Grundbuchamt für Ditzingen

Das Grundbuchamt Waiblingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Ditzingen.

Das Grundbuchamt Waiblingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.

Informationen zur Gemeinde Ditzingen

Anschrift der Gemeinde

Verwaltung Ditzingen
Am Laien 1
71254 Ditzingen

Web: 53,57 %

Bundesland:
Baden-Württemberg

Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Ludwigsburg

Gemarkungen:

Grundbuchauszug online bestellen

Grundbuchamt.org - Verzeichnis für Grundbuchämter

Zuständiges Amtsgericht für Ditzingen

Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Ditzingen

Amtsgericht Waiblingen
Winnender Straße 27
71334 Waiblingen

E-Mail: poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de
Telefon: 07151 1664-0
Fax: 07151 1664-476

Öffnungszeiten*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen.

Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Waiblingen - zuständig für Ditzingen

Falls Sie einen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt in Waiblingen für Ditzingen benötigen, empfehlen wir Ihnen diesen bei grundbuchamt24.de anzufordern:

Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Ditzingen

Das Grundbuchamt Ditzingen ist die zuständige Behörde für die Führung der Grundbücher der Gemeinde Ditzingen; es gehört organisatorisch zum Amtsgericht Waiblingen, das die oberste Registerbehörde in diesem Grundbuchbezirk darstellt. Zu den Kernaufgaben des Grundbuchamts gehören die Führung und dauerhafte Sicherung der Eintragungen über Grundstücke und deren Eigentümer, die Vornahme von Eintragungen und Löschungen (z. B. Eigentumsumschreibungen nach Kauf, Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden), die Eintragung von Beschränkungen und Rechten (z. B. Wohnungs- und Wegerechte), die Eintragung von Vormerkungen (insbesondere die Auflassungsvormerkung zum Schutz des Käufers) sowie die Ausstellung von beglaubigten Grundbuchauszügen. Rechtsgültige Eigentumsübertragungen und viele Eintragungen im Grundbuch erfolgen auf Antrag, meist nach Beurkundung durch einen Notar; der Notar leitet die erforderlichen Anträge und Unterlagen in der Regel an das Grundbuchamt weiter.

Besonderheiten des Verfahrens sind die Aufteilung des Grundbuchs in Abteilungen (Abteilung I: Eigentümer, Abteilung II: Lasten und Beschränkungen, Abteilung III: Grundpfandrechte) und die eingeschränkte Zugänglichkeit: Einsicht in das Grundbuch sowie die Ausstellung von Grundbuchauszügen erfolgen nur berechtigten Personen (Eigentümer, Gläubiger, Notar, sonstige mit berechtigtem Interesse) oder deren Bevollmächtigten; es besteht also kein allgemeiner Publikumszugang. Für die Kosten der Eintragungen, Auszüge und sonstiger dienstlicher Handlungen gelten die gesetzlich geregelten Gebührensätze (z. B. nach dem GNotKG). Die praktische Arbeit vor Ort wird häufig von Rechtspflegern des Amtsgerichts Waiblingen wahrgenommen; das Amtsgericht stellt die rechtliche Aufsicht sicher und ist zugleich Ansprechpartner für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Grundbuchamts. Außerdem sind seit einigen Jahren zunehmend elektronische Abläufe und digitale Übermittlungswege im Einsatz, wodurch bestimmte Anträge und Auskünfte effizienter bearbeitet werden können.

Wenn Sie konkrete Vorgänge planen (Kauf, Belastung, Löschung), ist wichtig: die Vereinbarung mit einem Notar frühzeitig treffen, die erforderlichen Unterlagen bereithalten (Urkunden, Kaufvertrag, Zahlungsnachweise, Vollmachten) und mit den anfallenden Gebühren rechnen. Soll ich Ihnen die Kontaktdaten, Öffnungszeiten oder eine Checkliste für einen konkreten Vorgang (z. B. Immobilienkauf oder Grundschuldbestellung) heraussuchen und zusammenstellen?

FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Ditzingen

Das Grundbuchamt Ditzingen ist die fachliche Stelle, die für die Führung und Pflege des Grundbuchs der jeweiligen Gemarkung zuständig ist. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Aufnahme und laufende Aktualisierung aller grundstücksbezogenen Rechtsverhältnisse: Eigentümerwechsel (Auflassung und Eintragung), Eigentumsvormerkungen, Dienstbarkeiten (z. B. Wege- oder Leitungsrechte), Grundstücksbelastungen und insbesondere die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden). Das Amt stellt Grundbuchauszüge und Abschriften aus, prüft Anträge auf Eintragungen nach den formalen Vorgaben der Grundbuchordnung (GBO) und wirkt bei Zwangsversteigerungsverfahren mit. Praktisch werden viele Vorgänge nur auf Antrag und in der Regel mit notariell beglaubigten Urkunden bearbeitet; für Auskünfte und Auszüge gelten strenge Zugangs- und Gebührenregelungen (nach GNotKG).

Das Amtsgericht Waiblingen nimmt die übergeordnete und gerichtliche Rolle wahr: als Träger der Amtsverwaltung beaufsichtigt es die ordnungsgemäße Führung der Grundbuchämter im ihm zugewiesenen Zuständigkeitsbereich, entscheidet in streitigen Grundbuchsangelegenheiten und ist zuständig für die Durchführung von Zwangsversteigerungen. Darüber hinaus ist das Amtsgericht erste gerichtliche Instanz für viele zivilrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten, Betreuungs- und Nachlasssachen sowie für bestimmte straf- und vollstreckungsrechtliche Belange; bei grundbuchrechtlichen Streitigkeiten trifft es verbindliche gerichtliche Entscheidungen (z. B. über Berichtigungsanträge). Rechtsgrundlagen sind primär die Grundbuchordnung, das Bürgerliche Gesetzbuch und die Verfahrensvorschriften des Zwangsversteigerungsrechts.

Besonderheiten, die sowohl für Antragsteller als auch für Gewerbetreibende und Notare wichtig sind: Das Grundbuch genießt den sogenannten öffentlichen Glauben – Eintragungen sind im Zweifel beweisbestimmend, wobei die Priorität von Rechten meist nach dem Zeitpunkt der Eintragung (prior tempore, potior iure) bestimmt wird. Einsicht in das Grundbuch ist nicht völlig frei: Auskünfte werden nur bei berechtigtem Interesse erteilt; bestimmte Abschriften sind gebührenpflichtig. Viele Anträge erfolgen heute digital oder über Notare/Bevollmächtigte; die formalen Anforderungen sind strikt, um Rechtsklarheit zu gewährleisten. Daneben besteht eine enge Verzahnung mit dem Liegenschaftskataster: Flurstücksangaben, Lage und Nutzungsangaben müssen für Eintragungen übereinstimmen.

Für Ratsuchende praktisch relevant ist: Beim Immobilienkauf oder bei der Bestellung/Löschung von Grundpfandrechten sollte immer ein Notar eingeschaltet werden; vor einem Erwerb empfiehlt sich ein aktueller Grundbuchauszug und eine Prüfung auf Lasten und Beschränkungen. Konkrete Auskünfte zu Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, Formblättern, Gebühren oder elektronischen Zugangswegen gibt das jeweilige Amtsgericht bzw. das Grundbuchamt; für besondere Verfahren wie Zwangsversteigerungen veröffentlicht das Amtsgericht Termine und Verfahrenshinweise auf seinen Seiten.

Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Ditzingen beantragen?

Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.

Wer darf einen Grundbuchauszug für Ditzingen einsehen oder beantragen?

Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.

Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?

Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen. 

Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?

Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.

Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?

Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Ditzingen falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.

Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?

Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.

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