Grundbuchamt für Allmannsweiler

Das Grundbuchamt Ravensburg ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Allmannsweiler.

Das Grundbuchamt Ravensburg spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Allmannsweiler

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Allmannsweiler
Buchauer Straße 2
88348 Allmannsweiler

Web: www.allmannsweiler-bc.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Biberach

Gemarkungen:
Bruckhof, Ottobeurerhof

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Allmannsweiler

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Allmannsweiler

Amtsgericht Ravensburg
Gartenstraße 100
88212 Ravensburg

E-Mail: poststelle@gbaravensburg.justiz.bwl.de
Telefon: 0751 806-1700
Fax: 0751 806-1710

Öffnungszeiten*

Montag: 08:30 – 11:30
Dienstag: 08:30 – 11:30
Mittwoch: 08:30 – 11:30
Donnerstag: 08:30 – 11:30 13:30 – 15:00
Freitag: 08:30 – 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ravensburg - zuständig für Allmannsweiler

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ravensburg für Allmannsweiler benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Allmannsweiler

Das Grundbuch für die Gemeinde Allmannsweiler wird als Teil des Amtsgerichtsbezirks vom Grundbuchamt des Amtsgerichts Ravensburg geführt. Das Grundbuchamt ist zuständig für die Führung der Grundbücher (Grundbuchblätter) zu den einzelnen Flurstücken und Grundstücken, es nimmt Eintragungen und Löschungen vor und dokumentiert Rechte und Lasten an Immobilien (Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden, Dienstbarkeiten, Reallasten sowie Vormerkungen). Rechtliche Grundlage der Tätigkeit ist die Grundbuchordnung (GBO); die tatsächliche Bearbeitung erfolgt im Zusammenspiel mit notariell beurkundeten Verträgen, weil Eigentumsübertragungen und grundpfandrechtliche Sicherungen in der Regel nur auf Antrag eines Notars bzw. aufgrund notariell beglaubigter Urkunden vollzogen werden.

Für jeden konkreten Geschäftsvorgang gelten klare Abläufe: Vor dem Eigentumsübergang sorgt meist der Notar für die Beurkundung des Kaufvertrags und beantragt beim Grundbuchamt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung (Schutz des Käufers gegen Verfügungen Dritter). Erst nach Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen (z. B. Zahlung des Kaufpreises, Löschung bestehender Belastungen) erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Ähnlich laufen Änderungen bei Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten ab: Die Eintragung oder Löschung erfolgt auf Antrag mit den erforderlichen Nachweisen; Prioritäten werden nach dem Rang der Eintragung gewahrt. Einsicht in das Grundbuch ist nicht allgemein frei: Ein Grundbuchauszug wird nur gegen Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. als Eigentümer, Notar, Gläubiger) erteilt; Gebühren für Einsicht und Eintragungen sind gesetzlich geregelt.

Das Grundbuchamt arbeitet eng mit dem Kataster-/Vermessungsamt zusammen, weil Flurstücksnummern und Liegenschaftskarten (ALKIS/Flurkarte) zur eindeutigen Identifikation von Grundstücken gehören. In vielen Gerichtsbezirken läuft eine schrittweise Digitalisierung (elektronische Aktenführung, elektronisches Grundbuch/ERV), sodass Anträge und Unterlagen zunehmend elektronisch eingereicht und verarbeitet werden können; konkrete digitale Angebote und Erreichbarkeiten sollten beim Amtsgericht Ravensburg erfragt werden. Bei kleineren Gemeinden wie Allmannsweiler sind die Grundbücher oft überschaubarer, dennoch können historische Eintragungen oder örtliche Sonderregelungen (z. B. alte Wegerechte, Nießbrauchsvereinbarungen) relevant sein. Für konkrete Auskünfte, das Anfordern eines Grundbuchauszugs oder die Einleitung von Eintragungsverfahren empfiehlt es sich, direkt das Amtsgericht Ravensburg oder einen Notar zu kontaktieren und vorab die aktuellen Zuständigkeits- und Kontaktinformationen sowie erforderliche Unterlagen über die offizielle Gerichtshomepage zu prüfen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Allmannsweiler

Das Grundbuchamt für Allmannsweiler – sofern dafür das Amtsgericht Ravensburg zuständig ist – führt und verwaltet das Grundbuch für die entsprechenden Flurstücke und Eigentumsverhältnisse. Aufgabe des Grundbuchamts ist die rechtsverbindliche Eintragung und Änderung von dinglichen Rechten: Eigentum, Grundpfandrechten (z. B. Hypothek, Grundschuld), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Beschränkungen sowie Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung). Das Amt stellt zudem beglaubigte Grundbuchauszüge und Abschriften aus, prüft die formellen Voraussetzungen von Eintragungsanträgen und arbeitet eng mit Notaren, Banken, Vermessungsstellen (Liegenschaftskataster/Vermessungsamt) und anderen Behörden zusammen. Rechtliche Grundlage sind in erster Linie die Grundbuchordnung (GBO) sowie einschlägige Vorschriften des BGB und der Verfahrens- und Kostenordnung für Gerichte und Notare.

Für die Praxis bedeutet das: Eigentumsübertragungen und die Bestellung oder Löschung von Grundpfandrechten erfolgen in der Regel auf Antrag und meist nach Beurkundung durch einen Notar; dieser reicht die erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Erforderlich sind in der Regel die notariell beurkundete Urkunde, Angaben zum Flurstück (Flurstücksnummer, Gemarkung), Identitäts- oder Vertretungsnachweise und ggf. Löschungs- oder Auflassungserklärungen. Grundbuchauszüge werden nur berechtigten Personen oder auf Vorlage eines berechtigenden Interesses ausgegeben; sie sind kein vollständig öffentlich zugängliches Register. Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Kostentatbeständen (z. B. GNotKG/Gebührenverzeichnis) und variieren je nach Vorgang.

Besonderheiten, die für Allmannsweiler relevant sein können: In kleinen Gemeinden gibt es häufig kein eigenes, örtlich ansässiges Grundbuchamt – die Führung des Grundbuchs liegt dann beim übergeordneten Amtsgericht (hier: Ravensburg). Deshalb laufen Anträge, Auskünfte und Formalitäten meist zentral beim Amtsgericht Ravensburg; persönliche Vorsprachen, Terminvergaben und Ausgabemodalitäten richten sich nach den dortigen Öffnungszeiten und Abläufen. Außerdem ist zu beachten, dass das Grundbuch vorrangig die rechtliche Lage abbildet (und deswegen große Beweiskraft hat), es jedoch örtliche tatsächliche Nutzungsverhältnisse oder bauliche Gegebenheiten nicht notwendigerweise widerspiegelt; hier sind ergänzende Einträge im Liegenschaftskataster und gegebenenfalls Vermessungsunterlagen relevant. Seit einigen Jahren werden zunehmend elektronische Verfahren und eAkte etabliert, die Verfügbarkeit digitaler Services kann jedoch regional unterschiedlich sein.

Ich empfehle, für konkrete Vorgänge (z. B. Antrag auf Grundbuchauszug, Eintragung einer Grundschuld oder Auskunft über Zuständigkeiten) direkt das Amtsgericht Ravensburg zu kontaktieren oder den zuständigen Notar zu beauftragen. Dort erhalten Sie Auskünfte zu zuständiger Abteilung, erforderlichen Unterlagen, Verfahrensdauer, Gebühren und aktuellen digitalen Zugangswegen.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Allmannsweiler beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Allmannsweiler einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Allmannsweiler falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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