Grundbuchamt für Illerrieden

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Illerrieden.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Illerrieden

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Illerrieden
Wochenauer Straße 1
89186 Illerrieden

Web: www.illerrieden.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Alb-Donau-Kreis

Gemarkungen:
Kreuthöfe

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Illerrieden

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Illerrieden

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Illerrieden

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Illerrieden benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Illerrieden

Das für Illerrieden zuständige Grundbuchamt ist beim Amtsgericht Ulm angesiedelt; alle dinglichen Eintragungen zu Grundstücken in Illerrieden – Eigentum, Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) und Vormerkungen – werden dort geführt und rechtlich gesichert. Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehört die Führung des Grundbuchs als öffentliches Register, die Bearbeitung von Anträgen auf Eigentumsumschreibungen (nach notariell beurkundeten Kaufverträgen), die Eintragung von Belastungen und Sicherungsrechten, die Eintragung und Löschung von Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Erwerbsanspruchs des Käufers), die Führung von Abteilungen für Eigentum, Lasten und Hypotheken sowie die Ausstellung von Grundbuchauszügen. Wesentlich ist dabei, dass viele Verfügungen über Grundstücke – insbesondere Eigentumsübertragungen – notariell beurkundet und vom Notar an das Grundbuchamt weitergeleitet werden; das Grundbuchamt prüft dann die formellen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einträge (z. B. Zahlung der Grunderwerbsteuer, Löschungsbewilligungen bei Belastungen).

Das Amtsgericht Ulm als Träger des Grundbuchamts erfüllt darüber hinaus die weiteren Aufgaben des Amtsgerichts: es entscheidet in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten erster Instanz (bei kleineren Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten), führt Register (neben dem Grundbuch z. B. das Vereins- oder Handelsregister in der jeweiligen Zuständigkeit), ist zuständig für Betreuungs- und Nachlasssachen sowie für Zwangsvollstreckungen. Für Grundstücksangelegenheiten bedeutet das: das Gericht/Grundbuchamt ist auch Ansprechpartner bei Zwangsversteigerungen, Insolvenzeinträgen oder sonstigen durch staatliche Maßnahmen veranlassten Eintragungen.

Besonderheiten, die man bei Grundstücksangelegenheiten in Illerrieden beachten sollte: Reine öffentlich-rechtliche Beschränkungen (z. B. Bauleitplanung, Denkmalschutz, naturschutzrechtliche Auflagen oder Hochwasserschutz) werden nicht im Grundbuch vermerkt, sondern in den jeweiligen Fachakten der Gemeinden oder Behörden; Käufer und Erwerbsinteressenten sollten daher zusätzlich Einsicht in Bebauungspläne, Kataster- und Erschließungsunterlagen nehmen. Da Illerrieden in einer Flusslandschaft liegt, können zudem wasserrechtliche oder hochwasserschutzbezogene Regelungen relevant sein. Praktisch wichtig ist außerdem, dass das Recht an einem Grundstück und seine Lasten nach Rangfolge im Grundbuch geordnet sind – die Reihenfolge beeinflusst die Durchsetzbarkeit von Sicherungsrechten (z. B. Hypothekshöhe bei Zwangsverwertung). Zugang zu einem vollständigen Grundbuchauszug erhalten grundsätzlich nur Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Vertragspartner, Notare, Gerichte); Anfragen laufen häufig über Notare oder die zuständige Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ulm. Laufzeiten für Eintragungen variieren je nach Komplexität und erforderlichen Nachweisen – einfache Löschungen oder Vormerkungen können vergleichsweise schnell erledigt sein, aufwändigere Fälle (z. B. Erbauseinandersetzungen, Teilungen, Zwangsmaßnahmen) benötigen entsprechend mehr Zeit.

Für konkrete Vorgänge empfiehlt es sich, frühzeitig einen Notar zu beauftragen und bei Bedarf direkt das Amtsgericht Ulm/Grundbuchamt zu kontaktieren, um erforderliche Unterlagen, Formvorschriften und voraussichtliche Bearbeitungszeiten abzuklären.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Illerrieden

Das Grundbuchamt für Illerrieden ist die Stelle, die die amtlichen Grundbücher für die Grundstücke in diesem Gebiet führt. Organisatorisch ist ein Grundbuchamt als Teil des zuständigen Amtsgerichts geführt – in Ihrem Fall ist das Amtsgericht Ulm das zuständige Grundbuchgericht für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Flurstücke. Gemeinsam bilden Grundbuchamt und Amtsgericht die rechtliche und verwaltungspraktische Grundlage für Eigentumsverhältnisse, Belastungen und rechtliche Sicherheiten an Grundstücken.

Aufgaben und Tätigkeitsfelder

– Führung und Führungssicherung des Grundbuchs: Das Grundbuchamt nimmt Eintragungen, Löschungen und Änderungen im Grundbuch vor (z. B. Eigentumsumschreibungen, Eintragungen von Grundpfandrechten wie Hypotheken oder Grundschulden, Vormerkungen, Beschränkungen und persönliche Dienstbarkeiten). Diese Eintragungen begründen, ändern oder sichern dingliche Rechte an Grundstücken.

– Rechtliche Prüfung und tatsächliche Umsetzung: Das Grundbuchgericht prüft vor allem die rechtlichen Voraussetzungen für Anträge auf Eintragung und entscheidet über deren Zulässigkeit; das Amt setzt die Entscheidungen um. Bei vielen Geschäften (z. B. Kauf) ist die notarielle Mitwirkung vorgeschrieben; Notare leiten häufig die Anträge an das Grundbuchamt weiter.

– Schutzfunktion: Das Grundbuch erzeugt öffentlichen Glauben – wer aus dem Grundbuch Rechte ableitet, kann sich grundsätzlich hierauf berufen. Gleichzeitig schützt das Amt durch sorgfältige Prüfung vor formellen und materiellen Fehlern.

– Auskünfte und Auszüge: Berechtigte Personen (Eigentümer, Gläubiger, Notare, interessierte Dritte mit berechtigtem Interesse) können Grundbuchauszüge bzw. Einsicht beantragen. Die Einsicht unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen zum Schutz personenbezogener Daten.

– Zusammenarbeit mit anderen Stellen: Enge Verknüpfung mit dem Liegenschaftskataster (Vermessungs- bzw. Katasteramt), mit Notaren, dem Grundsteuerreferat der Finanzverwaltung und gegebenenfalls dem Insolvenz- oder Vollstreckungswesen.

Wichtige rechtliche Grundlagen und Verfahrenshinweise

– Rechtsgrundlage sind insbesondere die Grundbuchordnung (GBO) sowie die Zivilprozessordnung und landesspezifische Vorschriften; notarielle Beurkundung ist bei den meisten Übertragungen erforderlich.

– Für Anträge benötigt das Grundbuchamt eindeutige Angaben zum Grundstück (Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück oder Grundbuchblattnummer), persönliche Identifikationsdaten, Nachweise über Rechtsgrundlagen (z. B. notarieller Kaufvertrag, Löschungsbewilligungen von Gläubigern) und ggf. Vollmachten.

– Die Vormerkung (Auflassungsvormerkung) sichert dem Käufer das dingliche Recht gegen Eintragungen Dritter vor der Eigentumsumschreibung; Grundpfandrechte, Löschungen und Änderungen werden nach Prüfung vorgenommen.

– Einsicht in das Grundbuch und die Erteilung von Auszügen setzt ein berechtigtes Interesse voraus; Vollständige Offenheit besteht nicht. Bei Grundbucheinsicht für Behörden oder Gläubiger gelten besondere Regeln.

Besonderheiten / Praxis in der Region und beim Amtsgericht Ulm

– Zuständigkeit: Das Amtsgericht Ulm ist als Grundbuchgericht zuständig für die Grundstückssachen seines Amtsbezirks; das Grundbuchamt für Illerrieden arbeitet im Rahmen dieser Zuständigkeit und leitet in der Regel die entsprechenden Anträge an das Amtsgericht.

– Kooperation mit kleineren Gemeinden: In ländlich geprägten Orten wie Illerrieden sind die Fallzahlen oft überschaubar; Vorgänge werden aber nach denselben gesetzlichen Vorgaben bearbeitet wie in städtischen Zentren. Das kann bei persönlicher Vorsprache zu kürzerer Bearbeitungszeit führen, Praktiken und Abläufe richten sich jedoch nach den übergeordneten Vorgaben des Amtsgerichts.

– Digitalisierung und moderne Verfahren: Auch hier ist eine fortschreitende Digitalisierung zu beobachten (z. B. elektronische Aktenführung, digitale Übermittlung von Anträgen durch Notare). Zugangswege (z. B. elektronische Einreichung durch Notare) und Bearbeitungswege entwickeln sich weiter.

– Hinweis auf Kataster- und Vermessungsfragen: Änderungen an Flurstücken (Teilungen, Flurbereinigungen) erfordern stets Abstimmung mit dem Katasteramt; das Grundbuchamt trägt die sich daraus ergebenden Änderungen ein, prüft aber nicht die vermessungstechnischen Details.

Praktische Tipps für Eigentümer und Kaufinteressenten

– Bei Grundstückskauf: Nutzen Sie stets einen Notar; er bereitet die erforderlichen Anträge für das Grundbuchamt vor (Auflassung, Vormerkung, Eigentumsumschreibung) und sorgt für die rechtssichere Abwicklung.

– Grundbuchauszug: Benennen Sie klar das Grundstück (Gemarkung/Flur/Flurstück oder Grundbuchblatt), legen Sie ggf. Nachweise des berechtigten Interesses vor. Für juristische Personen sind Handelsregisterauszüge und Vertretungsnachweise nötig.

– Vorsicht bei Belastungen: Prüfen Sie das Grundbuchblatt auf Belastungen (Dienstbarkeiten, Grundschulden, Hypotheken), da diese das Grundstück belasten und oft Zustimmungserklärungen der Gläubiger zur Löschung erfordern.

– Bei Unklarheiten: Wenden Sie sich an das Amtsgericht Ulm oder einen Notar bzw. Fachanwalt für Immobilienrecht; das Grundbuchamt kann über den Stand der Eintragungen informieren, ist aber keine Beratungstelle im Sinne einer Rechtsberatung.

Wenn Sie konkrete Fragen haben (z. B. zu einem bestimmten Flurstück in Illerrieden, Ablauf einer Eigentumsumschreibung oder benötigten Unterlagen), nennen Sie bitte die relevanten Angaben (ohne persönliche Daten hier im Chat) — dann kann ich Ihnen gezielter beschreiben, welche Schritte und Unterlagen typischerweise erforderlich sind.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Illerrieden beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Illerrieden einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Illerrieden falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)