Grundbuchamt für Donzdorf

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Donzdorf.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Donzdorf

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Donzdorf
Schloss 1–4
73072 Donzdorf

Web: www.donzdorf.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Göppingen

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Donzdorf

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Donzdorf

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Donzdorf

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Donzdorf benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Donzdorf

Das Grundbuchamt Donzdorf ist die örtliche Stelle, die für die Führung des Grundbuchs in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich ist. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Registrierung und Verwaltung aller grundstücksbezogenen Rechtsverhältnisse: Eintragungen von Eigentum, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Grundschulden und Hypotheken sowie deren Löschung. Das Amt erteilt Grundbuchauszüge und Einsicht in das Grundbuch für berechtigte Personen, führt Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung bei Grundstückskauf), bearbeitet Anträge auf Berichtigung des Grundbuchs und wirkt bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit. Viele Entscheidungen des Grundbuchamts beruhen auf notariell beurkundeten Urkunden; wegen der Publizitäts- und Rechtssicherheit sind daher notarielle Nachweise und formgerechte Anträge häufig Voraussetzung für Eintragungen.

Besondere Verfahrensmerkmale sind die Publizitätswirkung und die Rangfolge im Grundbuch: Eintragungen sind für Dritte schlechterforschbar und bieten Rechts- und gutgläubigen Schutz; zusätzlich kommt es auf den Rang der Eintragungen an (vorrangige Belastungen vor nachrangigen). Praktisch bedeutet das beim Kauf oder der Belastung einer Immobilie, dass Käufer und Kreditgeber frühzeitig Vormerkungen und die Eintragung von Grundpfandrechten klären sollten. Einsicht in das Grundbuch wird nur gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. Eigentümer, Erwerber, Gläubiger); unbefugte Auskünfte sind beschränkt.

Das zuständige Amtsgericht Ulm fungiert als übergeordnete richterliche Stelle im Zusammenhang mit Grundbuchangelegenheiten. Neben der überwachenden Rolle gegenüber den Grundbuchämtern ist das Amtsgericht zuständig für gerichtliche Entscheidungen, die das Grundbuch berühren können — etwa Kosten- oder Widerspruchsverfahren, gerichtliche Anordnungen bei Meinungsverschiedenheiten über Eintragungen, sowie die Durchführung von Zwangsversteigerungen von Immobilien. Das Amtsgericht entscheidet ferner in vielen zivilgerichtlichen Angelegenheiten (Familien-, Betreuungs- und Nachlasssachen, Registerangelegenheiten) und ist oft Anlaufstelle, wenn außergerichtliche Regelungen nicht möglich sind. Bei streitigen Grundbuchsachen können Gerichte die Eintragung anordnen oder aufheben.

Aktuelle Besonderheiten, die für Antragsteller wichtig sind: Viele Grundbuchämter und Gerichte haben in den letzten Jahren Digitalisierungsprozesse eingeführt — elektronische Antragsmöglichkeiten, Online-Auskunftssysteme oder die Möglichkeit, Termine elektronisch zu vereinbaren. Trotzdem bleiben bei Grundstücksübertragungen notarielle Beurkundungen und bestimmte Schriftformerfordernisse zentral. Bei kleineren Außenstellen wie der in Donzdorf sind Öffnungszeiten und Präsenzzeiten oft eingeschränkter; daher empfiehlt es sich, Termine vorher telefonisch oder per E‑Mail zu vereinbaren und alle erforderlichen Unterlagen (Personalausweis, notariell beurkundeter Kaufvertrag, Vollmachten, ggf. alte Grundbuchauszüge) vollständig mitzubringen.

Für Kaufinteressenten und Eigentümer sind die wichtigsten Handlungsschritte: frühzeitige Einsicht in das Grundbuch und Klärung bestehender Belastungen, Vereinbarung der Auflassung und Sicherung durch Vormerkung, Abstimmung mit dem Notar und gegebenenfalls Beantragung/Löschung von Grundpfandrechten. Bei Unsicherheiten oder bei komplexen Belastungen ist die Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt sinnvoll. Konkrete Abläufe, Gebühren und Öffnungszeiten erfährt man am zuverlässigsten direkt beim Grundbuchamt Donzdorf bzw. beim Amtsgericht Ulm oder auf deren jeweiligen Internetseiten.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Donzdorf

Das Grundbuchamt Donzdorf ist die zuständige Stelle für die Führung und Verwaltung der Grundbücher der in seinem Bezirk liegenden Grundstücke. Als Teil der staatlichen Justizverwaltung dokumentiert es rechtliche Verhältnisse an Grundstücken – Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vormerkungen und sonstige Belastungen – und sorgt damit für Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Eintragungen im Grundbuch haben dingliche Wirkung und sind für Dritte maßgeblich; insbesondere regelt die Reihenfolge der Eintragungen die Rangfolge von Sicherungsrechten. Das Amt arbeitet auf Grundlage der Grundbuchordnung und der einschlägigen gerichtlichen Vorschriften; viele Eintragungen erfolgen auf Antrag und meist nur auf schriftliche, häufig notariell beglaubigte Anträge hin.

Dem Grundbuchamt sind die üblichen Aufgaben der Datenerhebung, Führung der Blattunterlagen, Erteilung von Grundbuchauszügen und Einsichtnahmen sowie die Durchführung von Umschreibungen und Löschungen übertragen. Auszüge und Abschriften werden gegen Gebühr ausgegeben (Gebührenrahmen nach den maßgeblichen Kostenregelungen/Gerichts- und Notarkostengesetz). Einsicht in das Grundbuch erhält grundsätzlich, wer ein berechtigtes Interesse nachweist (etwa Erwerbsinteressenten, Gläubiger, Rechtsanwälte oder Notare). Besonderheiten ergeben sich aus der Praxis: Viele Vorgänge bedürfen notarieller Mitwirkung (z. B. Eigentumsübertragungen via Auflassung und Eintrag), Vormerkungen schützen Käufer vor Drittverfügungen, und bei ländlich geprägten Liegenschaften spielen Flurstücksnummern, Flur und mögliche landwirtschaftliche Nutzungsregelungen eine größere Rolle.

Das dazugehörige Amtsgericht (in diesem Fall das Amtsgericht Ulm, sofern es für den betreffenden Grundbuchbezirk zuständig ist) ist die übergeordnete gerichtliche Instanz, die das Grundbuchamt organisatorisch und rechtsaufsichtlich trägt. Das Amtsgericht prüft formell die beabsichtigten Eintragungen, entscheidet bei Streitigkeiten und ist Ansprechpartner bei komplexeren grundbuchrechtlichen Problemen wie Grenz- und Eigentumsstreitigkeiten, Zwangsversteigerungen oder der Eintragung besonderer Beschränkungen. Praxisrelevant sind außerdem regionale Besonderheiten: Zuständigkeiten können sich nach Verwaltungsbezirken unterscheiden, deshalb ist es ratsam, vorab die genaue Zuständigkeit zu klären. Für verbindliche Auskünfte, die Einsicht in konkrete Grundbuchblätter oder die Anforderung von Auszügen sollten Sie sich direkt an das Grundbuchamt bzw. das zuständige Amtsgericht wenden oder einen Notar bzw. Rechtsanwalt einschalten; für einen Antrag benötigen Sie in der Regel die Flurstücksnummern und ggf. notarielle Urkunden.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Donzdorf beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Donzdorf einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Donzdorf falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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