Grundbuchamt für Burgstetten
Das Grundbuchamt Waiblingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Burgstetten.
Das Grundbuchamt Waiblingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Burgstetten
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Burgstetten
Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Web: www.burgstetten.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Rems-Murr-Kreis
Gemarkungen:
Zuständiges Amtsgericht für Burgstetten
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Burgstetten
Amtsgericht Waiblingen
Winnender Straße 27
71334 Waiblingen
E-Mail: poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de
Telefon: 07151 1664-0
Fax: 07151 1664-476
Öffnungszeiten*
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Waiblingen - zuständig für Burgstetten
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Waiblingen für Burgstetten benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Burgstetten
Das Grundbuchamt für Burgstetten ist organisatorisch dem Amtsgericht Waiblingen zugeordnet und führt das öffentlich-rechtliche Register über Grundstücke innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. In diesem Grundbuch sind Flurstücke, Eigentumsverhältnisse sowie dingliche Belastungen wie Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) und Vormerkungen verzeichnet. Die Eintragungen im Grundbuch haben Publizitätswirkung: Wer sich auf eingetragene Rechte verlässt, genießt in der Regel Rechtsschutz, und die Reihenfolge der Eintragungen bestimmt die Rangfolge bei Ansprüchen aus denselben Sicherheiten.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Fortführung der Grundbücher, die technische und rechtliche Prüfung von Anträgen auf Eintragung oder Löschung von Rechten, die Erteilung von Grundbuchauszügen an Berechtigte sowie die Durchführung von Eintragungen aufgrund von notariell beurkundeten Rechtsgeschäften, Gerichtsbeschlüssen oder Vollstreckungshandlungen. Viele grundbuchrechtliche Maßnahmen, insbesondere Eigentumsübertragungen und Bestellung von Grundpfandrechten, werden durch Notare veranlasst; die Einreichung von Unterlagen erfolgt heute häufig elektronisch durch Notare, Privatpersonen können Grundbuchauszüge schriftlich oder persönlich beantragen, müssen dabei aber ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Das Amtsgericht Waiblingen als Träger des Grundbuchamts erfüllt darüber hinaus die allgemeinen Amtsgerichtsaufgaben für den Gerichtsbezirk (u. a. Rems-Murr-Kreis). Dazu zählen die Entscheidung in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten erster Instanz, das Nachlassgericht, das Familien- und Betreuungsgericht sowie das Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren. In vielen Fällen bestehen enge Verknüpfungen zwischen den Aufgaben des Amtsgerichts und des Grundbuchamts, z. B. wenn Zwangsversteigerungen oder Zwangsverwaltungsmaßnahmen durchzuführen sind – hier werden entsprechende Anordnungen im Grundbuch wirksam.
Besonderheiten, die Sie beachten sollten: Wichtige Sicherungsinstrumente im Grundbuch sind die Auflassungsvormerkung (sichert das dingliche Recht aus einem Kaufvertragsversprechen), die Grundschuld (häufiges Sicherungsinstrument für Kredite) und verschiedenste Dienstbarkeiten. Einträge werden nur nach Prüfung der formellen Voraussetzungen vorgenommen; fehlerhafte Eintragungen können unter bestimmten Bedingungen berichtiget werden, was gerichtliche oder notarielle Schritte erfordern kann. Einsicht in das Grundbuch ist nicht uneingeschränkt öffentlich: Allgemeine Einsicht erhält nur, wer ein rechtliches Interesse darlegt; detaillierte Auskünfte und Auszüge werden gegen Gebühr ausgegeben (Gebührenbemessung z. B. nach GNotKG).
Praktische Hinweise: Bei Grundstückskäufen oder Belastungen empfiehlt es sich, frühzeitig einen Notar hinzuzuziehen, da viele Eintragungen notariell zu beurkunden sind und die Rangfolge zeitkritisch sein kann. Für einfache Auskünfte und Standardauszüge kontaktieren Sie das Grundbuchamt über das Amtsgericht Waiblingen oder nutzen die vom Gericht bzw. den Notaren angebotenen elektronischen Wege. Genauere Informationen zu Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen und Gebühren erhalten Sie direkt beim Amtsgericht Waiblingen oder auf dessen Webseite; für lokal spezifische Fragen zur Liegenschaft in Burgstetten kann zudem das Rathaus Burgstetten Auskunft über Bauleitpläne, Flurstücke und Katasterinformationen geben.
Wenn Sie konkrete Vorgänge planen (Kauf, Belastung, Löschung oder Einsichtnahme), nenne ich Ihnen gern die typischen Unterlagen und Schritte oder formuliere eine Checkliste für den Gang zum Notar bzw. zum Grundbuchamt.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Burgstetten
Das Grundbuchamt für Burgstetten ist die fachliche Einheit, die die amtliche Liegenschafts- und Eigentumsregistrierung für die Gemeinde führt – organisatorisch gehört es zum zuständigen Amtsgericht, in diesem Fall dem Amtsgericht Waiblingen. Seine Hauptaufgabe besteht in der Führung des Grundbuchs: darin werden Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte (z. B. Grundschulden, Hypotheken), Belastungen und Beschränkungen (Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Rentenschulden) sowie Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zum Schutz des Erwerbers) dokumentiert. Das Grundbuch schafft damit Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr: Die eingetragenen Verhältnisse sind für Dritte maßgeblich und können – mit den gesetzlich geregelten Ausnahmen – vertraut werden.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit Grundstücken (Kauf, großzügige Belastungen, Bestellung oder Löschung von Rechten) ist in der Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich. Der Notar veranlasst danach die notwendigen Anträge beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Waiblingen; dort werden die Eintragungen geprüft und vorgenommen. Das Grundbuchamt prüft Form und Berechtigung der Anträge, nimmt Eintragungen vor, stellt beglaubigte Grundbuchauszüge aus und führt Löschungsvermerke durch. Zudem erledigt es organisatorische und verwaltungsrechtliche Aufgaben wie die Führung von Akten, Gebührenabrechnung und die Bearbeitung von Einsprüchen oder Anträgen auf Berichtigung.
Besonderheiten, die für Burgstetten und die Zuständigkeit des Amtsgerichts Waiblingen wichtig sind: Zum einen ist das Grundbuch zwar öffentlich, aber die Einsicht ist beschränkt – nur Eigentümer, Berechtigte oder Personen mit berechtigtem Interesse erhalten vollständige Auskünfte; einfache Auskünfte sind gebührenpflichtig. Zum anderen existieren bestimmte rechtliche und praktische Schnittstellen, die oft missverstanden werden: Baulasten beispielsweise werden nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde geführt; Umstände wie öffentlich-rechtliche Beschränkungen (Bau-, Naturschutzauflagen) können daher zusätzlich beim Gemeindeverwaltungs- bzw. Bauamt geprüft werden müssen. Außerdem ist in den letzten Jahren bundesweit die Digitalisierung des Grundbuchwesens vorangeschritten — viele Amtsgerichte, auch Waiblingen, arbeiten zunehmend elektronisch, was Abläufe beschleunigt, ohne die rechtliche Sicherheit zu beeinträchtigen.
Wenn Sie ein konkretes Anliegen (z. B. Kaufvertrag, Löschungsantrag, Einsichtnahme, Kostenfrage) haben, ist der übliche Weg: Notar einschalten oder direkt einen Termin bzw. eine Anfrage beim Amtsgericht Waiblingen/Grundbuchamt stellen. Dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte über die Zuständigkeit, die benötigten Unterlagen und die anfallenden Gebühren.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Burgstetten beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Burgstetten beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Burgstetten einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Burgstetten falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.