes Interesse besteht bzw. den Weg über den beurkundenden Notar wählen. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen konkrete Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten des Grundbuchamts Eberstadt bzw. des Amtsgerichts Heilbronn heraussuchen oder eine Checkliste für die Einreichung von Unterlagen erstellen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Eberstadt

Das Grundbuchamt für den Grundbuchbezirk Eberstadt ist die sachlich zuständige Abteilung des Amtsgerichts Heilbronn und führt das öffentliche Register über die Grundstücke in diesem Stadtteil. Aufgabe des Grundbuchamts ist es, die Eintragungen über Eigentum, Belastungen (z. B. Grundschulden, Hypotheken), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Vormerkungen und sonstige Rechte an Grundstücken zu führen, zu ändern und zu löschen. Jede Eintragung im Grundbuch hat konstitutiven oder deklaratorischen Charakter und bildet die rechtliche Grundlage für Grundstücksverkehr, Beleihungen und rechtliche Sicherungen. Zur Durchführung von Eintragungen arbeitet das Grundbuchamt eng mit Notaren zusammen: viele Verfügungen über Grundstücke bedürfen einer notariellen Beurkundung, auf deren Grundlage das Gericht die Eintragung vornimmt.

Darüber hinaus stellt das Grundbuchamt Auskünfte und beglaubigte Grundbuchauszüge aus, prüft Anträge auf Einsichtnahme (hierfür ist in der Regel ein berechtigtes Interesse nachzuweisen) und erledigt die Formalien bei Zwangsversteigerungen, Insolvenzen oder Erbangelegenheiten, soweit diese das Grundstücksrecht betreffen. Gebühren und Auslagen richten sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen (u. a. GNotKG). In seiner Funktion als Teil des Amtsgerichts nimmt die Stelle außerdem Aufgaben des Zwangsvollstreckungs- und Versteigerungsrechts wahr, wenn Grundstücke betroffen sind.

Besonderheiten für Eberstadt / Amtsgericht Heilbronn: Der Grundbuchbezirk Eberstadt wird vom Amtsgericht Heilbronn zentral verwaltet, sodass schriftliche oder elektronische Anträge, Einsichtsgesuche und Anträge auf Eintragungen über dieses Amtsgericht laufen. Für Eigentümer, Käufer oder Banken ist wichtig: die korrekte Flurstücksnummer und ggf. der amtliche Lageplan bzw. Katasterauszug zu kennen; Kataster-/Vermessungsfragen werden weiterhin vom zuständigen Katasteramt (Vermessungsamt) betreut, arbeiten aber eng mit dem Grundbuchamt zusammen. Aktuell finden bundesweit bzw. in den Ländern schrittweise Digitalisierungen statt (z. B. elektronischer Rechtsverkehr und Einführung elektronischer Grundbücher); deshalb sind Antragswege und Verfahrensabläufe im Wandel — konkrete Details, Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und mögliche Online‑Services sollten daher direkt beim Amtsgericht Heilbronn bzw. auf dessen Website geprüft werden.

Praktische Hinweise: Bei Grundbuchsangelegenheiten empfiehlt es sich, vorab die nötigen Unterlagen (notarielle Urkunden, Ausweisdokumente, Handelsregisterauszug bei juristischen Personen, Flurstücksangaben) bereitzuhalten und sich bei Fragen an einen Notar oder direkt an das Grundbuchamt des Amtsgerichts Heilbronn zu wenden. Für Auskünfte über konkrete Abläufe, aktuelle Gebühren oder digitale Einreichungsmöglichkeiten ist die offizielle Kontaktstelle des Amtsgerichts die verlässlichste Informationsquelle.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Eberstadt beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Eberstadt einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Eberstadt falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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