Grundbuchamt für Furtwangen im Schwarzwald

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Furtwangen im Schwarzwald.

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Furtwangen im Schwarzwald

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Furtwangen im Schwarzwald
Marktplatz 4
78120 Furtwangen

Web: www.furtwangen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Schwarzwald-Baar-Kreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Furtwangen im Schwarzwald

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Furtwangen im Schwarzwald

Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Telefon: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Villingen-Schwenningen - zuständig für Furtwangen im Schwarzwald

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen für Furtwangen im Schwarzwald benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Furtwangen im Schwarzwald

Das Grundbuchamt für Furtwangen im Schwarzwald wird als sachliche Einheit vom Amtsgericht Villingen‑Schwenningen geführt und ist zuständig für die Führung des Grundbuchs für alle Grundstücke im Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts. Aufgabe des Grundbuchamts ist die rechtsverbindliche Erfassung und Veröffentlichung von Eigentumsverhältnissen sowie dinglichen Rechten an Grundstücken (z. B. Eigentümer, Miteigentumsanteile, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch). Das Amt sorgt für die Publizität und Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr: Verfügungen über ein Grundstück wirken in der Regel erst mit der Eintragung im Grundbuch, Eintragungs- und Löschungsanträge werden geprüft und bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen vorgenommen. In der Praxis laufen Umschreibungen bei Eigentumsübertragungen meist über notarielle Urkunden (z. B. Auflassung) und die anschließende Einreichung beim Grundbuchamt; auch Grundschuldbestellungen, Löschungen, Lastenänderungen sowie Berichtigungs- oder Richtigstellungsanträge (z. B. nach Erbfällen) werden dort bearbeitet.

Für Dritte ist das Grundbuch nicht vollständig frei einsehbar: Auszüge (Grundbuchauszüge) erhalten Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Eigentümer, Gläubiger, Notare, Rechtsanwälte) – Notare und einige Behörden haben Direktzugriff über elektronische Registerdienste. Kostenpflichtige Abschriften, beglaubigte Auszüge oder Einsichtnahmen werden nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen erhoben. Das Amtsgericht als übergeordnete Instanz ist auch zuständig für angrenzende gerichtliche Aufgaben wie Zwangsversteigerungen und Zwangshypotheken, die sich in das Grundbuch auswirken, sowie für die gerichtliche Durchsetzung von Rechten aus dem Grundbuch.

Besonderheiten, die man bei der Region Furtwangen beachten sollte: In ländlich‑waldreichen Gebieten treten häufig besondere dingliche Belastungen auf (z. B. forstliche Nutzungsrechte, Wegerechte über Waldgrundstücke oder besondere Belastungen durch Nutzungsverträge für Ferienwohnungen und touristische Nutzungen). Darüber hinaus können ältere, historisch gewachsene Eintragungen oder abweichende Katasterverhältnisse in Einzelfällen Abklärungen mit Vermessungs- und Katasterbehörden erfordern. Seit einigen Jahren erfolgt die Modernisierung der Registerführung in Deutschland schrittweise in elektronischer Form; viele Vorgänge werden daher digital unterstützt, während form‑ und fristgebundene Unterlagen (z. B. notarielle Urkunden, Identitätsnachweise) weiterhin Voraussetzung für Eintragungen bleiben. Für konkrete Auskünfte, erforderliche Unterlagen, Gebühren und die aktuellen Öffnungszeiten bzw. Online‑Services empfiehlt es sich, direkt beim Amtsgericht Villingen‑Schwenningen bzw. dem zuständigen Grundbuchamt nachzufragen oder die offiziellen Internetangebote des Gerichts zu nutzen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Furtwangen im Schwarzwald

Das Grundbuchamt für Furtwangen im Schwarzwald gehört organisatorisch zum Amtsgericht Villingen‑Schwenningen und ist zuständig für die Führung des Grundbuchs der in seinem Bezirk liegenden Grundstücke. Zu seinen Kernaufgaben zählen die Eintragung und Führung von Eigentumsverhältnissen, Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Vormerkungen (insbesondere Auflassungsvormerkungen zum Schutz des Käufers) sowie die Löschung oder Änderung eingetragener Rechte. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit ist die Grundbuchordnung (GBO); Anträge auf Umschreibungen werden in der Praxis in der Regel von Notaren eingebracht, die dafür die notwendigen Urkunden und Nachweise übermitteln. Einsicht in das Grundbuch und die Aushändigung von Abschriften oder Auszügen erfolgen gegen Gebühr und nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse.

Das Amtsgericht Villingen‑Schwenningen übernimmt als übergeordnete Justizbehörde nicht nur die Verwaltung des Grundbuchs, sondern bearbeitet daneben die sonstigen zivil- und familienrechtlichen Angelegenheiten der Region sowie Vollstreckungs- und Nachlasssachen. Für Immobiliengeschäfte bedeutet dies, dass das Amtsgericht bzw. seine Grundbuchstelle eng mit Notaren, dem Kataster‑/Vermessungsamt und weiteren Behörden zusammenarbeitet: Lagepläne, Flurstücksänderungen, Grenzfeststellungen oder Eintragungen von Baulasten werden oft koordiniert mit dem Vermessungsamt abgewickelt. In jüngerer Zeit schreitet auch die Digitalisierung voran; viele Amtsgerichte bieten inzwischen Terminvereinbarungen, elektronische Aktenübergaben und erste Online‑Dienste für Grundbuchangelegenheiten an.

Besonderheiten in der Region Furtwangen/Schwarzwald ergeben sich aus der ländlich geprägten Struktur: Zahlreiche Forst‑ und Waldflächen, verstreute Flurstücke, Ferien- und Zweitwohnungen sowie denkmalgeschützte oder naturschutzrechtlich eingeschränkte Grundstücke führen häufig zu speziellen Eintragungen (z. B. Jagd‑ und Fischereirechte, Erbbaurechte, Nutzungsbeschränkungen). Das kann zusätzliche Abstimmungen mit Forstämtern, Naturschutzbehörden oder kommunalen Stellen erfordern und wirkt sich auf die Erforderlichkeit von Belegen und Genehmigungen bei Grundbuchvorgängen aus. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Notare empfiehlt sich deshalb, vor größeren Grundstücksangelegenheiten frühzeitig Kontakt zum zuständigen Grundbuchamt beim Amtsgericht Villingen‑Schwenningen aufzunehmen, um die erforderlichen Unterlagen und Verfahren abzuklären.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Furtwangen im Schwarzwald beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Furtwangen im Schwarzwald einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Furtwangen im Schwarzwald falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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