Grundbuchamt für Oberdischingen

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Oberdischingen.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Oberdischingen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Oberdischingen
Schlossplatz 9
89610 Oberdischingen

Web: www.oberdischingen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Alb-Donau-Kreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Oberdischingen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Oberdischingen

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Oberdischingen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Oberdischingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Oberdischingen

Das Grundbuch für die Gemeinde Oberdischingen wird als Amtliches Register der Eigentums- und Belastungsverhältnisse an Grundstücken von dem zuständigen Grundbuchamt geführt, das organisatorisch beim Amtsgericht Ulm angesiedelt ist. Zu den zentralen Aufgaben dieses Grundbuchamts gehören das Führen der Grundbücher (Eintrag von Eigentümerwechseln, Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten wie Wegerechte etc.), die Eintragung und Löschung von Auflassungsvormerkungen und sonstigen Sicherungseintragungen, die Ausstellung von Grundbuchauszügen sowie die Durchführung und Abwicklung von Eintragungsverfahren nach Antrag. Viele Eintragungen erfolgen auf Antrag und setzen in der Regel eine notarielle Urkunde (z. B. bei Immobilienkauf, Sicherungsübereignung oder Grundschuldbegründung) oder andere nachweisbare Rechtsgründe voraus; auch Löschungen und Berichtigungen werden nur bei Vorlage entsprechender Rechtsnachweise vorgenommen. Der Zugriff auf vollständige Grundbucheinträge ist rechtlich eingeschränkt: Einsicht oder Auszüge sind in der Regel nur Berechtigten (Eigentümer, Gläubiger, Notare, oder Personen mit berechtigtem Interesse) möglich; der Datenschutz und das Registergeheimnis sind zu beachten.

Das Amtsgericht Ulm als übergeordnete Behörde betreibt das Grundbuchamt organisatorisch und ist darüber hinaus für die gerichtliche Begleitung von Grundstückssachen zuständig. Dazu zählen insbesondere die Anordnung und Durchführung von Zwangsversteigerungen, Vollstreckungsverfahren bei Zwangshypotheken oder Pfandrechten sowie die Entscheidung in Streitigkeiten, die das Grundbuch betreffen können. Weiterhin bearbeitet das Amtsgericht Ulm typische Amtsgerichtsaufgaben wie Nachlasssachen (Testamentseröffnungen, Erbscheinsverfahren), Mietsachen im ersten Rechtszug, Mahnverfahren und Registerangelegenheiten. In der Praxis besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Grundbuchamt, Notaren, dem Kataster- bzw. Vermessungsamt (Flurstücks- und Lageangaben) und der Gemeinde, weil rechtliche Eintragungen oft mit vermessungstechnischen oder verwaltungsrechtlichen Vorgängen verknüpft sind.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das konkret: Bei einem Immobilienkauf wird der Notar die für die Eintragung erforderlichen Anträge an das Grundbuchamt stellen; bei der Bestellung oder Löschung einer Grundschuld, bei Dienstbarkeiten oder bei berichtigenden Maßnahmen müssen die jeweils erforderlichen Urkunden und Nachweise (Kaufvertrag, Vollmachten, Erbscheine etc.) eingereicht werden; Grundbuchauszüge sind kostenpflichtig und werden nur an Berechtigte ausgegeben. Besondere Hinweise sind, dass das Grundbuch rechtlich vorrangige Aussagekraft über die persönlichen Rechte an einem Grundstück hat (rechtliche Lage unterscheiden vom Kataster) und dass zunehmend digitale Übermittlungswege und notarielle Meldeverfahren genutzt werden, sodass viele Schritte nicht mehr ausschließlich persönlich am Schalter erledigt werden. Bei konkreten oder strittigen Sachverhalten empfiehlt es sich, frühzeitig Notar oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen oder direkt Kontakt mit dem Amtsgericht Ulm bzw. dem zuständigen Grundbuchamt aufzunehmen; wenn Sie möchten, kann ich die Kontaktdaten und Hinweise zu Öffnungszeiten, Gebühren und dem genauen Verfahrensablauf für Sie heraussuchen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Oberdischingen

Das Grundbuchamt für Oberdischingen ist die Behörde, die – in der Regel beim örtlich zuständigen Amtsgericht (zuständig ist meist das Amtsgericht Ulm) angesiedelt – die Führung und Verwaltung der Grundbücher übernimmt. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Aufnahme und Änderung von Eintragungen auf den Grundbuchblättern: Vermerk des Eigentums, Eintragung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken, Bestellung und Aufhebung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Eintragung von Nießbrauch sowie Vormerkungen (z. B. der Auflassungsvormerkung zum Schutz von künftigen Eigentumsübertragungen). Eintragungen erfolgen üblicherweise aufgrund notariell beurkundeter Urkunden oder gerichtlicher Entscheidungen; das Grundbuchamt prüft Form und Rechtsgrundlagen und vollzieht die Eintragungen mit Publizitäts- und Sicherungswirkung für Rechtsverkehr und dritten Vertragspartner.

Das Amtsgericht Ulm als Träger des Grundbuchamts erfüllt daneben die allgemeinen Aufgaben eines Amtsgerichts: es ist zuständig für Zivilverfahren (inkl. Sachenrecht und Mietstreitigkeiten), Familiensachen, Nachlasssachen, das Betreuungsrecht, Verfahren in Vollstreckungs- und Zwangsversteigerungsangelegenheiten sowie für Registerangelegenheiten (z. B. Vereine). Beim Amtsgericht ist das Grundbuchamt organisatorisch eingebunden; es arbeitet eng mit Notaren, dem Katasteramt (Liegenschaftskataster / Vermessungsamt) und weiteren Behörden zusammen, weil Grundbuch und Flurstücksinformationen regelmäßig zu verknüpfen sind.

Besonderheiten und praktische Hinweise: Einsicht in das Grundbuch ist nicht allgemein öffentlich; berechtigt sind in erster Linie Eigentümer, Gläubiger, Notare und Behörden sowie Dritte bei Vorliegen eines berechtigten Interesses. Viele Anträge werden heute elektronisch oder per Notar gestellt, und die Bearbeitungszeiten und Gebühren (gerichtliche Kosten und ggf. Notarkosten) richten sich nach den einschlägigen Kostenvorschriften; genaue Gebühren kann das Amtsgericht mitteilen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Grundbuch (rechtliche Verhältnisse) und Liegenschaftskataster (vermessungstechnische und flurstücksbezogene Daten), beide ergänzen sich aber. Für konkrete Auskünfte zu Öffnungszeiten, Zuständigkeiten (ob tatsächlich das Amtsgericht Ulm das zuständige Grundbuchamt für Ihr konkretes Flurstück in Oberdischingen ist), Formblättern oder elektronischen Angeboten empfiehlt es sich, die Website des Amtsgerichts Ulm oder das Justizportal Baden‑Württemberg zu konsultieren bzw. direkt dort anzufragen.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Oberdischingen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Oberdischingen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Oberdischingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)