Grundbuchamt für Simonswald

Das Grundbuchamt Emmendingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Simonswald.

Das Grundbuchamt Emmendingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Simonswald

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Simonswald
Talstraße 12
79263 Simonswald

Web: www.simonswald.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Emmendingen

Gemarkungen:
Wildgutach

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Simonswald

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Simonswald

Amtsgericht Emmendingen
Liebensteinstraße 2
79312 Emmendingen

E-Mail: poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de
Telefon: 07641 96587-600
Fax: 07641 96587-603

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Emmendingen - zuständig für Simonswald

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Emmendingen für Simonswald benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Simonswald

Für die Gemeinde Simonswald werden die grundbuchrechtlichen Angelegenheiten nicht an einem eigenen, dortigen „Grundbuchamt“ vor Ort geführt, sondern beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts — in diesem Fall beim Amtsgericht Emmendingen. Das Amtsgericht Emmendingen ist damit die zuständige Stelle für die Führung der Grundbücher, die Eintragung und Löschung von Rechten an Grundstücken sowie für damit verknüpfte gerichtliche Verfahren (z. B. Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung).

Das Grundbuchamt hat die Aufgabe, für jedes Grundstück ein Grundbuchblatt zu führen, auf dem Eigentumsverhältnisse, Belastungen (Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines beurkundeten Kaufvertrags) und sonstige Eintragungen dokumentiert werden. Das Grundbuch dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr: Eintragungen haben deklaratorische und konstitutive Wirkungen und sind für Dritte ersichtlich. Für viele Rechtsgeschäfte (Kauf, Bestellung einer Hypothek, Löschung einer Belastung) ist regelmäßig eine notarielle Beurkundung und die Antragstellung beim Grundbuchamt erforderlich.

Praktisch läuft ein Eigentumsübergang in der Regel so: ein Notar beurkundet den Kaufvertrag, reicht die erforderlichen Urkunden beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Emmendingen ein und beantragt die Umschreibung im Grundbuch; das Grundbuchamt prüft die Unterlagen, nimmt die Eintragungen vor und verlangt ggf. die Vorlage weiterer Nachweise (z. B. Erbschein, Einwilligungserklärungen, Löschungsbewilligungen). Ebenso werden beim Grundbuchamt Grundpfandrechte eingetragen oder gelöscht und Vormerkungen gesetzt bzw. gelöscht. Darüber hinaus ist das Grundbuchamt in die Durchführung von Zwangsversteigerungen eingebunden, die vom Amtsgericht als Vollstreckungsmaßnahme angeordnet werden.

Zugriff auf das Grundbuch ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses möglich; Eigentümer, Notare, berechtigte Gläubiger und Behörden erhalten in der Regel Auszüge. Die Gebühren richten sich nach den einschlägigen Gebührengesetzen (z. B. Gerichts- und Notarkostengesetz / Grundbuchgebühren). Für Anfragen und Vorgänge empfiehlt es sich, genaue Angaben zum Grundstück bereitzuhalten (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Blattnummer des Grundbuchs) sowie die im Einzelfall erforderlichen Urkunden (notarielle Verträge, Vollmachten, Erbscheine, Katasterauszüge).

Besonderheiten, die für ländliche Kommunen wie Simonswald relevant sein können, sind häufig: zahlreiche Wald- und Forstflächen mit speziellen Nutzungs- oder Nutzungsbeschränkungen, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke mit Teilungs- oder Verpachtungsregelungen sowie gegebenenfalls historische Belastungen oder Nießbrauchsrechte. Solche Besonderheiten können bei Grundbucheintragungen zusätzliche Nachweise oder Abstimmungen mit dem Kataster-/Vermessungsamt (zur Abgrenzung von Flurstücken) oder mit Fachbehörden erfordern.

Wer einen konkreten Antrag stellen oder Einsicht nehmen möchte, sollte das Amtsgericht Emmendingen direkt kontaktieren oder den zuständigen Notar einschalten; viele Anliegen werden heute vom Notar elektronisch an das Grundbuchamt übermittelt. Für rechtsverbindliche Auskünfte und die Bearbeitung von Eintragungen sind die schriftlichen Unterlagen und eine formelle Antragstellung erforderlich. Das Amtsgericht Emmendingen selbst ist neben dem Grundbuchwesen außerdem zuständig für zivilrechtliche Verfahren erster Instanz, Familien- und Betreuungsangelegenheiten sowie Nachlasssachen im Gerichtsbezirk.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Simonswald

Das Grundbuchamt ist die zentrale Stelle, in der die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken dokumentiert werden. Für kleine Gemeinden wie Simonswald werden die Grundbuchangelegenheiten in der Regel durch das zuständige Amtsgericht geführt – im Landkreis Emmendingen ist das Amtsgericht Emmendingen der Träger des Grundbuchs. Das Grundbuch dient der Rechtssicherheit: es enthält Angaben zu Eigentümer(innen), zu dinglichen Rechten (z. B. Hypotheken, Grundschulden, Nießbrauch, Dienstbarkeiten) sowie ggf. Vormerkungen und Beschränkungen.

Zu den Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und Pflege der Grundbuchblätter, die Prüfung und Durchführung von Eintragungsanträgen, die Ausstellung von Auskünften/Grundbuchauszügen sowie die Vornahme von Löschungen und Berichtigungen. Eintragungen dürfen in vielen Fällen nur vorgenommen werden, wenn ein notariell beglaubigter oder notariell beurkundeter Antrag vorliegt (z. B. beim Eigentumsübergang durch Kaufvertrag, Bestellung einer Hypothek/Grundschuld). Das Grundbuchamt prüft die formelle Zulässigkeit der vorgelegten Urkunden und nimmt danach die entsprechenden Eintragungen vor.

Für Bürgerinnen und Bürger praktisch wichtig sind die Auskünfte: Einen aktuellen Grundbuchauszug können nur Personen mit berechtigtem Interesse erhalten (z. B. Eigentümer, Erwerber, Gläubiger). Einen einfachen (nicht beglaubigten) Auszug erhält man in begrenztem Umfang, beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke werden gegen Gebühr ausgegeben. Die Gebühren richten sich nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften (insbesondere GNotKG für Notar- und gerichtliche Gebühren); zudem können Bearbeitungszeiten variieren (von Tagen bis zu mehreren Wochen, je nach Komplexität).

Besonderheiten und Hinweise:

– Die Grenze zwischen Kataster/Flurkarte und Grundbuch: Das Grundbuch dokumentiert rechtliche Verhältnisse, das Liegenschaftskataster/Flurkarte die tatsächlichen Grenzen und Flurstücke. Beide Unterlagen sollten beim Grundstückserwerb geprüft werden.

– Viele Vorgänge (Eigentumsübertragung, Bestellung/Löschung einer Grundschuld) werden durch einen Notar eingeleitet; der Notar reicht die Urkunden beim Grundbuchamt ein. Direkte persönliche Eingriffe beim Grundbuch sind für Laien nur eingeschränkt möglich.

– Bei kleineren Gemeinden wie Simonswald ist keine separate, eigenständige Grundbuchbehörde mit umfassender Publikumsverwaltung vor Ort nötig; stattdessen erfolgt die Bearbeitung zentral beim Amtsgericht Emmendingen. Deshalb empfiehlt es sich, Kontakt direkt mit dem Grundbuchreferat des Amtsgerichts Emmendingen aufzunehmen, wenn konkrete Angelegenheiten (Anträge, Auskünfte, Nachfragen zu laufenden Verfahren) anstehen.

– Modernisierung/Digitalisierung: Die Justiz digitalisiert schrittweise. Dennoch sind viele Anträge weiterhin in Papierform oder über den Notar einzureichen; es existieren regionale Unterschiede bei Online-Diensten und elektronischen Übermittlungswegen.

Praktische Tipps: Vor einem Immobilienkauf oder vor Belastungen des Grundstücks unbedingt einen aktuellen vollständigen Grundbuchauszug (am besten beglaubigt) anfordern und parallele Einsichten in Kataster/Flurkarte einholen. Bei Unklarheiten zu Eintragungen, Löschungsansprüchen oder rechtlichen Konsequenzen sollte ein Notar oder fachkundiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Für konkrete Formalia, Gebühren und Abläufe wenden Sie sich am besten direkt an das Grundbuchreferat des Amtsgerichts Emmendingen oder an den beurkundenden Notar.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Simonswald beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Simonswald einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Simonswald falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)