Grundbuchamt für Ingersheim
Das Grundbuchamt Heilbronn ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Ingersheim.
Das Grundbuchamt Heilbronn spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Ingersheim
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Ingersheim
Rathaus
74321 Bietigheim-Bissingen
Web:
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Ludwigsburg
Gemarkungen:
Zuständiges Amtsgericht für Ingersheim
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Ingersheim
Amtsgericht Heilbronn
Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn
E-Mail: Poststelle@gbaheilbronn.justiz.bwl.de
Telefon: 07131 3898-500
Fax: 07131 3898-900
Öffnungszeiten*
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Heilbronn - zuständig für Ingersheim
Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Heilbronn für Ingersheim benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:
Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Ingersheim
Das Grundbuchamt für Ingersheim ist eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts (Amtsgericht Heilbronn) und führt die Grundbücher für die in seinem Bezirk liegenden Grundstücke. Zuständig ist das Grundbuchamt für die Führung und Pflege der Grundbuchblätter (Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte wie Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten und Beschränkungen) für die Gemarkung/Ingersheim zugeordneten Flurstücke; es ist die zentrale Stelle für alle Eintragungen, Umschreibungen, Löschungen und Vormerkungen, die mit Immobilientransaktionen und -belastungen zusammenhängen.
Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehören insbesondere:
– Führung und Aktualisierung der Grundbücher (Eigentumsumschreibungen nach Kauf, Erbfall, Zwangsversteigerung etc.).
– Eintragung und Löschung dinglicher Rechte (Grundschuld, Hypothek, Nießbrauch, Dienstbarkeiten).
– Eintragung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung bei Kaufverträgen) zum Schutz von Rechten vor späteren Belastungen.
– Durchführung formeller Abläufe bei Zwangsversteigerungen und Umsetzung der sich daraus ergebenden Eintragungen.
– Ausstellen von beglaubigten Grundbuchauszügen bzw. Abschriften für Berechtigte.
– Überprüfung formeller Voraussetzungen bei Anträgen (z. B. Vorliegen notarieller Urkunden, Vollmachten, Zustimmungen).
Wesentliche Verfahrens- und Nachweispunkte:
– Viele Grundbucheintragungen können nur auf Antrag erfolgen und setzen die Einreichung notariell beurkundeter Urkunden voraus (z. B. Kaufvertrag mit Auflassung). Notare reichen üblicherweise die erforderlichen Anträge beim Grundbuchamt ein.
– Einsicht in das Grundbuch und Erteilung von Auszügen sind nicht allgemein öffentlich; grundsätzlich erhalten Einsicht und Abschriften nur berechtigte Personen (z. B. Eigentümer, Erwerber mit Auflassungsvormerkung, Gläubiger, Notare, Gerichte). Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.
– Für Eintragungen und Auskünfte fallen Gebühren an; diese richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich in der Regel nach dem Geschäftswert/Grundstückswert.
– Für jede Anfrage sollten genaue Angaben zum Grundstück beifügt werden (Gemarkung, Flurstücksnummer, bei Kaufvertrag der notarielle Vertrag/Vertragsdatum). Lagepläne, Katasterunterlagen und Identitätsnachweise bzw. Vollmachten können erforderlich sein.
Besonderheiten und praktische Hinweise im Zusammenhang mit dem Amtsgericht Heilbronn:
– Das Amtsgericht Heilbronn ist nicht nur Registergericht für das Grundbuch, sondern führt auch Zwangsversteigerungsverfahren und ist Ansprechpartner für rechtliche Fragen rund um dingliche Rechte. Bei Zwangsversteigerungen werden Terminsankündigungen und Rechtswirkungen unmittelbar ins Grundbuch umgesetzt.
– In vielen Gerichtsbezirken findet schrittweise eine Digitalisierung statt; Anträge können inzwischen in Teilen elektronisch bearbeitet oder vom Notar elektronisch eingereicht werden. Konkrete elektronische Serviceangebote, Öffnungszeiten, Formulare und Voraussetzungen variieren; erkundigen Sie sich daher direkt beim Amtsgericht Heilbronn oder auf dessen Internetseite.
– Bei Grundstücksübertragungen empfiehlt sich frühzeitige Abstimmung mit dem Notar und Einsicht in das aktuelle Grundbuch zur Klärung: Belastungen, Lastenfreistellungen oder Nachträge können den Erwerb beeinflussen. Der Notar kann oft die notwendigen Anträge koordinieren und die Reihenfolge der Eintragungen (z. B. Auflassungsvormerkung vor Umschreibung) sicherstellen.
– Wenn es um Erbfolge, Pflichtteilsansprüche oder Güterstand geht, sind zusätzlich familien- und erbrechtliche Nachweise erforderlich; das Grundbuchamt prüft insoweit nur die formalen Voraussetzungen für die Eintragung.
Wenn Sie konkrete Vorgänge für ein Grundstück in Ingersheim planen (Kauf, Belastung, Löschung, Einsicht), ist es ratsam, vorher Kontakt mit dem Amtsgericht Heilbronn bzw. dem zuständigen Grundbuchamt aufzunehmen oder einen Notar einzuschalten. Dort erhalten Sie verbindliche Auskunft zu Zuständigkeit, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und gegebenenfalls zur digitalen Einreichung von Unterlagen.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Ingersheim
Das Grundbuchamt für Ingersheim ist die zuständige Stelle zur Führung des Liegenschaftsregisters und ist organisatorisch dem zuständigen Amtsgericht zugeordnet; in der Region wird diese Aufgabe beim Amtsgericht Heilbronn wahrgenommen. Das Amt führt für jede Immobilie ein Grundbuch, das in der Regel in drei Abteilungen gegliedert ist: Angaben zum Eigentümer (Abteilung I), zu Rechten und Beschränkungen wie Dienstbarkeiten oder Vorkaufsrechten (Abteilung II) sowie zu Grundpfandrechten wie Hypotheken und Grundschulden (Abteilung III). Das Grundbuch dokumentiert damit die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken und ist die zentrale Informationsquelle für Käufer, Kreditgeber, Notare und Behörden.
Zu den konkreten Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Eintragung, Änderung und Löschung von Rechten am Grund und Boden (z. B. Eigentumswechsel, Auflassungsvormerkungen, Grundschuldbestellungen), die Ausfertigung von beglaubigten Abschriften und Auszügen aus dem Grundbuch sowie die Bearbeitung von Anträgen, die in der Regel durch Notare gestellt werden. Das Grundbuchamt prüft formale Voraussetzungen, die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen und die dingliche Verfahrenslage und nimmt Eintragungen nur dann vor, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bearbeiten die Vorgänge; richterliche Entscheidungen sind nur in bestimmten Fällen erforderlich.
Besonderheiten sind zum einen die starken Formvorschriften: Viele Eintragungen, etwa Eigentumsübertragungen oder die Bestellung von Grundpfandrechten, setzen eine notarielle Beurkundung voraus und werden auf Antrag des Notars vorgenommen. Zum anderen ist die Einsicht in das Grundbuch nicht uneingeschränkt öffentlich: Personen mit einem berechtigten Interesse können Auskünfte und Abschriften erhalten, während die Einsichtnahme ohne nachvollziehbares Interesse beschränkt ist. Weiterhin hat das Grundbuch konstitutive Wirkung für einzelne Rechtsverhältnisse – zum Beispiel begründet erst die Eintragung einer Eigentumsübertragung den neuen Eigentümer gegenüber Dritten.
Das Amtsgericht Heilbronn als übergeordnete Stelle vereint die Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor Ort – neben zivil- und familienrechtlichen Verfahren ist es Träger des Grundbuchamts für seinen Geschäftsbereich. Praktische Besonderheiten des Amtsgerichts betreffen oft organisatorische Abläufe: Termine und Anfragen laufen häufig über zentrale Telefon- oder Online-Schalter, Anzeigen und Anträge werden zunehmend elektronisch bearbeitet, und Bescheinigungen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Baurecht) können gesonderte Anträge erfordern. Für komplexe oder streitige Fragen zum Grundstücksrecht bleiben gerichtliche Entscheidungen und Beratung durch Rechtsanwälte/Notare der richtige Weg.
Wenn Sie konkrete Auskünfte zum Grundbuch für eine bestimmte Immobilie in Ingersheim, Öffnungszeiten, Gebühren oder Kontaktinformationen des zuständigen Grundbuchamts/Amtsgerichts wünschen, kann ich Ihnen die typischen Ansprechpartner und die notwendigen Unterlagen zusammenstellen oder bei der Formulierung eines Antrags helfen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ingersheim beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ingersheim beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Ingersheim einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ingersheim falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.