Grundbuchamt für Büsingen am Hochrhein

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Büsingen am Hochrhein.

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Büsingen am Hochrhein

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Büsingen am Hochrhein
Junkerstraße 86
78266 Büsingen am Hochrhein

Web: www.buesingen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Konstanz

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Büsingen am Hochrhein

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Büsingen am Hochrhein

Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Telefon: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Villingen-Schwenningen - zuständig für Büsingen am Hochrhein

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen für Büsingen am Hochrhein benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Büsingen am Hochrhein

Das Grundbuchamt ist in Deutschland eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts und führt die öffentlichen Register über Grundstücke: es hält im Grundbuch die Eigentumsverhältnisse, dinglichen Belastungen (z. B. Grundschulden, Hypotheken), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkungen und sonstige Eintragungen, die für Rechtsverkehr und Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Zu den klassischen Aufgaben des Grundbuchamtes gehören die Prüfung und Durchführung von Eintragungsanträgen (z. B. nach notarieller Auflassung bei Eigentumsübertragungen), die Löschung oder Änderung von Eintragungen, die Erteilung von beglaubigten Grundbuchauszügen (Auskunft nur bei berechtigtem Interesse), die Vorbereitung und Abwicklung von Zwangsversteigerungen sowie Beratung hinsichtlich formaler Voraussetzungen für Eintragungen. Öffentlich-rechtliche Lasten wie Baulasten werden in der Regel in gesonderten Verzeichnissen geführt und sind deshalb nicht immer direkt im Grundbuch vermerkt.

Für Büsingen am Hochrhein sind zusätzlich einige Besonderheiten zu beachten: Büsingen ist ein deutscher Exklave, die vollständig von Schweizer Staatsgebiet umschlossen ist und eine aufwändige historische bzw. verwaltungsmäßige Sonderstellung hat (z. B. besondere Zoll- und wirtschaftliche Regelungen). Rechtlich gilt auf Grundstücksebene deutsches Grundbuchrecht, die Eintragungen erfolgen nach deutschem Recht beim zuständigen Grundbuchamt. Praktisch können bei Immobilientransaktionen grenzüberschreitende Aspekte eine Rolle spielen (z. B. Eigentümer oder Erwerber mit Wohnsitz in der Schweiz, Bankfinanzierung in Schweizer Franken, grenzüberschreitende Zugänge oder Leitungsrechte), so dass Notare, Banken oder Behörden zusätzlich auf internationale bzw. bilaterale Absprachen und Übersetzungs-/Legalisationserfordernisse achten müssen. Wegen der besonderen Lage ist bei Fragen zur Zuständigkeit, zu Gebühren oder zu Verfahrenswegen eine vorherige Rückfrage beim zuständigen Amtsgericht oder beim notariell beurkundenden Notar ratsam.

Das zuständige Amtsgericht, dem das Grundbuchamt angegliedert ist, nimmt darüber hinaus weitere Aufgaben wahr: gerichtliche Verfahren des Amtsgerichts (z. B. Familiensachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten), die Durchführung von Zwangsversteigerungen und -verwaltungen, die Führung von Registeraufgaben und die Ausfertigung von Urkunden. Für grundbuchrechtliche Vorgänge sind in der Praxis der notarielle Kaufvertrag (Auflassung), die Antragstellung auf Eintragung, die Vorlage erforderlicher Nachweise (Identitätsnachweise, Vollmachten, Steuerbescheinigungen etc.) und die Begleichung von Gerichts- und Notarkosten erforderlich; die genaue Gebührenhöhe richtet sich nach den Wertgrößen und den einschlägigen Kostengesetzen.

Praktische Hinweise: Vor einem Kauf oder einer Belastung empfiehlt es sich, frühzeitig einen Notar oder Rechtsanwalt einzubinden, die Zuständigkeit des Grundbuchamtes zu prüfen und einen aktuellen Grundbuchauszug sowie einen Lageplan einzuholen. Weil Büsingen eine Sonderlage hat, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Fragen (z. B. zu Erschließung, Leitungsrechten, Grenzregelungen oder zur steuerlichen Behandlung) gezielt mit den beteiligten Behörden oder einem erfahrenen Ansprechpartner vor Ort zu klären. Für verbindliche Auskünfte zu Zuständigkeit, Öffnungszeiten, Gebühren und konkreten formalen Anforderungen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Amtsgericht bzw. dessen Grundbuchamt (oder an den beurkundenden Notar).

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Büsingen am Hochrhein

Das Grundbuchamt ist die staatliche Stelle, die alle dinglichen Rechte an Grundstücken rechtlich sichert und dokumentiert. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Führung der Grundbücher nach der Grundbuchordnung (GBO): Eintragungen und Löschungen von Eigentum, Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten und Vormerkungen, Ausstellung von Grundbuchauszügen, Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen von Eigentumsübertragungen sowie die formelle Abwicklung von Eintragungsverfahren nach notariell beurkundeten Verträgen. Das Grundbuchamt arbeitet dabei eng mit Notaren, dem Katasteramt (Vermessungswesen) und mit Steuer- und Vollstreckungsstellen zusammen; es ist zugleich Anlaufstelle für Anfragen zu Grundbucheinträgen und für die Wahrung dinglicher Sicherheiten bei Immobiliengeschäften.

Organisatorisch ist das Grundbuchamt als Abteilung oder Dienstzweig einem Amtsgericht zugeordnet; das Amtsgericht übt darüber hinaus die richterliche Zuständigkeit in grundbuchlichen Streitigkeiten und in verfahrensrechtlichen Angelegenheiten aus. Zu den Aufgaben des Amtsgerichts zählen insbesondere Entscheidungen bei Einwendungen gegen Eintragungen, die Anordnung und Durchführung von Zwangsversteigerungen, die Bewilligung von Vormundschafts‑ oder Betreuungsmaßnahmen mit Grundstücksbezug sowie die Überwachung und Beaufsichtigung der Grundbuchführung. Für Bürgerinnen und Bürger ist das Amtsgericht außerdem die Anlaufstelle, wenn gerichtliche Klärungen, Vollstreckungsmaßnahmen oder besondere Genehmigungen im Zusammenhang mit Grundstücken erforderlich werden.

Für Büsingen am Hochrhein ergeben sich aus der besonderen territorialen Lage als deutscher Exklave in der Schweiz einige Besonderheiten, die die praktische Arbeit des Grundbuchamts und des zuständigen Amtsgerichts beeinflussen können. Grenzüberschreitende Fragen (z. B. Dienstbarkeiten, Zugangs- oder Nutzungsrechte, Ver- und Entsorgungsleitungen) sind häufiger anzutreffen und erfordern oft Absprachen mit schweizerischen Stellen oder Rückgriff auf grenzüberschreitende Vereinbarungen; zudem sind historische Einträge und spezielle Hinweise im Grundbuch möglich, die die besondere Rechts- und Verwaltungssituation dokumentieren. Weil die Grundbuchführung in Deutschland bundesrechtlich geregelt ist, gelten auch in Büsingen die deutschen Vorschriften der GBO; für konkrete Zuständigkeiten, Verfahrenswege oder besondere Eintragungsformen empfiehlt sich aber die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Grundbuchamt bzw. dem Amtsgericht (oder deren Internetauftritten), um aktuelle Hinweise, Zuständigkeiten und nötige Unterlagen abzuklären.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Büsingen am Hochrhein beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Büsingen am Hochrhein einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Büsingen am Hochrhein falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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