Grundbuchamt für Dogern

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Dogern.

Das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Dogern

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Dogern
Rathausweg 1
79804 Dogern

Web: www.dogern.de

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Waldshut

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Dogern

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Dogern

Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen

E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Telefon: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490

Öffnungszeiten*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 13:30 – 15:30
Freitag: 09:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Villingen-Schwenningen - zuständig für Dogern

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen für Dogern benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Dogern

Das Grundbuchamt für Dogern führt das öffentliche Register über die im betreffenden Grundbuchbezirk liegenden Grundstücke und ist damit zentrale Stelle für alle rechtlichen Verhältnisse an Immobilien (Eigentum, Hypotheken/Grundpfandrechte, dingliche Belastungen, Dienstbarkeiten, Vormerkungen u.ä.). Es dokumentiert Eigentumsübergänge nach notarieller Beurkundung, trägt lastenbildende oder lastennachweisende Rechte ein oder löscht sie wieder und verwaltet Vormerkungen (z. B. Auflassungsvormerkung), Sicherungshypotheken sowie Grundschulden. Darüber hinaus erteilt das Grundbuchamt beglaubigte Abschriften und Auszüge aus dem Grundbuch – allerdings nur an Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Eigentümer, Notar, Gläubiger); einfache Einsicht ist nicht allgemein öffentlich. Für viele Eintragungen sind formelle Voraussetzungen zu erfüllen (notarielle Anmeldung, Beibringung von Urkunden, Identitätsnachweis, Flurstücksangaben), und es gelten die Gebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz.

Das zuständige Amtsgericht übernimmt die übergeordnete gerichtliche Verantwortung. In Ihrem Auftrag nannten Sie das Amtsgericht Villingen-Schwenningen: dieses ist als Gerichtsträger für die betreffenden Grundbuchämter verantwortlich und führt die fachliche und organisationelle Aufsicht. In praktischer Hinsicht bedeutet das: Rechtliche Streitigkeiten rund um das Grundbuch (z. B. Anträge auf Berichtigung nach § 894 BGB, Anfechtungen von Eintragungen oder Vollstreckungsverfahren bei Zwangsvollstreckung über Immobilien) werden vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt oder dort veranlasst. Ebenso laufen formale Abläufe wie die Bestellung oder Aufhebung von Zwangsrechten, die Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden und die Durchführung gerichtlicher Entscheidungen über das Amt des Amtsgerichts.

Besonderheiten und praktische Hinweise: In Grenz- oder ländlich geprägten Regionen (wie bei Dogern und anderen Gemeinden im Landkreis) sind oft genaue Flurstücksangaben, Katasterpläne und Lagebeschreibungen entscheidend; bei Grenzlagen können zusätzlich Fragen zu Grenzverläufen oder grenzüberschreitenden Vereinbarungen auftreten. Viele Grundbuchämter stellen inzwischen digitale Dienstleistungen zur Verfügung – von elektronischen Anträgen über Online‑Auszüge bis zur Kommunikation mit Notaren – dennoch bleiben notarielle Formpflichten unverzichtbar. Antragsteller sollten immer die exakte Flurstücksnummer, ggf. bisherige Eigentümerangaben und die erforderlichen Urkunden bereithalten; bei Vertretung wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Komplexität des Vorgangs und Auslastung des Amts.

Praktisch empfehle ich, vor einem Termin oder Antrag die örtliche Zuständigkeit und die aktuellen Kontaktdaten telefonisch oder über die Website des Amtsgerichts zu prüfen, da Grundbuchbezirke und Zuständigkeiten sich organisatorisch unterscheiden können. Notare, Rechtsanwälte oder das zuständige Katasteramt (Vermessungsamt) sind hilfreiche Ansprechpartner bei der Vorbereitung von Unterlagen und für fachliche Fragen.

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Dogern

Das Grundbuchamt in Dogern ist die zuständige Dienststelle zur Führung der Liegenschaftsbücher für die jeweilige Gemarkung und hat die zentrale Aufgabe, die rechtsverbindlichen Eintragungen über Grundstücke und die mit ihnen verbundenen Rechte und Lasten zu führen. Zu seinen typischen Aufgaben gehören die Führung und Pflege der Grundbücher (Abteilungen I–III: Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen, Grundpfandrechte), die Durchführung von Eigentumsumschreibungen nach notariellen Anträgen, die Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten sowie die Vormerkung von Rechten (z. B. Auflassungsvormerkung). Das Amt erteilt außerdem Auskünfte und beglaubigte Abschriften aus dem Grundbuch an Berechtigte (z. B. Eigentümer, Notare, Gläubiger) und prüft die formellen Voraussetzungen für Eintragungen gemäß Grundbuchordnung.

Das dem Grundbuchamt zugeordnete Amtsgericht (im Raum Villingen‑Schwenningen) ist als Gerichtsorganisation Träger des Grundbuchamtes und verantwortet die rechtsaufsichtliche Seite der Grundbuchführung. Neben der grundbuchlichen Zuständigkeit umfasst das Amtsgericht die üblichen Gerichtsfunktionen: Zivil- und Familiensachen, Strafrecht, Insolvenz‑ und Vollstreckungsangelegenheiten sowie Registerangelegenheiten (z. B. Handels- und Vereinsregister). Praktisch läuft die Zusammenarbeit so, dass notarielle Anträge oder gerichtliche Anordnungen beim Amtsgericht bzw. über die Notare eingereicht werden und das Grundbuchamt die Eintragungen vollzieht und verwaltet. Die Rechtssicherheit des Grundstücksverkehrs ist dabei ein zentrales Anliegen: Eintragungen im Grundbuch haben deklaratorische und konstitutive Wirkungen und dienen dem Schutz des gutgläubigen Erwerbs.

Besonderheiten, die für Dogern und das zuständige Amtsgericht in Villingen‑Schwenningen relevant sein können, sind zum einen die regionale Lage (Dogern liegt im Kreis Waldshut in Grenznähe zur Schweiz), was bei grenzüberschreitenden Erwerbs‑ oder Nutzungsfragen besondere Prüfung erfordern kann (z. B. ausländische Erwerber, grenzüberschreitende Dienstbarkeiten). Zum anderen sind seit einigen Jahren Digitalisierungsschritte und modernisierte Abläufe (elektronische Einreichungen, digitale Grundbuchverfahren in Teilen) zu beobachten; konkrete Dienstleistungen, Formulare, Fristen und Gebühren richten sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen (z. B. GBO, GKG, GNotKG) und den örtlichen Verfahrenswegen des Amtsgerichts. Praktische Hinweise: Für einen Grundstückskauf sind in der Regel ein notariell beurkundeter Vertrag, eine beantragte Eigentumsumschreibung und ggf. Nachweise zu Lastenfreiheit oder Löschungsunterlagen erforderlich; Auskünfte erteilt das Grundbuchamt nur gegen Berechtigungsnachweis oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses.

Weil Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, digitale Angebote und konkrete Verfahrensabläufe variieren können, empfiehlt es sich, die aktuellen Informationen direkt beim Amtsgericht Villingen‑Schwenningen bzw. beim Grundbuchamt vor Ort (oder auf deren offiziellen Websites) einzuholen oder einen Notar bzw. Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wenn Sie möchten, formuliere ich Ihnen auch ein Musteranschreiben für eine Anfrage an das Grundbuchamt oder recherchiere die Kontaktdaten und aktuellen Services.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Dogern beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Dogern einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Dogern falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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