Grundbuchamt für Buchenbach
Das Grundbuchamt Emmendingen ist die zentrale Anlaufstelle für alle grundbuchbezogenen Angelegenheiten in der Region Buchenbach.
Das Grundbuchamt Emmendingen spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Immobilienrecht und ist verantwortlich für die Führung des Grundbuchs, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen verzeichnet sind.
Informationen zur Gemeinde Buchenbach
Anschrift der Gemeinde
Verwaltung Buchenbach
Hauptstraße 20
79256 Buchenbach
Web: www.buchenbach.de
Bundesland:
Baden-Württemberg
Kreis Gemeindeverwaltung:
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Gemarkungen:
Eberbach, Falkensteig, Spirzen, Wagensteig, Wiesneck
Zuständiges Amtsgericht für Buchenbach
Anschrift des Amtsgerichts
– zuständig für Buchenbach
Amtsgericht Emmendingen
Liebensteinstraße 2
79312 Emmendingen
E-Mail: poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de
Telefon: 07641 96587-600
Fax: 07641 96587-603
Öffnungszeiten*
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen.
Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Emmendingen - zuständig für Buchenbach
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Informationen und Aufgaben des Grundbuchamts Buchenbach
Das Grundbuchamt für Buchenbach ist organisatorisch der Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Emmendingen zugeordnet und führt das amtliche Register über die Grundstücke der Gemeinde Buchenbach. Seine Arbeit stützt sich auf die Grundbuchordnung (GBO); Aufgabe des Amtes ist es, die in das Grundbuch eingetragenen Verhältnisse – Eigentum, dingliche Rechte und Belastungen – laufend zu führen, zu prüfen und öffentlich nachvollziehbar zu dokumentieren. Das Grundbuch besteht dabei aus dem Bestandsverzeichnis (Flurstücke, Lage, Größe), dem Eigentumsblatt (Eintrag des Eigentümers) sowie den Abteilungen für beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und sonstige Lasten (Abteilung II) und für Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden (Abteilung III).
Zu den konkreten Aufgaben des Grundbuchamts gehören die Durchführung und Eintragung von Eigentumsumschreibungen nach Kauf, Erbfolge oder Teilung; die Eintragung, Änderung und Löschung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte), Nießbrauch oder Vorkaufsrechten; die Bestellung, Änderung und Löschung von Grundpfandrechten; die Eintragung von Vormerkungen zum Schutz künftiger Erwerber und die Mitwirkung bei Zwangsversteigerungen. Viele Eintragungen setzen formelle Voraussetzungen wie notarielle Beurkundung voraus; Notare übermitteln häufig die Anträge elektronisch an das Grundbuchamt. Außerdem erteilt das Amt Grundbuchauszüge und Auskünfte gegen Gebühr, prüft die vorzulegenden Urkunden und ist im Rahmen von Erbsachen, familien- oder insolvenzrechtlichen Verfahren mit entsprechenden Anträgen und Eintragungen befasst.
Besonderheiten bestehen in praktischer Hinsicht: Einsicht in das Grundbuch ist nicht uneingeschränkt „für jedermann“ automatischer Standard – es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen beziehungsweise die Einsicht wird beispielsweise über einen Notar oder als einfacher Auszug gegen Gebühr erbracht. Viele Vorgänge sind inzwischen digitalisiert; Notariate reichen Dokumente elektronisch ein, wodurch Verfahren beschleunigt werden. Das Amtsgericht Emmendingen selbst ist über die Grundbuchabteilung hinaus für die gerichtliche Bearbeitung von Zwangsversteigerungen zuständig; das Grundbuchamt vermerkt dann die Verfahrensstände und vollzieht nach Rechtskraft die sich daraus ergebenden Eintragungen. Außerdem ist das Grundbuch ein Publizitäts- und Sicherungssystem: Käufer sollen sich darauf verlassen können, dass die eingetragenen Verhältnisse zutreffen – aus diesem Grund ist vor Immobiliengeschäften die Einsicht in das aktuelle Grundbuchblatt und die Abstimmung mit Katasterauszügen und Lageplänen sehr wichtig.
Praktisch ratsam ist, bei Immobilienkauf, Lastenrecherche oder Erbauseinandersetzungen frühzeitig einen Notar oder eine fachkundige Rechtsberatung hinzuzuziehen; für Anträge beim Grundbuchamt sind in der Regel Personalausweis, vollständige Vertragsunterlagen, gegebenenfalls Erbscheine oder Vollmachten sowie die genaue Flurstücksbezeichnung nötig. Gebühren für Auskünfte und Eintragungen sind gesetzlich geregelt; konkrete Abläufe, erforderliche Unterlagen, Öffnungszeiten und eventuelle Terminpflichten regelt das Amtsgericht Emmendingen direkt – deshalb empfiehlt sich vor einem Besuch eine kurze telefonische oder Online-Anfrage beim Amtsgericht, um Verzögerungen zu vermeiden.
FAQ: Informationen zum Grundbuchauszug und den Aufgaben vom Grundbuchamt Buchenbach
Das Grundbuchamt ist die für die Führung des Liegenschaftsregisters zuständige Verwaltungsstelle des jeweiligen Amtsgerichts; für die Gemeinde Buchenbach ist das zuständige Amtsgericht der örtliche Grundbuchbezirk (in der Regel das Amtsgericht, das die Region verwaltet – häufig das Amtsgericht Emmendingen). Aufgabe des Grundbuchamts ist die laufende Führung der Grundbücher: Erfassung der Flurstücke, Führung des Bestandsverzeichnisses und der drei Grundbuchabteilungen (I – Eigentumsverhältnisse, II – Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Nießbrauch, III – Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden). Eintragungen erfolgen nur auf Antrag und nach Prüfung der formellen Voraussetzungen; viele Eintragungen (z. B. Eigentumsübertragungen, Bestellung oder Löschung von Grundpfandrechten) setzen eine notarielle Beurkundung bzw. bestimmte rechtserzeugende Willenserklärungen voraus. Bestimmte Eintragungen haben konstitutive Wirkung für die Rechtslage (z. B. Übertragung von Grundeigentum oder Bestellung von Grundpfandrechten), andere sind lediglich deklaratorisch oder dokumentierend.
Zu den konkreten Dienstleistungen gehören die Erteilung von Grundbuchauszügen und Abschriften, die Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung oder Löschung, berichtigende Maßnahmen bei nachgewiesenen Fehlern sowie die Mitwirkung bei Zwangsversteigerungen und bei Vollstreckungsvorgängen, die das Grundbuch betreffen. Das Grundbuchamt prüft formelle Voraussetzungen (z. B. Vollmachten, notarielle Beglaubigungen, Eintragungsbewilligungen) und stellt Gebührenbescheide aus. Einsicht in das Grundbuch erhalten gemäß den gesetzlichen Regelungen nur berechtigte Personen (z. B. Eigentümer, Pfandgläubiger, Notare, Gerichte oder Personen mit berechtigtem Interesse); unbeschränkter öffentlicher Zugriff besteht nicht.
Besonderheiten für kleinere Gemeinden wie Buchenbach können sich aus der lokalen Grundstücksstruktur und Nutzungsarten ergeben: Wald- und Forstflächen, Eigenjagd- oder Wege- und Leitungsrechte, Ferien- und Zweitwohnungsregelungen sowie denkmal- oder naturschutzrechtliche Beschränkungen führen häufig zu speziellen Eintragungen oder Vormerkungen. In Gebirgs- und Schwarzwaldgemeinden sind zudem servitutartige Wegerechte, Verpflichtungen zu Wegebau oder Erschließungsfragen sowie verstreute Flurstücksgrößen und -zuschnitte nichts Ungewöhnliches. Außerdem wird in den letzten Jahren die Digitalisierung vorangetrieben; viele Amtsgerichte arbeiten mit elektronischer Akte und dem elektronischen Grundbuch, was Verfahren beschleunigt und Anfragen verändert.
Das zuständige Amtsgericht (z. B. Emmendingen) ist nicht nur Träger des Grundbuchamts, sondern erfüllt darüber hinaus gerichtliche Aufgaben im Bereich des freiwilligen und des Zwangsverfahrens (z. B. Zwangsversteigerungen, Auflassungsvormerkungen, Berichtigungsverfahren), entscheidet in wenigen Fällen über Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundbucheintragungen und ist Ansprechpartner für notarielle Rechtshandlungen, Vollstreckungen sowie für Auskünfte zur Zuständigkeit und zum Verfahrensablauf. Wenn Sie konkrete Grundbuchauskünfte, einen aktuellen Grundbuchauszug, eine Eintragung oder Auskunft zur Verfahrenszuständigkeit benötigen, ist es sinnvoll, sich direkt an das zuständige Amtsgericht/Grundbuchamt zu wenden oder einen Notar einzuschalten; dieser kann die erforderlichen Unterlagen und Anträge korrekt vorbereiten und die Einsichtnahme bzw. Eintragung formgerecht veranlassen.
Häufige Fragen – Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Buchenbach beantragen?
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder beantragen?
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Was ist ein Grundbuchauszug und was steht darin?
Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Kopie der Einträge in dem Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück. Er enthält Informationen über den Eigentümer des Grundstücks, eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Wegerechte und möglicherweise auch Details zur Größe und Lage des Grundstücks.
Wie kann ich einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Buchenbach beantragen?
Ein Grundbuchauszug kann in der Regel beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden. Dies kann persönlich, schriftlich oder in einigen Fällen auch online erfolgen. Es ist wichtig zu wissen, dass eine berechtigte Interesse nachgewiesen werden muss, um einen Grundbuchauszug zu erhalten.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über das Grundstück und seine Eigentümer, einschließlich der Art des Eigentums (z.B. Alleineigentum, Miteigentum), eventuelle Belastungen oder Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechte sowie Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks.
Wer darf einen Grundbuchauszug für Buchenbach einsehen oder beantragen?
Grundsätzlich hat jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das Recht, einen Grundbuchauszug einzusehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen oder wenn Sie als Gläubiger ein berechtigtes Interesse an den Eigentumsverhältnissen haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchauszug erhalte?
Die Dauer kann variieren, in der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Beantragung einen Grundbuchauszug erhalten.
Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühren für einen Grundbuchauszug variieren je nach Bundesland und können inklusive Bearbeitungskosten eines Anbieters zwischen 10 und 30 Euro liegen.
Was bedeutet es, wenn in meinem Grundbuchauszug eine Hypothek oder ein Wegerecht eingetragen ist?
Eine Hypothek in Ihrem Grundbuchauszug bedeutet, dass das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dient. Ein eingetragenes Wegerecht bedeutet, dass jemand anderes das Recht hat, Ihr Grundstück zu betreten oder zu durchqueren, oft zu bestimmten Zwecken oder auf einem bestimmten Weg.
Was sollte ich tun, wenn in meinem Grundbuchauszug falsche Informationen stehen?
Wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Grundbuchauszug vom Grundbuchamt Buchenbach falsche Informationen stehen, sollten Sie sich umgehend an das Grundbuchamt wenden, um die Fehler zu klären und korrigieren zu lassen.
Kann ich den Grundbuchauszug eines anderen Grundstücks einsehen?
Ja, allerdings nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie beabsichtigen, das Grundstück zu kaufen. Es liegt im Ermessen des Grundbuchamts, ob es Ihr Interesse als berechtigt anerkennt und Ihnen den Zugang zum Grundbuchauszug gewährt. Im Allgemeinen ist die Datenschutzgesetzgebung in diesem Bereich sehr streng und die Zugangsberechtigungen werden sorgfältig geprüft, um die Privatsphäre der Eigentümer zu schützen.