Grundbuchamt für Nellingen
Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Nellingen.
Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Nellingen
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Nellingen
Schulplatz 17
89191 Nellingen
Web: www.nellingen.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Alb-Donau-Kreis
Gemarkungen:
Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMhle, WörnizhäuserMühle, Zinsholz
Zuständiges Amtsgericht für Nellingen
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Nellingen
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438
Öffnungszeiten*
Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Nellingen
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Nellingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Nellingen
Das Grundbuchamt für Nellingen ist keine eigenständige Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts Ulm und führt das für Nellingen zuständige Grundbuch. Zu den Kernaufgaben gehört die formell-rechtliche Führung der Grundbücher: die Aufnahme und Änderung von Eigentumsverhältnissen, die Eintragung und Löschung von Belastungen (z. B. Grundschuld, Hypothek), Rechte wie Wegerechte oder Nießbrauch, die Eintragung von Auflassungsvormerkungen zur Sicherung des käuferseitigen Eigentumsanspruchs sowie die Führung des Bestandsverzeichnisses der jeweiligen Grundstücke. Das Grundbuchamt erteilt zudem Grundbuchauszüge und -abschriften an Berechtigte beziehungsweise nach Nachweis eines berechtigten Interesses, prüft vorgelegte Urkunden auf ihre Formwirksamkeit und entscheidet über die Zulässigkeit und Reihenfolge von Eintragungen.
Für die meisten Eintragungen, insbesondere Eigentumsübertragungen und Belastungen zu Gunsten von Kreditinstituten, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich; der Notar reicht die erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Bei Zwangsversteigerungen spielt das Amtsgericht Ulm eine zentrale Rolle: das Grundbuch wird in diesem Zusammenhang geprüft und lastenfrei gegebenenfalls bereinigt, und das Verfahren zur Verwertung der Immobilie wird dort geführt. Das Grundbuchamt arbeitet eng mit anderen Stellen zusammen, insbesondere mit Notaren, dem zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt (Flurstücks- und Liegenschaftsinformationen), dem Finanzamt (Grunderwerbsteuer) sowie den betroffenen Rechtsanwaltskanzleien.
Typische Besonderheiten und Hinweise: Das Grundbuch ist ein amtliches Register mit besonderem Publizitäts- und Sicherungscharakter — Einträge wirken gegen jedermann, die Auflassungsvormerkung sichert künftige Übertragungsansprüche. Allerdings werden baulastrechtliche Regelungen in der Regel nicht im Grundbuch, sondern in separaten Baulastenverzeichnissen der Gemeinden geführt; für vermessungstechnische Informationen ist das Liegenschaftskataster zuständig. Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann; darüber hinausgehende Auskünfte sind datenschutzrechtlich begrenzt. Die Bearbeitungsdauer kann variieren und hängt oft von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Komplexität der Rechtsverhältnisse ab.
Praktische Tipps: Klären Sie vor einem Immobiliengeschäft immer mit dem Notar, welche Unterlagen das Grundbuchamt benötigt (vollständige, beglaubigte Urkunden, ggf. Lagepläne, Unbedenklichkeitsbescheide des Finanzamts), beantragen Sie rechtzeitig einen aktuellen Grundbuchauszug, und rechnen Sie mit Gebühren nach dem Gerichts‑ und Notarkostengesetz. Für konkrete Abläufe, Gebührenfragen oder elektronische Einreichungsmöglichkeiten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht Ulm beziehungsweise ein Blick auf dessen offizielle Website, da Verfahrensdetails und Serviceangebote sich ändern können.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Nellingen
Das Grundbuchamt ist die staatliche Stelle, die für die Führung, Prüfung und Änderung des Grundbuchs zuständig ist. In Fließtext zusammengefasst erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen, typische Aufgaben und einige Besonderheiten am Beispiel des Grundbuchamts Nellingen und des dazugehörigen Amtsgerichts in Ulm.
Das Grundbuchamt Nellingen führt für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke das amtliche Verzeichnis (das Grundbuch). Im Grundbuch werden Eigentümer, Belastungen (z. B. Grundschulden, Hypotheken), Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Vormerkungen (z. B. für den Eigentumsübergang nach Abschluss eines Kaufvertrags) sowie sonstige rechtserhebliche Vermerke festgehalten. Grundlage jeder Eintragung ist in der Regel eine notarielle Urkunde (z. B. Kaufvertrag, Auflassung, Darlehensvertrag mit Grundschuld) oder ein anderweitiger gerichtlicher Beschluss. Das Grundbuchamt prüft die formellen Voraussetzungen der eingereichten Unterlagen, trägt Eintragungen ein, löscht Lasten nach Erledigung und führt die automatische laufende Nummerierung und Archivierung der Unterlagen.
Das Grundbuchamt ist organisatorisch eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts; in Ihrem Fall ist das Amtsgericht Ulm das übergeordnete Gericht mit seinen richterlichen und verwaltungsseitigen Aufgaben. Das Amtsgericht sorgt dafür, dass rechtliche Entscheidungen, die Eigentums- oder Nutzungsrechte betreffen (z. B. Beschlüsse zu Zwangsversteigerungen, Entscheidungen im Nachlass- oder Familienrecht), mit dem Grundbuchamt abgestimmt und – soweit erforderlich – umgesetzt werden. Darüber hinaus übernimmt das Amtsgericht typische Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Zivil- und Familiensachen erster Instanz, Strafsachen in geringerer Wertigkeit, Nachlassgericht, Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten sowie Registeraufgaben (z. B. Vereins- und Handelsregister in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen).
Besondere Merkmale und Hinweise:
– Beurkundung und Formvorschrift: Viele grundbuchrelevante Rechtsvorgänge (Eigentumsübertragungen, Bestellung von grundpfandrechtlichen Sicherheiten) erfordern eine notarielle Beurkundung. Der Notar reicht die Urkunden meist elektronisch oder auf Papier beim zuständigen Grundbuchamt ein.
– Schutzwirkung des Grundbuchs: Das Grundbuch hat eine hohe beweis- und sicherungsrechtliche Bedeutung. Eintragungen begründen Rechte gegenüber Dritten; Löschungen und Änderungen sind formell geschützt. Allerdings ist Einsicht in das Grundbuch nicht vollständig frei: für einen Grundbuchauszug ist in der Regel ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
– Zusammenarbeit mit Vermessungs- und Katasterbehörden: Für Lage, Größe und Flurstückskennzeichnung arbeitet das Grundbuchamt eng mit dem Kataster- bzw. Vermessungsamt zusammen. Eintragungen sind flurstücksbezogen, oft sind Vermessungsunterlagen erforderlich.
– Kosten und Gebühren: Für Eintragungen, Auszüge und begleitende gerichtliche Leistungen fallen Gebühren an; maßgeblich sind die gesetzlichen Gebührentatbestände (Gerichts- und Notarkostengesetze). Notar und Banken klären meist vorab die zu erwartenden Kosten.
– Besonderheiten bei Erbfällen, Ehegüterrechten und Zwangsmaßnahmen: Erbfolge, Zugewinnausgleiche und notarielle Vereinbarungen zwischen Ehegatten beeinflussen Eigentumsverhältnisse und bedürfen oft gerichtlicher/grundbuchlicher Umsetzung. Bei Zwangsversteigerungen oder Zwangshypotheken übernimmt das Amtsgericht die Verfahrensleitung; das Grundbuchamt sorgt für die entsprechenden Einträge.
– Digitalisierung und elektronischer Rechtsverkehr: Viele Amtsgerichte und Grundbuchämter digitalisieren Abläufe (elektronische Aktenführung, E‑Einreichung durch Notare). Trotzdem können Bearbeitungszeiten variieren, je nach Komplexität und Vollständigkeit der Unterlagen.
Praktische Hinweise für Antragsteller:
– Für Verträge und Eigentumsübertragungen sollte stets ein Notar eingeschaltet werden. Er bereitet die notwendigen Erklärungen und Unterlagen vor und reicht diese beim Grundbuchamt ein.
– Für einen Grundbuchauszug bzw. eine Einsicht sollten Sie prüfen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, und ggfs. Ausweisdokumente bzw. Vollmachten mitbringen.
– Bei Fragen zu Zuständigkeit, Öffnungszeiten, Gebühren oder speziellen Abläufen wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht oder prüfen dessen Internetauftritt; viele Gerichte bieten Informationsblätter, Formulare und Hinweise zur elektronischen Einreichung an.
– Bei komplexen Sachverhalten (z. B. länderübergreifende Eigentumsverhältnisse, Gesellschaftsvermögen, Zwangsvollstreckung) ist es ratsam, zusätzlich rechtliche Beratung (Notar, Rechtsanwalt) in Anspruch zu nehmen.
Wenn Sie möchten, kann ich für Sie noch konkretere Informationen zusammenstellen – etwa die genaue Zuständigkeit für einzelne Orte innerhalb von Nellingen, typische Unterlagenlisten für einen Eigentumswechsel, oder Hinweise zum Ablauf einer Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Ulm. Welche Details interessieren Sie besonders?
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Nellingen beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Nellingen beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Nellingen einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Nellingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.