Grundbuchamt für Drackenstein
Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Drackenstein.
Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Drackenstein
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Drackenstein
Hauptstraße 28
73345 Drackenstein
Web: www.drackenstein.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Göppingen
Gemarkungen:
Zuständiges Amtsgericht für Drackenstein
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Drackenstein
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438
Öffnungszeiten*
Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Drackenstein
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Drackenstein benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Drackenstein
Das Grundbuchamt für Drackenstein ist die amtliche Stelle, die alle rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erfasst und verwaltet. Zuständig ist das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht – in dem hier genannten Fall beim Amtsgericht Ulm. Aufgaben, Abläufe und Besonderheiten lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
Das Aufgabenspektrum
Das Grundbuchamt führt das Grundbuchblatt für jedes Flurstück und jede Liegenschaft: Eigentümerangaben, Lasten und Beschränkungen (z. B. Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wegerechte), Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs) sowie Löschungen und Berichtigungen. Das Amt erteilt Grundbuchauszüge an Berechtigte, nimmt Eintragungsanträge entgegen, prüft Unterlagen und führt Eintragungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen durch. Es arbeitet eng mit Notaren, dem Kataster-/Vermessungsamt und weiteren Gerichtsabteilungen zusammen.
Wichtige Verfahrensregeln
Viele Veränderungen im Grundbuch – insbesondere Eigentumsübertragungen, Bestellung oder Löschung von Grundpfandrechten – erfolgen aufgrund notariell beurkundeter Urkunden. Das Grundbuchamt prüft die formellen Voraussetzungen und trägt die Änderungen ein. Für Käufer ist die Auflassungsvormerkung ein wichtiges Instrument: sie sichert das Anwartschaftsrecht und verhindert, dass der Veräußerer das Grundstück nochmals belastet oder verkauft. Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (z. B. Eigentümer, Gläubiger, Notar, Käufer mit Vollmacht).
Spezielle Fälle und Besonderheiten
– Erbschaft und Umwandlung: Bei Erbfällen verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein oder andere geeignete Erbnachweise (z. B. gemeinschaftliche Erklärungen oder Verfügung von Todes wegen mit wirksamer Handhabung).
– Berichtigungen: Sachliche Fehler oder veraltete Eintragungen müssen mit Urkunden oder gerichtlichen Entscheidungen belegt werden; teilweise sind gerichtliche Verfahren notwendig.
– Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftskataster: Das Grundbuch kennt keine flurstücksbezogenen Veränderungen (Grenzänderungen, Vermessungen) ohne Einbindung des Katasteramts; für Teilungen oder Zusammenlegungen sind Vermessungsunterlagen erforderlich.
– Elektronische Verfahren: Viele Amtsgerichte arbeiten inzwischen elektronisch; notarielle Registeranmeldungen werden häufig elektronisch übermittelt, und Anfragen/Anträge können teils digital oder per Post erfolgen. Zugangsregelungen und der Umfang digital verfügbarer Leistungen können je nach Gericht unterschiedlich sein.
Praktische Hinweise für Antragsteller
Wenn Sie eine Auskunft, eine Eintragung oder eine Löschung beantragen wollen, halten Sie möglichst genau folgende Angaben bereit: Grundbuchblattnummer oder Lage/Flurstücksnummer (Gemarkung, Flur, Flurstück), Personaldaten der Beteiligten, die maßgeblichen Urkunden (Notarvertrag, Vollmachten, Erbnachweise, Gerichtsurteile) und bei Bedarf Kontaktdaten Ihres Notars oder Rechtsanwalts. Rechnen Sie mit Bearbeitungszeiten von mehreren Tagen bis Wochen; dringende Sicherungen lassen sich durch Vormerkungen beschleunigen. Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind abgabenpflichtig.
Erreichbarkeit und Formalitäten
Konkrete Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Gebührenordnungen und die Frage, ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist, erfahren Sie am verlässlichsten über die Internetseite des Amtsgerichts Ulm oder telefonisch beim Grundbuchamt dort. Viele Anliegen werden heute schriftlich oder über den Notar abgewickelt; für reine Auskünfte oder Kopien kann ein schriftlicher Antrag zusammen mit einem Berechtigungsnachweis genügen.
Zusammenfassung
Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ulm gewährleistet Rechtssicherheit bei Grundstücksgeschäften für Orte wie Drackenstein: Es dokumentiert Eigentum, schützt Erwerber durch Vormerkungen, verwaltet Belastungen und arbeitet mit Notaren und Katasterbehörden zusammen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Nachweise bei Erbfällen, notarielle Formpflichten und die oft längeren Bearbeitungszeiten sowie die eingeschränkte Einsicht für Unbefugte.
Gern recherchiere ich für Sie die aktuellen Kontaktdaten, Öffnungszeiten oder Berechtigungsformulare des Grundbuchamts beim Amtsgericht Ulm oder erstelle eine Checkliste für einen konkreten Vorgang (Kauf, Grundschuld, Erbfall). Möchten Sie das?
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Drackenstein
Das Grundbuchamt für Drackenstein ist die amtliche Stelle, die für die Führung und Pflege des Liegenschaftsregisters (Grundbuchs) der Gemeinde zuständig ist. Organisatorisch ist das Grundbuchamt dem zuständigen Amtsgericht (in diesem Fall üblicherweise dem Amtsgericht Ulm) zugeordnet; das Gericht trägt die fachliche Verantwortung, während die praktische Bearbeitung durch die jeweilige Dienststelle erfolgt. Im Grundbuch werden für jedes Grundstück alle rechtlich erheblichen Verhältnisse dokumentiert: die Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), dingliche Belastungen und Beschränkungen wie Dienstbarkeiten, Nießbrauch oder Vormerkungen (Abteilung II) sowie Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden (Abteilung III). Jedes Grundstück ist über ein eigenes Grundbuchblatt und eine Blattnummer eindeutig gekennzeichnet.
Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Prüfung und Vornahme von Eintragungen (zum Beispiel Eigentumsumschreibungen nach Erwerb, Eintragung oder Löschung von Grundschulden, Eintragung von Auflassungsvormerkungen), die Sicherstellung der Rangordnung der Rechte, die Führung von Vermerken und die Durchführung von Maßnahmen nach rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen (etwa Zwangsversteigerungen). Wesentlicher Verfahrensgrundsatz ist, dass viele Änderungen im Grundbuch nur auf Antrag und nach Vorlage der hierfür erforderlichen rechtserzeugenden Urkunden (häufig notariell beurkundete Verträge) vorgenommen werden. Die Eintragung ist in der Regel ein rechtsbezeugender Akt des Amtsgerichts, der Rechtsverhältnisse öffentlich und für Dritte erkennbar macht.
Bezüglich Einsicht und Zugang gilt: Das Grundbuch ist nicht uneingeschränkt öffentlich. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist (z. B. Eigentümer, Gläubiger, Notar oder jemand, der ein konkretes Rechtsgeschäft beabsichtigt). Notare und Gerichte haben privilegierten Zugriff; Drittinteressierte können gegen Nachweis eines rechtlichen Interesses oder mit Zustimmung der Berechtigten einen Auszug beantragen. Gebühren für Auskünfte, Auszüge und Eintragungen richten sich nach den einschlägigen Kostengesetzen (z. B. GNotKG/GKG). Zeitrahmen für Eintragungen kann variieren und hängt von Vollständigkeit der Unterlagen und Bearbeitungsaufwand ab.
Besonderheiten, die für Drackenstein relevant sein können (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Da das Grundbuchamt örtlich der Einheit des Amtsgerichts Ulm zugeordnet ist, laufen rechtliche Maßnahmen wie Zwangsversteigerungen, Löschungsanträge oder Streitentscheidungen über das Amtsgericht Ulm. Für Immobilienvorgänge ist außerdem stets die Abstimmung mit dem Liegenschaftskataster (Vermessungs- / Flurstücksangaben) sowie mit dem örtlichen Bauamt der Gemeinde sinnvoll — das Grundbuch dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse, das Kataster liefert die vermaßten Flurstücksinformationen und das Bauamt Informationen zu zulässiger Nutzung und Bebauungsplänen. In ländlich geprägten Gemeinden wie Drackenstein treten häufig Themen wie Erbfolge, landwirtschaftliche Nutzungsrechte, Wegerechte oder Denkmalschutz auf, die bei der Prüfpflicht des Grundbuchamts berücksichtigt werden müssen.
Praktische Hinweise: Grundstückskauf, Bestellung oder Löschung von Sicherungsrechten sollten über einen Notar abgewickelt werden; dieser reicht die notwendigen Unterlagen beim Grundbuchamt ein und begleitet das Verfahren. Bei Fragen zu konkreten Grundbuchauskünften, Blattnummern oder laufenden Verfahren empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Amtsgericht Ulm (bzw. der für Drackenstein zuständigen Grundbuchstelle) aufzunehmen oder rechtlichen Rat/Notar hinzuzuziehen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Drackenstein beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Drackenstein beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Drackenstein einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Drackenstein falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.