Grundbuchamt für Süßen
Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Süßen.
Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Süßen
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Süßen
Heidenheimer Straße 30
73079 Süßen
Web: www.suessen.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Göppingen
Gemarkungen:
Zuständiges Amtsgericht für Süßen
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Süßen
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438
Öffnungszeiten*
Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Süßen
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Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Süßen
Das für Süßen geführte Grundbuchamt ist Teil der amtlichen Grundbuchverwaltung, die beim zuständigen Amtsgericht (hier: Amtsgericht Ulm) angesiedelt ist. Seine Hauptaufgabe besteht in der Führung des Grundbuchs nach der Grundbuchordnung (GBO): Zu jedem Grundstück werden Bestandsverzeichnis (Flurstücksangaben), Inhaber des Eigentums (Abteilung II) sowie Lasten und Beschränkungen wie Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Vormerkungen (Abteilung III) chronologisch und rechtsverbindlich eingetragen. Das Grundbuch dokumentiert damit die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in Süßen und ist maßgeblich für Verkehrssicherheit und Rechtsschutz im Immobilienverkehr.
Typische Aufgaben und Leistungen des Grundbuchamts Süßen / Amtsgerichts Ulm:
– Führung und Aktualisierung der Grundbuchblätter (Eintragungen, Änderungen, Löschungen).
– Prüfung und Durchführung von Anträgen auf Eigentumsumschreibung, Eintragung oder Löschung von Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Nutzungs- und Nießbrauchsrechten.
– Eintragung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung) zum Schutz künftiger Erwerberrechte.
– Erteilung von beglaubigten oder nicht beglaubigten Grundbuchauszügen bzw. Abschriften an Berechtigte (Auskunft nur bei berechtigtem Interesse).
– Mitwirkung beim Vollzug von Zwangsversteigerungen / Zwangsmaßnahmen; das Amtsgericht Ulm führt Zwangsversteigerungsverfahren durch, wenn dies gesetzlich angeordnet ist.
– Zusammenarbeit mit Notaren, Rechtsanwälten, Finanzämtern (z. B. Flächen- und Grunderwerbsteuerangelegenheiten), Katasterbehörden (Flurstücksangaben) und anderen Behörden.
Wichtige Verfahrenshinweise und Besonderheiten:
– Formvorschriften: Viele Eintragungen (insbesondere Eigentumsübertragungen und Sicherungsrechte) erfordern notarielle Beurkundung oder zumindest eine notariell beglaubigte Urkunde. Ohne die vorgeschriebene Urkunde kann das Grundbuchamt die Eintragung nicht vornehmen.
– Einsicht und Auskunft: Das Grundbuch ist nicht allgemein öffentlich. Einsicht sowie Grundbuchauszüge werden nur Personen mit gesetzlichem oder berechtigtem Interesse – z. B. Eigentümer, Notar, Gläubiger mit berechtigtem Interesse oder durch Vollmacht bevollmächtigte Personen/Anwälte – erteilt.
– Vormerkungen: Zur Sicherung zukünftiger Rechte (z. B. aus einem Kaufvertrag) empfiehlt sich die Bestellung einer Auflassungsvormerkung; sie sichert vorrangig den Anspruch auf Eigentumsumschreibung.
– elektronischer Zugriff / Digitalisierung: Viele Amtsgerichte bieten mittlerweile elektronische Aktenführung und Online‑Dienste an; die konkrete Verfügbarkeit beim Amtsgericht Ulm sollte über dessen Website geprüft werden.
– Gebühren: Rechtshandlungen im Grundbuch sind gebührenpflichtig; die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz bzw. der jeweiligen Gebührenordnung. Notar- und Gerichtskosten sind gesondert zu beachten.
– Formale Unterlagen: Für Anträge sind regelmäßig: Nachweis der Identität, die zustellfähige Adresse, ggf. Vollmachten, die notarielle Urkunde (z. B. Kaufvertrag, Grundschuldvertrag), Flurstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück), und gegebenenfalls Steuerbescheinigungen (z. B. Grunderwerbsteuer-Nachweis) vorzulegen.
Praktische Hinweise für Antragsteller:
– Vor Einleitung von Immobilientransaktionen sollte frühzeitig ein Notar hinzugezogen werden; dieser bereitet die erforderlichen Urkunden vor und reicht oft die Anträge beim Grundbuchamt ein.
– Wer einen Grundbuchauszug benötigt, prüft zunächst, ob er ein berechtigtes Interesse hat; notwendige Unterlagen (Vollmachten, Ausweiskopien) bereithalten.
– Für konkrete Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Gebührenhöhe, Formulare und Online‑Services empfiehlt es sich, die Website des Amtsgerichts Ulm zu besuchen oder telefonisch nachzufragen. Dadurch lassen sich Wartezeiten und formale Mängel vermeiden.
Zusammenfassend ist das Grundbuchamt für Süßen die zuständige Stelle zur rechtlich verbindlichen Verwaltung aller Grundstücksrechte in dieser Gemeinde; die fachliche und formale Organisation liegt beim Amtsgericht Ulm, das die Eintragungs-, Prüfungs- und Zwangsverfahren im Bereich des Grundbuchrechts durchführt. Für konkrete Vorgänge, Gebührenangaben oder Öffnungszeiten sollten Sie direkt beim Amtsgericht Ulm bzw. auf dessen Online‑Portal aktuelle Informationen einholen.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Süßen
Das Grundbuchamt in Süßen führt das für die jeweilige Gemarkung geführte Grundbuch: es dokumentiert Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte (z. B. Grundpfandrechte/Hypotheken, Rentenschulden), beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) sowie sonstige Eintragungen wie Vorkaufsrechte oder Vormerkungen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register mit besonderer Beweiskraft; Eintragungen können nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen und sind maßgeblich für Rechtssicherheit bei Grundstücksverkehr und Kreditvergaben.
Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts Süßen gehören die Führung und fortlaufende Aktualisierung der Grundbücher, die Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung, Löschung oder Berichtigung (in der Regel auf Grundlage notariell beurkundeter Erklärungen), die Ausstellung von Grundbuchauszügen an Berechtigte sowie die Durchführung und Abwicklung von Zwangsversteigerungen im Zuständigkeitsbereich. Das Amt erteilt Auskünfte nur in den gesetzlich zulässigen Fällen; Auszüge und Abschriften sind kostenpflichtig und nur berechtigten Personen beziehungsweise nach gesetzlicher Regelung zugänglich.
Das Amtsgericht in Ulm nimmt gegenüber dem Grundbuchamt eine gerichtliche und überwachende Funktion wahr: es trifft Entscheidungen bei streitigen Anträgen auf Berichtigung des Grundbuchs, entscheidet über Anträge, die nicht ausschließlich verwaltungsrechtlich erledigt werden können, und ist zuständig für Zwangsversteigerungsverfahren, die bei Grundpfandrechten häufig eine Rolle spielen. Außerdem obliegt dem Amtsgericht die Aufsicht über Notare in seinem Bezirk (z. B. bei notariellen Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen), sodass viele formellen Schritte zwischen Notar, Grundbuchamt und Amtsgericht verknüpft sind.
Besonderheiten, die in der Praxis auftreten können: Kleinere Ortsgrundbuchämter wie in Süßen arbeiten eng mit dem jeweiligen Amtsgericht zusammen und sind zunehmend digitalisiert — das elektronische Grundbuch und elektronische Verfahrenswege beschleunigen Abläufe, bringen aber auch formale Anforderungen mit sich. Für Rechtsverkehr und Sicherheit ist wichtig: Grundstücksübertragungen bedürfen in der Regel der notariellen Beurkundung, Eintragungen erfolgen erst nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, und bei Unklarheiten oder Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht (hier: Ulm) die Entscheidungsinstanz. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeiten, Einreichungswegen, Gebühren und Öffnungszeiten empfiehlt es sich, die Websites des Amtsgerichts Ulm bzw. der Stadt Süßen oder eine direkte telefonische Anfrage beim dortigen Grundbuchamt zu nutzen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Süßen beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Süßen beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Süßen einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Süßen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.