Grundbuchamt für Ebhausen

Das Grundbuchamt Böblingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Ebhausen.

Das Grundbuchamt Böblingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Ebhausen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Ebhausen
Marktplatz 1
72224 Ebhausen

Web: www.ebhausen.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Calw

Gemarkungen:
Ebnath, Grnlas, Grnlasmhle, Grünlas, Grünlasmühle, Haid, Hermannsreuth, Hölzlashof, Schwarzenreuth, Selingau, Witzlasreuth, Zeckenberg

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Ebhausen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Ebhausen

Amtsgericht Böblingen
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen

E-Mail: poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Telefon: 07031 6860-0
Fax: 07031 6860-300

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Böblingen - zuständig für Ebhausen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Böblingen für Ebhausen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Ebhausen

Das für Ebhausen zuständige Grundbuchamt ist die Fachstelle, die alle Eintragungen und Änderungen im Grundbuch für die Grundstücke der Gemeinde vornimmt; die sachliche Zuständigkeit liegt dabei bei dem jeweiligen Amtsgericht, in Ihrem Fall beim Amtsgericht Böblingen. Das Grundbuchamt führt das Grundbuch in öffentlich-rechtlicher Funktion und dokumentiert Rechte an Grundstücken (Eigentum, Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden), Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung bei Immobilienkäufen) sowie Beschränkungen und Vermerke, die aus gerichtlichen Entscheidungen oder amtlichen Maßnahmen resultieren. Grundlage jeder Eintragung sind in der Regel notarielle Urkunden oder rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse; das Amt selbst nimmt keine rechtlichen Prüfungen der Wirksamkeit privater Rechtsgeschäfte vor, sondern setzt die formell richtigen Anträge um und veröffentlicht die Eintragungen im Grundbuch.

Zu den typischen Aufgaben, die das Grundbuchamt für Ebhausen erledigt, gehören die Ausstellung von Grundbuchabschriften und einfachen Auskünften für berechtigte Personen (z. B. Eigentümer, Notare, Pfandgläubiger), die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten, die Durchführung von Berichtigungen nach rechtskräftiger Feststellung, die Eintragung von Dienstbarkeiten und Nießbrauchsrechten sowie die Eintragung von Vormerkungen zum Schutz des Erwerbers. Bei Erbfällen, Immobilienkäufen, Zwangsversteigerungen oder Grundstücksteilungen ist das Grundbuchamt eine zentrale Stelle: Es setzt die Eintragungen nach Vorlage der notwendigen Urkunden um und weist, falls erforderlich, auf fehlende Unterlagen hin. Für viele Vorgänge ist zudem ein aktueller Liegenschaftskatasterauszug bzw. die Flurstücksnummer notwendig; Zusammenarbeit mit dem Kataster- bzw. Vermessungsamt ist daher häufig.

Besonderheiten bestehen im Zugang und in der Einsicht: Einsicht in das Grundbuch ist nicht allgemein öffentlich, sondern nur berechtigten Personen gestattet. Für viele Anträge ist eine notarielle Beglaubigung oder die Einreichung von Vollmachten erforderlich. Außerdem werden Eintragungen nur nach form- und fristgerechter Antragstellung sowie nach Zahlung der fälligen Gebühren vorgenommen; die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz bzw. den landesrechtlichen Regelungen. Seit einigen Jahren finden schrittweise Digitalisierungsmaßnahmen statt (z. B. elektronische Aktenführung, Online‑Kommunikation); inwieweit digitale Dienstleistungen am Amtsgericht Böblingen bzw. in der Ebhausener Zuständigkeit verfügbar sind, klärt das Gericht selbst.

Das Amtsgericht Böblingen als übergeordnete Institution ist zuständig für die gerichtliche Verwaltung des Grundbuchs, führt Zwangsversteigerungen durch und ist darüber hinaus Träger der ordentlichen Gerichtsbarkeit in zivilrechtlichen, familienrechtlichen und schuldrechtlichen Angelegenheiten in seinem Bezirk. Es entscheidet auf Antrag über berichtigende gerichtliche Maßnahmen im Grundbuch, vollstreckt Pfandforderungen und organisiert die Versteigerungsverfahren, wenn Zwangsvollstreckungen in Immobilien angeordnet werden. Für konkrete Grundbuchangelegenheiten ist das Amtsgericht die richtige Anlaufstelle, wenn es um richterliche Entscheidungen, Einspruchsverfahren oder die Klärung von Rechtsstreitigkeiten rund ums Eigentum geht.

Praktische Hinweise: Wenn Sie einen Grundbuchauszug, die Eintragung einer Vormerkung oder die Löschung einer Grundschuld benötigen, sammeln Sie vorab alle relevanten Unterlagen (notarielle Verträge, Personalausweis, Flurstücksnummer, Katasterauszug) und klären Sie bei Ihrem Notar oder Rechtsanwalt, welche Formulare bzw. Vollmachten verlangt werden. Prüfen Sie die örtliche Zuständigkeit vorab über die Webseite des Amtsgerichts Böblingen oder die Gemeindeverwaltung Ebhausen, da Zuständigkeitsgrenzen sich ändern können. Soll ich Ihnen die Kontaktdaten, Öffnungszeiten und die aktuellen Hinweise des Amtsgerichts Böblingen heraussuchen oder ein Muster für die Zusammenstellung der Unterlagen erstellen?

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Ebhausen

Das Grundbuchamt ist in Deutschland die fachliche Stelle, die das Liegenschaftsverzeichnis (Grundbuch) führt; es verwaltet die Eintragungen zu Eigentum, Belastungen (z. B. Hypotheken, Grundschulden), Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Vormerkungen und sonstigen Rechten an Grundstücken. Formal ist das Grundbuchamt bei einem Amtsgericht angesiedelt und handelt sowohl verwaltungsrechtliche wie auch teilgerichtliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Grundbuch. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Führung und Aktualisierung der Grundbücher, die Ausstellung von Grundbuchauszügen und beglaubigten Abschriften, die Prüfung notarlich beurkundeter Eigentumsübertragungen, die Eintragung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken sowie die Führung von Vormerkungen (z. B. zur Sicherung eines zukünftigen Eigentumsübergangs). Das Grundbuchamt arbeitet eng mit Notaren, Kataster- und Vermessungsbehörden sowie mit Finanzämtern zusammen.

Das zuständige Amtsgericht ist Träger des Grundbuchamts und übernimmt darüber hinaus die gerichtliche Zuständigkeit für streitige Fragen rund ums Grundstücksrecht (z. B. Rechtsstreitigkeiten über Bestandteile eines Grundstücks, Anfechtungen eingetragener Rechte oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen Immobilien richten). Für Antragstellungen, Eintragungen und Löschungen sind in der Regel notarielle Urkunden, eindeutige Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Vorlage erforderlicher Unterlagen nötig; viele Eintragungen setzen eine Eintragungsbewilligung oder die notarielle Auflassung voraus. Gebühren und Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; Bearbeitungszeiten können je nach Einzelfall, Umfang und Vorbereitung der Unterlagen variieren.

Besonderheiten, die Sie beachten sollten: Der Zugang zum Grundbuch ist nicht uneingeschränkt öffentlich — Vollzüge und vollständige Abschriften erhalten in der Regel nur Berechtigte (Eigentümer, Gläubiger, Notare oder Personen mit berechtigtem Interesse). Die Grundbuchakte hat eine hohe Beweiskraft: eingetragene Rechte begründen eine starke rechtliche Stellung gegenüber Dritten („öffentliches Vertrauen“), weshalb formale Vorgaben strikt eingehalten werden. Vor dem Erwerb einer Immobilie sind häufig Vormerkungen (Auflassungsvormerkung) sinnvoll, um Ansprüche zwischen Vertragsschluss und Umschreibung zu sichern. Seit einigen Jahren werden viele Abläufe digitalisiert (z. B. elektronische Registerauskünfte über Justizportale oder elektronische Aktenführung), dennoch sind notarielle Beurkundung und Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amtsgericht in den meisten Fällen unverzichtbar.

Hinweis zur Zuständigkeit: Welches Amtsgericht/Grundbuchamt für ein konkretes Grundstück zuständig ist, richtet sich nach dem Grundbuchbezirk (örtliche Zuständigkeit). Ebhausen liegt im Landkreis Calw; das zuständige Amtsgericht für Grundbuchangelegenheiten kann daher von dem Amtsgericht Böblingen abweichen, das Grundbuchamt wiederum für Gemeinden im Landkreis Böblingen betreut. Um die richtige Anlaufstelle sicher zu ermitteln, empfiehlt es sich, die Angabe von Gemarkung und Flurstück bei der Gemeindeverwaltung von Ebhausen zu erfragen oder direkt auf den Websites der betreffenden Amtsgerichte (Böblingen, Calw/Nagold etc.) bzw. im Justizportal des jeweiligen Bundeslandes die zuständigen Grundbuchämter zu prüfen. Für konkrete Vorgänge (Grundbuchauszug, Eintragungsanträge, Rechtsauskünfte) ist in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amtsgericht beziehungsweise einem Notar sinnvoll.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ebhausen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Ebhausen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ebhausen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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Wissenswertes zum Grundbuchauszug (Video)