Grundbuchamt für Dossenheim

Das Grundbuchamt Mannheim ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Dossenheim.

Das Grundbuchamt Mannheim spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Dossenheim

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Dossenheim
Rathausplatz 1
69221 Dossenheim

Web: www.dossenheim.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Rhein-Neckar-Kreis

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Dossenheim

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Dossenheim

Amtsgericht Mannheim
Voltastraße 9
68199 Mannheim

E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de
Telefon: 0621 292-1363
Fax: 0621 292-1307

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Mannheim - zuständig für Dossenheim

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Mannheim für Dossenheim benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Dossenheim

Das für Dossenheim zuständige Grundbuchamt ist Teil der Justizverwaltung und gehört organisatorisch zum Amtsgericht Mannheim. Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs für die jeweiligen Gemarkungen und Flurstücke: Es dokumentiert Eigentumsverhältnisse, dingliche Rechte wie Grundschulden oder Hypotheken, Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Vormerkungen, Löschungen und sonstige Anmerkungen. Grundlage jeder Eintragung sind in der Regel notarielle Urkunden oder rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse; das Grundbuchamt prüft die formellen Voraussetzungen und nimmt die Eintragungen nach gesetzlicher Prüfung vor.

Zu den konkreten Aufgaben zählen insbesondere die Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung, Änderung oder Löschung von Rechten im Grundbuch, die Erteilung beglaubigter Abschriften und beglaubigter Auszüge aus dem Grundbuch (Grundbuchauszug) sowie die Führung und Aushändigung von Notizen und Vormerkungen, die rechtserhaltende Wirkung haben (z. B. zum Schutz eines künftigen Erwerbers). Das Amt wirkt außerdem bei Zwangsversteigerungen mit: Das Amtsgericht Mannheim als zuständige Vollstreckungs- und Versteigerungsinstanz veranlasst die Eintragungen, führt Termine zur Zwangsversteigerung durch und entscheidet in streitigen Fällen rund um die Grundbuchführung. Rechtsstreitigkeiten über Eigentum oder Eintragungsansprüche können vor dem Amtsgericht verhandelt werden; Entscheidungen des Gerichts wirken sich unmittelbar auf die Eintragungen im Grundbuch aus.

Besonderheiten und praktische Hinweise: Zugriffe auf das Grundbuch sind nicht uneingeschränkt öffentlich; ein Grundbuchauszug wird nur Personen mit berechtigtem Interesse oder bestimmten Beteiligten (z. B. Eigentümer, Notar, berechtigter Erwerber) erteilt. Für Eigentumsübertragungen ist ein notarieller Kaufvertrag Voraussetzung; der Notar veranlasst anschließend bei dem zuständigen Grundbuchamt die erforderlichen Eintragungsanträge. Ehegattenrechte, Vormerkungen, Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungslagen können Eintragungen komplizieren — das Grundbuchamt prüft diese Umstände und nimmt nur ein, was rechtlich zulässig ist. Löschungen von Grundschulden oder Abtretungen bedürfen meist weiterer Urkunden (z. B. Löschungsbewilligung der Gläubiger) und werden erst nach Vorlage geprüft und durchgeführt.

Digitalisierung und Verfahrensablauf: In den letzten Jahren wurden viele Abläufe elektronisch ergänzt; Notare übermitteln Eintragungsanträge zunehmend elektronisch, auch Anfragen und Informationen sind oft online oder telefonisch vorab möglich. Dennoch sind in vielen Fällen Originalurkunden, Unterschriftsbeglaubigungen und persönliche Nachweise notwendig. Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (u. a. Gerichtskostengesetz) und variieren je nach Art der Eintragung und Streitwert; genaue Kosten teilt das Amt oder der Notar mit.

Für Antragsteller empfiehlt es sich, vor einem Termin oder einer Antragstellung die Flurstücksnummern, die Grundbuchblattnummer (sofern bekannt), einen Identitätsnachweis und etwaige Vollmachten oder notarielle Urkunden bereitzuhalten. Bei Immobilienkauf, Belastungen oder rechtlichen Unklarheiten ist die Abstimmung mit dem Notar und gegebenenfalls anwaltliche Beratung sinnvoll, da Eintragungsbedingungen, Rangverhältnisse von Rechten (z. B. Reihenfolge von Grundschulden) und verpflichtende Zustimmungen (z. B. von Ehegatten) rechtliche Konsequenzen haben können.

Kurz zusammengefasst: Das Grundbuchamt für Dossenheim führt die verbindlichen Eintragungen zu Grundstücken und Rechten, arbeitet eng mit Notaren und dem Amtsgericht Mannheim zusammen und ist gleichzeitig die zentrale Instanz für Auskünfte, Änderungen und Zwangsversteigerungsverfahren im Bereich des Grundbuchs. Konkrete Abläufe, Öffnungszeiten oder Kontaktdaten sollten direkt beim Amtsgericht Mannheim bzw. der zuständigen Grundbuchabteilung erfragt werden.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Dossenheim

Das Grundbuchamt Dossenheim ist die zuständige Behörde für die Führung des Grundbuchs der betreffenden Gemarkung und erfüllt damit zentrale Aufgaben im Immobilienverkehr: Es nimmt Eintragungen über Eigentumsverhältnisse, Belastungen (z. B. Grundschulden und Hypotheken), dingliche Rechte wie Nießbrauch oder Dienstbarkeiten sowie Vormerkungen und Löschungen vor. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Grundbuchordnung (GBO) und die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Eintragungen sind rechtserzeugend und haben Rechtswirkung erst mit ihrer Durchführung im Grundbuch. Für Erwerbsvorgänge, Belastungen oder Grundbuchauszüge sind in der Regel beglaubigte bzw. notarielle Unterlagen erforderlich; viele Änderungen werden auf Antrag (meist durch Notar oder bevollmächtigte Personen) vorgenommen und sind gebührenpflichtig.

Das dem Grundbuchamt zugeordnete Amtsgericht — in Ihrem Fall das Amtsgericht Mannheim — ist übergeordnetes Gericht und trägt die fachliche Aufsicht. Neben der rein verwaltenden Funktion des Grundbuchamts behandelt das Amtsgericht auch streitige Grundrechtskonflikte, Entscheidungen über Anfechtungen von Eintragungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bei Immobilien (z. B. Zwangsversteigerung) sowie sonstige prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Grundstückssachen. Das Amtsgericht gewährleistet zudem die Rechtmäßigkeit der Eintragungen und ist Ansprechpartner, wenn es zu Unstimmigkeiten oder gerichtlichen Verfahren kommt.

Besonderheiten, die es zu beachten gilt: Der Zugang zum Grundbuch ist nicht uneingeschränkt öffentlich — vollständige Auszüge erhalten nur Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Eigentümer, Notar, Gläubiger). Die Reihenfolge von Rechteintragungen (z. B. Belastungen durch Grundschulden) richtet sich nach dem Zeitpunkt der Eintragung und begründet damit Rangverhältnisse, die bei Immobilienkäufen oder Kreditvergaben entscheidend sind. Darüber hinaus lebt das System vom Notariatszwang bei Übertragungen und Grundpfandrechten: Viele Änderungen erfolgen nicht auf Direktantrag der Parteien, sondern nach notarieller Beurkundung. Aktuell werden in vielen Gerichtsbezirken Prozesse und Aktenverfügungen zunehmend digitalisiert (elektronische Grundakte, Online-Dienste), wodurch Abläufe beschleunigt, aber auch neue Verfahrensregeln relevant werden.

Praktische Hinweise: Vor dem Kauf einer Immobilie empfiehlt sich immer die Einsichtnahme in das Grundbuch, um Belastungen oder Beschränkungen zu prüfen; bei Anträgen sollten Gemarkungsangaben, Flur- und Flurstücksnummern bereitliegen. Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz bzw. der Kostenordnung. Für konkrete Vorgänge, aktuelle Öffnungszeiten, den Stand der Digitalisierung oder besondere regionale Regelungen (z. B. Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Außenstellen und dem Amtsgericht Mannheim) ist es ratsam, direkt beim Grundbuchamt Dossenheim oder beim Amtsgericht Mannheim nachzufragen oder einen Notar zu konsultieren.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Dossenheim beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Dossenheim einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Dossenheim falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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