Grundbuchamt für Durmersheim
Das Grundbuchamt Achern ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Durmersheim.
Das Grundbuchamt Achern spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Durmersheim
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Durmersheim
Rathausplatz 1
76448 Durmersheim
Web: www.durmersheim.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Rastatt
Gemarkungen:
Zuständiges Amtsgericht für Durmersheim
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Durmersheim
Amtsgericht Achern
Rathausplatz 4
77855 Achern
E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de
Telefon: 07841 6733-402
Fax: 07841 6733-465
Öffnungszeiten*
Montag: 09:00 – 11:30
Dienstag: 09:00 – 11:30 14:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 11:30
Donnerstag: 09:00 – 11:30 14:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Achern - zuständig für Durmersheim
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Achern für Durmersheim benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Durmersheim
Das Grundbuchamt für Durmersheim ist die Dienststelle, die für die Führung des Grundbuchs der in Durmersheim liegenden Grundstücke zuständig ist; die fachliche und gerichtliche Aufsicht sowie die Zuständigkeit für grundbuchrechtliche Entscheidungen liegen beim zuständigen Amtsgericht (hier: Amtsgericht Achern). Das Grundbuch selbst ist ein amtliches Verzeichnis, in dem Eigentumsverhältnisse, dingliche Belastungen (z. B. Hypotheken, Grundschulden), Vormerkungen und sonstige Rechte an Grundstücken dokumentiert werden. Grundlage für Eintragungen sind in der Regel notariell beurkundete Erklärungen; das Grundbuch dient damit der Rechtssicherheit im Immobilienverkehr.
Zu den klassischen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Sicherung der Grundbuchblätter, die Vornahme von Eintragungen (z. B. Eigentumsumschreibungen nach Kauf, Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten), die Eintragung von Vormerkungen und Auflassungsvormerkungen, die Berichtigung offensichtlicher Fehler sowie die Durchführung von Anträgen auf Einsicht oder Ausstellung von Grundbuchauszügen. Praktisch gehört dazu auch die Prüfung der formellen Voraussetzungen für Eintragungen (z. B. Vorlage notarieller Urkunden, Zustimmungen von Ehepartnern) und die Abwicklung der Gebühren- und Vollstreckungsbelange im Zusammenhang mit dem Grundbuchverfahren (Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Kostenvorschriften, z. B. GNotKG/VO).
Wichtige Besonderheiten und Hinweise in der Praxis sind: Einsicht in das Grundbuch ist nicht uneingeschränkt öffentlich; sie wird nur Personen mit berechtigtem Interesse oder durch Bevollmächtigte (z. B. Notare, Banken, Rechtsanwälte mit Vollmacht) gewährt. Viele Beantragungen erfolgen heute über den Notar, der die erforderlichen Unterlagen einreicht und oft zugleich die Gebühren regelt. Für die Eintragung von Belastungen wie Grundschulden werden üblicherweise entsprechende Antragsformulare und Nachweise (z. B. Beleihungsunterlagen der Bank) benötigt. Berichtigungs- oder Löschungsanträge können in komplexeren Fällen gerichtliche Entscheidungen erfordern; hierfür ist das Amtsgericht zuständig. Zudem ist in vielen Regionen die Arbeit des Grundbuchamts digitaler geworden (z. B. elektronische Aktenführung, elektronische Übermittlung von Urkunden), und Terminvereinbarungen oder Online‑Services werden zunehmend angeboten — genaue Abläufe und Öffnungszeiten sollten daher immer über die offizielle Website des zuständigen Amtsgerichts/Grundbuchamts geprüft werden.
Für Antragsteller praktisch relevant ist außerdem: Bringen Sie bei persönlichen Vorsprachen einen Identitätsnachweis mit und, falls Sie nicht selbst Inhaber des Rechts sind, eine Vollmacht; notariell beurkundete Dokumente sind in der Regel erforderlich, vor allem bei Eigentumsübertragungen. Die Dauer bis zur Eintragung kann je nach Fall (einfacher Eigentumswechsel vs. komplexe Rechtsklärungen) variieren. Gebühren und ggf. anfallende Grundbuchumlagen bemessen sich nach dem Geschäftswert (z. B. Kaufpreis) und den gesetzlichen Gebührentabellen.
Abschließend noch ein Tipp: Da Zuständigkeiten (welches Amtsgericht konkret für ein Grundstück zuständig ist), Abläufe, Öffnungszeiten und verfügbare Online‑Services regional verschieden sein können, empfiehlt es sich, vor einem Besuch die Informationen direkt beim Amtsgericht Achern bzw. der zuständigen Grundbuchstelle auf der offiziellen Website oder telefonisch zu erfragen. Dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, benötigten Unterlagen, Gebühren und Terminvergaben.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Durmersheim
Das Grundbuchamt Durmersheim ist — wie alle Grundbuchämter in Deutschland — die sachliche Stelle, die die Eintragungen über Grundstücke, Eigentumsverhältnisse und mit dem Grundstück verbundene Rechtslasten (z. B. Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch) führt. Organisatorisch gehört ein Grundbuchamt immer zu einem Amtsgericht; in Ihrem Hinweis nennen Sie das Amtsgericht Achern als das zuständige Gericht. In dieser Verbindung übernimmt das Amtsgericht die richterliche Aufsicht über die Arbeit des Grundbuchamts und ist letztlich für die formelle Durchführung bestimmter Eintragungen und die Rechtsschutzgewährleistung verantwortlich.
Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören das Anlegen und Führen der Grundbuchblätter (je Flurstück/Grundstück), die Eintragung und Löschung von Eigentumsübertragungen, Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung), die Eintragung von Belastungen (Dienstbarkeiten, Nießbrauch) sowie von Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld). Das Grundbuch ist damit die maßgebliche öffentliche Urkunde zur Rechtslage eines Grundstücks; der in der Regel geltende Rechtsschein (öffentlicher Glaube) begründet Vertrauen in die eingetragenen Verhältnisse, Änderungen werden nur durch die jeweils zuständigen gerichtlichen Vorgänge wirksam.
Besondere Verfahrensmerkmale sind: Viele grundbuchliche Anträge werden nicht direkt vom Käufer, sondern vom Notar gestellt — bei Immobilienkauf stellt der Notar die notwendigen Anträge und reicht die beglaubigten Urkunden beim Grundbuchamt ein. Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist; damit sind vollständige Grundbuchauszüge nicht allgemein öffentlich zugänglich. Gebühren für Eintragungen und Auskünfte richten sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen (GKG/GNotKG) und bemessen sich meist nach dem Geschäftswert des Grundstücks.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster (Vermessungsamt): Letzteres dokumentiert Flurstücke, Grenzen und Lage; das Grundbuch regelt die rechtlichen Verhältnisse. Grenzfeststellungsfragen, Vermessungen und Flurstücksnummern werden daher beim Kataster bzw. den Vermessungsstellen geklärt, nicht beim Grundbuchamt.
Für Durmersheim und das Amtsgericht Achern gibt es praktische Besonderheiten, die im Alltag relevant sind: Lokale Öffnungszeiten/Terminregelungen und die Kapazität kleinerer Amtsgerichte können dazu führen, dass wichtige Vorgänge (z. B. Löschungsbewilligungen, Abtretungen, Vollstreckungseintragungen) per Post oder über den Notar abgewickelt werden müssen; es empfiehlt sich vorherige telefonische oder elektronische Rücksprache. Außerdem sind in Grenzregionen bzw. in Regionen mit vielen landwirtschaftlichen Grundstücken spezielle Belastungsarten (Genossenschaftsrechte, Wege- oder Wasserrechte) häufiger, sodass bei Kauf/Prüfung besonders genau auf Altlasten und Dienstbarkeiten geachtet werden sollte. Die fortschreitende Digitalisierung führt zunehmend zu elektronischen Akten und teils zu elektronischen Antragswegen, die Details hierzu hängen jedoch von der Organisation des jeweiligen Amtsgerichts ab.
Praktische Hinweise: Lassen Sie sich vor Erwerb eines Grundstücks den vollständigen Grundbuchauszug geben, prüfen Sie Eintragungen in Abteilung I (Eigentümer), II (Lasten und Beschränkungen) und III (Grundpfandrechte), klären Sie offene Belastungen (Löschungsbewilligungen durch Gläubiger) und lassen Sie sich notariell beraten, da viele Eintragungen notariell begleitete Einreichungen erfordern. Bei Unsicherheiten über Zuständigkeiten oder besondere lokale Regelungen ist eine kurze Anfrage beim Amtsgericht Achern oder beim Notar vor Ort sinnvoll.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Durmersheim beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Durmersheim beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Durmersheim einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Durmersheim falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.