Grundbuchamt für Breisach am Rhein
Das Grundbuchamt Emmendingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Breisach am Rhein.
Das Grundbuchamt Emmendingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Breisach am Rhein
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Breisach am Rhein
Münsterplatz 1
79206 Breisach am Rhein
Web: www.breisach.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Gemarkungen:
Zuständiges Amtsgericht für Breisach am Rhein
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Breisach am Rhein
Amtsgericht Emmendingen
Liebensteinstraße 2
79312 Emmendingen
E-Mail: poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de
Telefon: 07641 96587-600
Fax: 07641 96587-603
Öffnungszeiten*
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Emmendingen - zuständig für Breisach am Rhein
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Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Breisach am Rhein
Das Grundbuchamt Breisach am Rhein ist als örtliche Dienststelle dem Amtsgericht Emmendingen zugeordnet und führt die Grundbücher für die ihm zugewiesenen Gemeinden. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Führung und Pflege der Grundbuchblätter (Eigentums-, Belastungs- und Vormerkungsstände), die Bearbeitung von Eintragungs- und Löschungsanträgen sowie die Betreuung grundbuchlicher Maßnahmen, die gerichtliche Entscheidung erfordern (z. B. Zwangsversteigerungen, Anordnungen im Vollstreckungsverfahren). Organisatorisch und fachlich untersteht die Dienststelle dem Amtsgericht Emmendingen; dieses Gericht ist zugleich zuständig für alle darüber hinausgehenden gerichtlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Immobilienangelegenheiten im Bezirk.
Typische Vorgänge, die über das Grundbuchamt laufen, sind die Eintragung von Eigentumsübertragungen nach notariell beurkundeter Auflassung, die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden), die Bestellung von Vormerkungen zur Sicherung künftiger Ansprüche, die Eintragung von Beschränkungen (z. B. Nießbrauch) sowie Einträge infolge familien- oder erbrechtlicher Rechtsverhältnisse (z. B. Erbfall mit Erbschein). Auch Teilungserklärungen und die Eintragung von Wohnungseigentum werden dort bearbeitet. Viele Maßnahmen setzen eine notariell beglaubigte oder beurkundete Urkunde voraus; das Grundbuch ist daher eng mit der notariellen Praxis verknüpft.
Für Antragsteller gelten einige grundlegende formale Regeln: Schriftliche Anträge sollen vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden (z. B. notarielle Urkunde, Erbschein, Vollmachten, Identitätsnachweis). Eintragungen erfolgen in der Regel nur bei Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente; für Dritte ist Auskunft oder Einsicht in das Grundbuch nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Gläubiger, Erwerber, Notar). Gebühren und Kosten richten sich nach den einschlägigen Vorschriften (Gebühren nach GNotKG bzw. nach der jeweiligen Gebührenordnung), die Höhe ist abhängig vom Eintragungswert bzw. Aufwand.
Besonderheiten und Hinweise: Viele grundbuchliche Vorgänge erfordern zwingend notarielle Mitwirkung, da das Grundbuch nur aufgrund notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte ohne weitere richterliche Prüfung Eintragungen vornimmt. Die Vormerkung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz künftiger Erwerberrechte; sie sichert Ansprüche auf Eigentumsübertragung bis zur endgültigen Eintragung. Baulasten oder kommunale Lasten sind nicht im Grundbuch, sondern in gesonderten Registern (z. B. Baulastenverzeichnis) eingetragen – hier besteht also eine Schnittstelle zur kommunalen Bauverwaltung. Für Zwangsversteigerungen ist das zuständige Amtsgericht (hier: Emmendingen) die Anlaufstelle; Versteigerungstermine und -modalitäten werden vom Gericht bestimmt. Elektronische Verfahren (elektronischer Rechtsverkehr für Anwälte und Notare) und Online‑Dienste werden schrittweise ausgebaut; konkrete Möglichkeiten (z. B. digitale Einreichung) sind vom jeweiligen Stand der Justizverwaltung abhängig.
Praktische Hinweise: Für eine schnelle und sichere Abwicklung empfiehlt es sich, Angelegenheiten über einen Notar oder einen fachkundigen Rechtsanwalt zu regeln, weil viele Eintragungen notariell vorbereitet werden müssen. Wer Einsicht in das Grundbuch oder einen Grundbuchauszug benötigt, sollte vorab klären, ob er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann und welche Unterlagen erforderlich sind. Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität und Arbeitsaufkommen variieren; Gebühren sind vor Antragstellung zu erfragen oder kalkulierbar zu machen. Für konkrete Abläufe, aktuelle Öffnungszeiten, Zuständigkeitsgrenzen oder elektronische Dienstleistungen ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht Emmendingen bzw. dem Grundbuchamt Breisach empfehlenswert — auf Wunsch kann ich die Kontaktdaten und aktuelle Öffnungszeiten für Sie heraussuchen oder eine Checkliste für einen konkreten Antrag (z. B. Eigentumsübertragung, Grundschuldeintragung, Erbfall) erstellen.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Breisach am Rhein
Das Grundbuchamt Breisach am Rhein ist die behördliche Stelle, die für die Führung des Grundbuchs der in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Grundstücke verantwortlich ist. Als Teil der Gerichtsbarkeit sorgt es dafür, dass Eigentumsverhältnisse, Belastungen (z. B. Hypotheken, Grundschulden), dingliche Rechte (Dienstbarkeiten, Nießbrauch), Vormerkungen und Löschungen ordnungsgemäß eingetragen werden. Zuständiges Grundbuchgericht ist das zuständige Amtsgericht; in der Region wird die Grundbuchführung zentral durch das Amtsgericht Emmendingen wahrgenommen, das die rechtliche Aufsicht über die Eintragungen ausübt und in letzter Instanz Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Grundbuch trifft.
Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die form- und fristgerechte Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung oder Löschung von Rechten, die Prüfung der dafür erforderlichen Unterlagen (notarielle Urkunden, Vollmachten, Vollziehungsbeschlüsse etc.), die Führung der Grundbuchbände/EDV‑Bestände sowie die Ausstellung von Grundbuchauszügen. Das Amt gewährleistet die Rechtssicherheit von Rechtsgeschäften an Grundstücken durch die sogenannte Publizitätswirkung des Grundbuchs: eingetragene Rechte sind für Dritte erkennbar und haben Bindungswirkung. Gleichzeitig gilt: Änderungen am Grundbuch erfolgen in der Regel nur auf Antrag und nach Prüfung durch das Amt; viele Verfügungen bedürfen einer notariellen Beurkundung oder gerichtlicher Beschlüsse.
Für die Praxis in Breisach am Rhein und beim Amtsgericht Emmendingen sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Region ist geprägt durch kleinteilige Grundstücksstrukturen (Weinlagen, landwirtschaftliche Flurstücke, historische Ortskerne), was bei Teilungsverfahren, Flurbereinigungen oder Grenzberichtigungen häufiger zu aufwändigen Prüfungen und Abstimmungen mit dem Katasteramt führen kann. Grundstücke in Flussnähe (Rheinnähe) unterliegen oft zusätzlichen öffentlich‑rechtlichen Beschränkungen wie Hochwasserschutzauflagen oder naturschutzrechtlichen Vermerken, die bei Grundbucheintragungen mitberücksichtigt werden sollten. Zudem sind in historischen Ortskernen häufig Eintragungen zu Baudenkmalschutz oder städtebaulichen Festlegungen relevant, die Kauf- und Baumaßnahmen beeinflussen können.
Formale Hinweise zum Vorgehen: Grundbuchberichtigungen, Eigentumsübertragungen oder Belastungen werden in der Regel nur auf Antrag und mit den gesetzlich geforderten Nachweisen vorgenommen; maßgeblich sind notarielle Urkunden, Vollmachten, Löschungsbewilligungen und gegebenenfalls rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen. Grundbuchauszüge erhalten nur Berechtigte oder Personen mit berechtigtem Interesse; die Gebühren richten sich nach den einschlägigen Gebührenordnungen (Gerichtskostengesetz/GNotKG). Für komplexe Sachverhalte (z. B. Vormerkungen, Teilungen, Berichtigungsverfahren) ist die Hinzuziehung eines Notars oder eines fachkundigen Rechtsanwalts dringend zu empfehlen.
Kurz zusammengefasst: Das Grundbuchamt Breisach am Rhein sorgt – unter der fachlichen und rechtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Emmendingen – für die ordnungsgemäße Führung des Grundbuchs und damit für die rechtliche Absicherung von Grundstücksverhältnissen. Aufgrund regionaler Besonderheiten (kleinteilige Liegenschaften, Rheinnähe, Denkmalschutz/landwirtschaftliche Nutzung) sollten Beteiligte frühzeitig die erforderlichen Nachweise, notariellen Beglaubigungen und ggf. Abstimmungen mit Kataster- und Fachbehörden einplanen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Breisach am Rhein beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Breisach am Rhein beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Breisach am Rhein einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Breisach am Rhein falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.