Grundbuchamt für Illerkirchberg

Das Grundbuchamt Ulm ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Illerkirchberg.

Das Grundbuchamt Ulm spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Illerkirchberg

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Illerkirchberg
Hauptstraße 49
89171 Illerkirchberg

Web: www.illerkirchberg.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Alb-Donau-Kreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Illerkirchberg

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Illerkirchberg

Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm

E-Mail: Poststelle@GBAUlm.justiz.bwl.de
Telefon: 0731 189-3400
Fax: 0731 189-3438

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 15:30
Donnerstag: 09:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ulm - zuständig für Illerkirchberg

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Ulm für Illerkirchberg benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Illerkirchberg

Das Grundbuch für Liegenschaften in Illerkirchberg wird als Teil der Gerichtlichen Grundbuchführung vom zuständigen Amtsgericht geführt; für Illerkirchberg ist dies in der Regel das Amtsgericht Ulm. Das Grundbuch (örtlich geführt vom Grundbuchamt des Amtsgerichts) dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse an Grundstücken: Eigentümer, Miteigentumsanteile, Hypotheken und Grundschulden, Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauch, Vormerkungen und sonstige Belastungen oder Vermerke. Es erfüllt damit eine doppelte Funktion: Publizitäts- und Schutzfunktion für Rechtsverkehr sowie Beweiskraft über bestehende Rechte und Belastungen.

Zu den Hauptaufgaben des Grundbuchamts zählen die Führung und Änderung der Grundbuchblätter, die Eintragung von Eigentumsübertragungen, die Eintragung und Löschung von Belastungen (Hypotheken, Grundschulden), die Eintragung von Dienstbarkeiten und Nießbrauchsrechten, die Anbringung von Vormerkungen zum Schutz künftiger Erwerber sowie die Durchführung von Zwangsversteigerungs- und Vollstreckungsvermerken. Das Grundbuchamt prüft bei Anträgen die formellen Voraussetzungen und die Eintragungsbefugnis; viele Verfügungen über Grundstücke (insbesondere Kaufverträge) bedürfen zur Eintragungsreife einer notariellen Beurkundung. Rechtswirkungen wie der Eigentumserwerb setzen in vielen Fällen neben dem notariellen Vertrag die Eintragung im Grundbuch voraus.

Verfahrensmäßig erfolgen Anträge an das Grundbuchamt in der Regel durch Notarinnen und Notare, Banken oder direkt durch Beteiligte (bei berechtigtem Interesse). Erforderlich sind üblicherweise: der notarielle Kaufvertrag oder eine sonstige beurkundete Verfügung, genaue Angaben zu Flurstücksnummer und Gemarkung, Urkunden über Zahlung oder Sicherungsvereinbarungen und gegebenenfalls Vollmachten oder Handelsregisterauszüge bei juristischen Personen. Für die Absicherung eines künftigen Erwerbs empfiehlt sich die Eintragung einer Vormerkung (Vormerkung sichert das künftige Recht und verhindert nachteilige Verfügungen Dritter). Löschungen von Grundschulden oder Sicherungshypotheken erfolgen nach Vorlage der hierfür erforderlichen Löschungsbewilligung des Gläubigers oder durch gerichtliche Verfügung.

Besonderheiten im Zuständigkeitsverhältnis: Formal ist das Grundbuchamt kein eigenständiges Verwaltungsorgan, sondern Bestandteil des Amtsgerichts (hier: Amtsgericht Ulm). Das bedeutet, dass Anfragen, Einsichtsersuche oder Anträge über die Geschäftsstellen des Amtsgerichts bzw. dessen Grundbuchamt laufen. Das Grundbuchamt arbeitet eng mit dem Katasteramt (Flurkarten, Vermessungsunterlagen), mit Notaren und mit Finanzbehörden (zum Beispiel wegen der Grunderwerbsteuer) zusammen. Öffentlichkeitsgrundsatz und Schutzinteressen stehen nebeneinander: Einsicht in das Grundbuch erhält grundsätzlich, wer ein berechtigtes Interesse nachweist; darüber hinaus können beglaubigte Auszüge oder einfache Auszüge (Grundbuchauszüge) ausgestellt werden. Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gegenstandswert sowie der Art der beurkundeten oder beantragten Maßnahmen.

Zur Digitalisierung: In Deutschland wird das Grundbuchverfahren schrittweise elektronisch unterstützt; trotzdem bleiben formelle Vorgaben (z. B. notarielle Beurkundung) und Fristen relevant. Praktische Hinweise: Vor einem Kauf oder einer Belastung eines Grundstücks sollte ein aktueller Grundbuchauszug eingeholt und mit dem Kataster abgeglichen werden; Unstimmigkeiten sollten frühzeitig mit Notar oder Rechtsanwalt geklärt werden. Bei Fragen zu konkreten Eintragungen, Zuständigkeiten oder Verfahrensabläufen ist die Kontaktaufnahme mit dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts Ulm empfehlenswert; Notare und Rechtsanwälte beraten bei der Vorbereitung der nötigen Unterlagen und Anträge.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Illerkirchberg

Das Grundbuchamt Illerkirchberg ist die für die Grundstücke des betreffenden Bezirks zuständige Dienststelle des Amtsgerichts Ulm. Es führt das Liegenschafts- und Eigentumsverzeichnis (Grundbuch) und sorgt damit für die rechtliche Klarheit und Publizität von dinglichen Rechten an Grundstücken. Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Formvorschriften richten sich vor allem nach der Grundbuchordnung (GBO) und ergänzenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Zu den zentralen Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung der Grundbücher (Eintragung, Änderung, Löschung von Eigentum, Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Dienstbarkeiten und Vormerkungen), die Prüfung der zur Eintragung vorgelegten Urkunden sowie die Ausstellung von Grundbuchauszügen und Abschriften. Ein typischer Vorgang ist die Eintragung des Eigentumsübergangs nach Kaufvertrag: die notarielle Auflassung in Verbindung mit der Eintragung im Grundbuch begründet den rechtswirksamen Eigentumserwerb an Grundstücken. Auch die Eintragung oder Löschung von Grundpfandrechten (z. B. Grundschuld zur Absicherung eines Darlehens) und die Vormerkung von Ansprüchen (Auflassungsvormerkung) zählen zu den Kernaufgaben.

Das Grundbuchamt arbeitet eng mit Notaren, dem Kataster- bzw. Vermessungsamt und weiteren Behörden zusammen. Flurstücksbezeichnungen und Lageangaben im Grundbuch werden mit den Katasterdaten abgestimmt; für baurechtliche Verpflichtungen existieren daneben gesonderte Verzeichnisse (z. B. das Baulastenverzeichnis bei der Baubehörde), die nicht Bestandteil des Grundbuchs sind. Für die Verfahrensbearbeitung sind i. d. R. notarielle Urkunden, gerichtliche Beschlüsse oder ggf. weitere Nachweise erforderlich; Eintragungen erfolgen durch Beschluss des Grundbuchrichters bzw. durch automatisierte Registerführung unter gerichtlicher Verantwortung.

Besonderheiten des Grundbuchamts sind u. a. der eingeschränkte Einsichtsanspruch und das Vertrauensprinzip: Vollständige Grundbuchauszüge werden nur Personen mit berechtigtem Interesse oder durch Berechtigte (z. B. Eigentümer, Gläubiger, Notare) ausgegeben; reine Neugierde reicht nicht aus. Gleichzeitig schafft das Grundbuch durch seine Publizitätswirkung Rechtssicherheit — Vertrauensschutz für Dritte besteht insoweit, als gutgläubiger Erwerb und Rangverhältnisse an den Eintragungen ausgerichtet sind. Juristische Feinheiten wie Rangfolge von Grundpfandrechten, Löschungsbewilligungen der Gläubiger oder besondere dingliche Belastungen erfordern häufig die Mitwirkung der beteiligten Kreditinstitute und notarielle Zustimmungen.

Rechtlich ist das Grundbuchamt eine Abteilung des Amtsgerichts Ulm; deswegen werden formale Entscheidungen durch den zuständigen Grundbuchrichter oder das Gericht getroffen. Das Amtsgericht Ulm selbst ist darüber hinaus die übergeordnete Gerichtsinstanz im Bezirk und bearbeitet neben den Grundbuchangelegenheiten ein breites Spektrum an zivil- und familienrechtlichen Verfahren, Insolvenz- und Vollstreckungssachen sowie Registeraufgaben (u. a. Vereins- und Registerangelegenheiten), die örtlich und sachlich zu seinen Aufgaben gehören.

In den letzten Jahren haben auch Digitalisierung und elektronische Verfahrenswege Einzug gehalten: Viele Grundbuchvorgänge werden inzwischen elektronisch vorbereitet, notariell beglaubigte Dokumente digital übermittelt und die Aktenführung in zunehmendem Maße elektronisch unterstützt. Dennoch sind bei vielen Verfügungen weiterhin notarielle Form und gerichtliche Prüfung unabdingbar, insbesondere bei Eigentumsübertragungen und der Bestellung oder Löschung von Grundpfandrechten.

Für Grundstückseigentümer, Käufer, Kreditgeber und Notare ist das Grundbuchamt Illerkirchberg damit zentrale Anlaufstelle für alle Rechtsverhältnisse an Grundstücken im zuständigen Bezirk. Bei konkreten Anliegen — etwa Eintragungsanträgen, Auskünften oder Rangfragen — empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Notar oder eine direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Dienststelle des Amtsgerichts Ulm, um formale Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und Verfahrensdauer abzuklären.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Illerkirchberg beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Illerkirchberg einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Illerkirchberg falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)