Grundbuchamt für Oberasbach

Das Grundbuchamt Fürth ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Oberasbach.

Das Grundbuchamt Fürth spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Oberasbach

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Oberasbach
Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

Web: www.oberasbach.de

Bundesland:
Bayern

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Fürth

Gemarkungen:
Kreutles, Rehdorf

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Oberasbach

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Oberasbach

Amtsgericht Fürth
Bäumenstraße 32
90762 Fürth

E-Mail: poststelle@ag-fue.bayern.de
Telefon: 0911 7438-0
Fax: 0911 7438-199

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Fürth - zuständig für Oberasbach

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Fürth für Oberasbach benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Aufgaben des Grundbuchamts Oberasbach

Das Grundbuch ist eine öffentliche Aufzeichnung, in dem Besitzansprüche, Belastungen und Rechte an Grundstücken festgehalten sind. Es ist nach Gemarkungen, Grundstücks- und Flurnummern geordnet und umfasst Informationen zu den rechtlichen Verhältnissen von Landbesitz und Immobilien.

Ein Grundbuchauszug ist eine offizielle Abschrift aus dem Grundbuch, die Informationen über ein bestimmtes Grundstück enthält. Dazu gehören der Eigentümer, das Grundstück selbst und eventuelle Belastungen wie Darlehen oder Wegerechte.

Das Grundbuchamt in Oberasbach spielt eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Verwaltung und Registrierung von Grundstücken in seiner Zuständigkeit. In Deutschland stellt das Grundbuch ein wichtiges Element des Immobilienrechts dar und das Grundbuchamt ist die vorrangige Instanz für seine Verwaltung und Pflege.

Das Grundbuchamt in Rosenheim ist verpflichtet für die Registrierung von Eigentumsrechten an Grundstücken in Oberasbach. Jedes Mal, wenn ein Grundstück verkauft oder auf andere Weise übertragen wird, wird dieser Vorgang im Grundbuch vermerkt, um die Eigentumsverhältnisse rechtssicher und unmissverständlich zu dokumentieren.

Desweiteren dient das Grundbuchamt Oberasbach als zentrale Adresse für Bürgerinnen und Bürger, die einen Grundbuchauszug benötigen. Dies kann in einer Menge von Fällen erforderlich sein, zum Beispiel wenn jemand eine Immobilie erwerben oder abstoßen will oder wenn es um Fragen der Erbschaft geht. Der Grundbuchauszug bietet einen genauen Einblick über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, einschließlich der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse und möglicher Belastungen, wie Mortgagen oder Wegerechte.

Darüber hinaus nimmt das Grundbuchamt auch Änderungen am Grundbuch vor. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein neues Wegerecht gewährt wird, eine Hypothek aufgenommen oder gelöscht wird oder wenn das Grundstück aufgeteilt wird. In all diesen Fällen sorgt das Grundbuchamt dafür, dass das Grundbuch auf dem modernen Stand gehalten wird und die rechtlichen Verhältnisse korrekt verzeichnet sind.

Letztlich spielt das Grundbuchamt Oberasbach eine entscheidende Rolle in der Verwaltung des Immobilienmarktes und in der Gewährleistung der Rechtssicherheit für Immobilienkäufer und -besitzer. Mit seiner Arbeit sorgt es dafür, dass die Eigentumsverhältnisse transparent und nachvollziehbar sind und trägt so zu einem fairen und funktionierenden Immobilienmarkt bei.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Oberasbach beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Oberasbach einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Oberasbach falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

Weitere Grundbuchämter in Bayern

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